Zu Hause geschäften
Der Schweizerische Beobachter
Ich bin Kosmetikerin. Um etwas dazuzuverdienen, möchte ich an Wochenenden in meiner Mietwohnung kosmetische Behandlungen anbieten. Darf ich das? Nein. Sie haben Wohnräume gemietet, darin dürfen Sie grundsätzlich kein Geschäft eröffnen. Zumindest nicht ohne Erlaubnis des Vermieters. Bei regelmässigem Kundenverkehr ist fraglich, ob er eine solche gibt. Zudem sollten Sie bei der Baubehörde der Gemeinde abklären, ob eine geschäftliche Tätigkeit in Ihrer Zone überhaupt erlaubt ist. Meine Konfitüren kommen immer gut an, darum will ich sie nun auf Bestellung herstellen und verkaufen. Ist das erlaubt? Grundsätzlich ja. Aber wer zu Hause Lebensmittel herstellt und sie regelmässig an andere abgibt, untersteht ...Metainformationen
Beitrag: | Zu Hause geschäften |
Quelle: | Der Schweizerische Beobachter Online-Archiv |
Datum: | 12.10.2018 |
Wörter: | 441 |
Preis: | 3,96 € |
Alle Rechte vorbehalten. © Axel Springer Schweiz AG