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Abschlagsforderungen verjähren selbständig Architekt kann verjährte Forderung in Schlußrechnung einstellen

F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15.01.1999, S. 048 / Seitenüberschrift: Immobilienmarkt Ressort: Immobil

ebo. FRANKFURT, 14. Januar. Abschlagsforderungen eines Architekten können selbständig verjähren. Das hat der VII. Senat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 5. November 1998 entschieden (VII ZR 191/97) und damit eine Frage geklärt, die unter Juristen umstritten war. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wurde überwiegend die Ansicht vertreten, Abschlagsforderungen könnten eigenständig verjähren. Dieser Sichtweise hat sich der Senat nun mit dem Argument angeschlossen, derartige Forderungen seien schuldrechtliche Ansprüche, die der Gläubiger mit Eintritt der Fälligkeit selbständig geltend machen könne. Der Schuldner ...

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Abschlagsforderungen verjähren selbständig Architekt kann verjährte Forderung in Schlußrechnung einstellen erschienen in F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung am 15.01.1999, Länge 424 Wörter


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Beitrag: Abschlagsforderungen verjähren selbständig Architekt kann verjährte Forderung in Schlußrechnung einstellen
Quelle: F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung Online-Archiv
Ressort: Seitenüberschrift: Immobilienmarkt Ressort: Immobil
Datum: 15.01.1999
Wörter: 424
Preis: 4,68 €

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