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Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit auf dem Prüfstand
Aachener Nachrichten vom 25.04.2022 / Wirtschaft
Steuerratgeber Bei der höchsten Steuerinstanz ist ein Verfahren anhängig, das Ruheständler betrifft, die zuletzt im Rahmen eines Altersteilzeitmodells beschäftigt waren. Es geht um die Frage, wie Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, die erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt werden, steuerlich zu behandeln sind. Sind solche Zahlungen steuerfrei und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt? Oder, was ungünstiger wäre für Altersteilzeitler, handelt es sich dabei um Arbeitslohn, der besteuert wird, wenn auch zu einem ermäßigten Satz? Das Finanzgericht Köln gab im Urteilsfall dem Kläger Recht, der auf die Steuerfreiheit der Zahlung von seinem ehemaligen Arbeitgeber gepocht hatte (Az. 6 K 1902/19). Dies ist aber ...Metainformationen
Beitrag: | Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit auf dem Prüfstand |
Quelle: | Aachener Nachrichten Online-Archiv |
Ressort: | Wirtschaft |
Datum: | 25.04.2022 |
Wörter: | 592 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Freiwillige betriebliche Leistung , Steuerrecht , Einkommensteuer , Arbeitsrecht |
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