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BGH stärkt die Rechte von Mietern
F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.05.2012, S. 012 / Seitenüberschrift: Wirtschaft Ressort: Wirtschaft
caf. FRANKFURT, 15. Mai. Vermieter dürfen die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nur dann erhöhen, wenn die zugrundeliegende Betriebskostenabrechnung inhaltlich richtig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag erstmals entschieden. In dem konkreten Fall hatte der Vermieter zweier Wohnungen Räumungsklagen gegen die Mieter erhoben, weil diese sich geweigert hatten, die Erhöhungsbeträge zu zahlen. Die Mieter waren der Ansicht, dass die Abschläge zu hoch waren, denn sie beruhten auf einer zu hoch ausgefallenen Abrechnung. Der BGH gab den Mietern ...Metainformationen
Beitrag: | BGH stärkt die Rechte von Mietern |
Quelle: | F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung Online-Archiv |
Ressort: | Seitenüberschrift: Wirtschaft Ressort: Wirtschaft |
Datum: | 16.05.2012 |
Wörter: | 210 |
Preis: | 4,68 € |
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