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BGH stärkt die Rechte von Mietern

F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.05.2012, S. 012 / Seitenüberschrift: Wirtschaft Ressort: Wirtschaft

caf. FRANKFURT, 15. Mai. Vermieter dürfen die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nur dann erhöhen, wenn die zugrundeliegende Betriebskostenabrechnung inhaltlich richtig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag erstmals entschieden. In dem konkreten Fall hatte der Vermieter zweier Wohnungen Räumungsklagen gegen die Mieter erhoben, weil diese sich geweigert hatten, die Erhöhungsbeträge zu zahlen. Die Mieter waren der Ansicht, dass die Abschläge zu hoch waren, denn sie beruhten auf einer zu hoch ausgefallenen Abrechnung. Der BGH gab den Mietern ...

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BGH stärkt die Rechte von Mietern erschienen in F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung am 16.05.2012, Länge 210 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: BGH stärkt die Rechte von Mietern
Quelle: F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung Online-Archiv
Ressort: Seitenüberschrift: Wirtschaft Ressort: Wirtschaft
Datum: 16.05.2012
Wörter: 210
Preis: 4,68 €

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