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MEIN URTEIL Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - wann muss der Chef einschreiten?

F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03.12.2011, S. 0C3 / Seitenüberschrift: Beruf und Chance Ressort: Beruf

Auch verbale Belästigungen berechtigen zur Kündigung, denn der Arbeitgeber muss den Betroffenen vor weiteren Übergriffen schützen. Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes trifft den Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern die Pflicht, sie vor Belästigungen zu schützen, ganz gleich ob es sich um sexuell motivierte oder andere diskriminierende Verhaltensweisen von Kollegen handelt. Im Büroalltag kommt es aber immer wieder zum Streit darüber, welches Verhalten unter Kollegen tatsächlich als unzulässig einzustufen ist - und welches noch erlaubt ist. Oft berufen sich Männer gerne ...

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MEIN URTEIL Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - wann muss der Chef einschreiten? erschienen in F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung am 03.12.2011, Länge 436 Wörter


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Preis (brutto): 4,68 €

Metainformationen

Beitrag: MEIN URTEIL Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - wann muss der Chef einschreiten?
Quelle: F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung Online-Archiv
Ressort: Seitenüberschrift: Beruf und Chance Ressort: Beruf
Datum: 03.12.2011
Wörter: 436
Preis: 4,68 €

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