Nach Informationen des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine wurden verheiratete Arbeitnehmer immer wieder in die Lohnsteuerklasse I für Ledige eingestuft. Grund waren dafür EDV-Probleme. Aber auch beim Arbeitgeberwechsel kann es passieren, dass Daten nicht richtig übertragen werden. Arbeitnehmer sollten deshalb ihre Abrechnung regelmäßig kontrollieren. Wichtig ist die korrekte Steuerklasse für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld. (dpa) Fernstudium ist das beliebteste Die größte Hochschule gemessen an der Zahl ihrer Studierenden ist die Fernuni Hagen. Das geht aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts hervor. Im Wintersemester 2013/14 waren dort 80 464 Studenten immatrikuliert. Auf Rang ...
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Steuerklasse auf Lohnabrechnung prüfen erschienen in Berliner Zeitung am 15.08.2015, Länge 301 Wörter
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