1 Mehr Renten-Fairness Noch haben Frauen nach einer Scheidung oft das Nachsehen, was die Rentenberechnung angeht. Das betrifft vor allem Frauen, deren Ehepartner später eine Betriebsrente bekommt: Hier kann der Arbeitgeber nämlich selbst bestimmen, wie er sie an die geschiedene Frau auszahlt. Nimmt er die Ehefrau in die betriebliche Versorgungskasse mit auf, werden die Ansprüche geteilt -alles gut. Häufig überweist der Arbeitgeber aber einfach die Hälfte des angesparten Geldes an die Frau -und sie muss es selbst als spätere Rente bei einer Versicherung anlegen. Der Knackpunkt: Für diesen neuen Vertrag gibt es später weniger Zinsen. Unfair! Findet der Bundesgerichtshof und hat ...
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8 spannende Urteile für Frauen erschienen in Bild der Frau am 25.09.2020, Länge 460 Wörter
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