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Blenser Bürgerbegehren ist " unzulässig"

Aachener Nachrichten vom 19.03.2022 / DÜREN

Von Volker Uerlings Heimbach/Blens Die Dorf- und Bürgerinitiative (BI) " Für ein lebenswertes Blens mit Zukunft" hat mit dem von ihr eingeleiteten Bürgerbegehren eine Niederlage erlitten. Sie will erreichen, dass ein vom Stadtrat gefasster Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans " Auf dem Acker" wieder aufgehoben wird. Die BI hat dazu eine Vorprüfung angestoßen. Die Kommunalpolitiker der Stadt folgten bei ihrer Entscheidung am Donnerstagabend einstimmig dem Gutachten einer Fachkanzlei, und die hält das Bürgerbegehren für unzulässig. Der Hintergrund ist folgender: Schon seit Anfang der 70er Jahre existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan für die 87.000 Quadratmeter große Fläche " Auf dem Acker" ...

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Blenser Bürgerbegehren ist " unzulässig" erschienen in Aachener Nachrichten am 19.03.2022, Länge 503 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Blenser Bürgerbegehren ist " unzulässig"
Quelle: Aachener Nachrichten Online-Archiv
Ressort: DÜREN
Datum: 19.03.2022
Wörter: 503
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Städtebau , Kommunalwesen , Stadt , Baurecht
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