Aachener Nachrichten vom 20.11.2021 / Die Seite Drei
Von Jan Mueller und Jörg Ratzsch Berlin Zutritt nur noch geimpft, genesen oder getestet: Ab kommendem Mittwoch gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Das Bundesarbeitsministerium twitterte am Freitag: " Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3G am Arbeitsplatz." Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Nachfrage, dass ab diesem Tag auch die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln und die bundesweiten Testpflichten in Pflegeeinrichtungen in Kraft treten sollen. Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält auch die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht, die damit ebenfalls ab Mittwoch greifen dürfte. Für wen gilt die Regel? Die Vorgaben umfassen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch beispielsweise Beamtinnen, R ...
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So soll 3G am Arbeitsplatz funktionieren erschienen in Aachener Nachrichten am 20.11.2021, Länge 638 Wörter
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