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Berufswechsel muß mitgeteilt werden

F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.11.2006, S. 021 / Seitenüberschrift: Finanzmarkt Ressort: Wirtschaft

SAARBRÜCKEN, 13. November (dpa). Die Nichtanzeige eines Berufswechsels kann den Schutz der privaten Krankentagegeld-Versicherung kosten. Das geht aus einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Ein Krankenversicherer habe ein berechtigtes Interesse daran, die Arbeits- und Berufsunfähigkeit des Versicherten jederzeit prüfen zu können, befanden die Richter. Sei ihm aber dessen berufliche Tätigkeit unbekannt, werde ihm diese Möglichkeit genommen. Der Wegfall des Versicherungsschutzes sei daher beim schuldhaften Verschweigen des Berufswechsels gerechtfertigt (Az.: 5 U 267/04-36). Das Gericht ...

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Berufswechsel muß mitgeteilt werden erschienen in F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung am 14.11.2006, Länge 150 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Berufswechsel muß mitgeteilt werden
Quelle: F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung Online-Archiv
Ressort: Seitenüberschrift: Finanzmarkt Ressort: Wirtschaft
Datum: 14.11.2006
Wörter: 150
Preis: 4,68 €

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