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Trostpflaster vom Fiskus ABGELTUNGSTEUER Wenn ein Schuldner endgültig pleite ist, darf der Gläubiger seine Verluste absetzen. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs sollten Anleger in ihrer Steuererklärung berücksichtigen

BÖRSE ONLINE vom 16.08.2018 / GELD & MEHR

Die Hängepartie dauert nun schon fast ein Jahr. Im vergangenen Oktober entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass Verluste aus privaten Darlehen steuerlich geltend gemacht werden können (Az. VIII R 13/15). Er stellte sich damit eindeutig gegen die bisher von den Finanzämtern gelebte Verwaltungspraxis. Entsprechend schwer fällt dem Fiskus das Umdenken. So teilte die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Anfang 2018 in einer Kurzinformation mit, dass die Finanzbehörden das Urteil des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus vorerst nicht anwenden werden. Ein offi zielles Statement der Behörden zur neuen Rechtslage steht aus. Wie aus der Finanzverwaltung zu hören ist, berät man immer noch, wie man ...

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Trostpflaster vom Fiskus ABGELTUNGSTEUER Wenn ein Schuldner endgültig pleite ist, darf der Gläubiger seine Verluste absetzen. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs sollten Anleger in ihrer Steuererklärung berücksichtigen erschienen in BÖRSE ONLINE am 16.08.2018, Länge 753 Wörter


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Beitrag: Trostpflaster vom Fiskus ABGELTUNGSTEUER Wenn ein Schuldner endgültig pleite ist, darf der Gläubiger seine Verluste absetzen. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs sollten Anleger in ihrer Steuererklärung berücksichtigen
Quelle: BÖRSE ONLINE Online-Archiv
Ressort: GELD & MEHR
Datum: 16.08.2018
Wörter: 753
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Schlagwörter: Steuerrecht , Steuerarten , Steuertipp , KTG Agrar AG
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