Börsen-Zeitung, 29.8.2017 Bis Anfang 2018 bleibt den Kreditinstituten in Deutschland im Sinne des EU-Rechts noch Zeit, die umfangreichen Anforderungen aus dem Analytical Credit Dataset (Anacredit) der EZB umzusetzen. Per Meldestichtag 31. Januar 2018 muss die erste produktive Meldung der Vertragspartner-Stammdaten gegenüber der Deutschen Bundesbank abgegeben werden. Im Verlauf kommen die weiteren Meldepflichten für Kredit-Stammdaten, dynamische Kreditdaten sowie Rechnungslegungsdaten hinzu. Vor der Finalisierung Den meisten Instituten in Deutschland ist im aktuellen Stadium der Anacredit-Umsetzung bewusst, woher die Informationen kommen und wie diese weiterverarbeitet werden müssen, um die erforderlichen Datenfelder des Anacredit-Meldeschemas zu füllen. Im Regelfall erfolgt die Ablage in ...
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Anacredit ist noch lange nicht überstanden erschienen in Börsen-Zeitung am 29.08.2017, Länge 869 Wörter
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