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Homeoffice-Pauschale oder tatsächliche Kosten ansetzen?

Aachener Nachrichten vom 03.05.2021 / Wirtschaft

Steuerratgeber Durch die Corona-Pandemie ist das Homeoffice mehr und mehr zum neuen Arbeitsplatz und spätestens im Zuge der bundeseinheitlichen Notbremse verpflichtend geworden. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden Neuregelungen zur Geltendmachung von Aufwendungen für die Nutzung eines Homeoffice verabschiedet. Daraus ergab sich zunächst eine Reihe von Fragen, die in der Zwischenzeit geklärt werden konnten. Neu eingeführt wurde die Homeoffice-Pauschale. Die Homeoffice-Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr und steht einem Arbeitnehmer an den Tagen als Werbungskosten zum Abzug zu, an denen er " ausschließlich" zu Hause gearbeitet hat. Sucht ein Arbeitnehmer an einem Tag, wenn auch nur kurz, z ...

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Homeoffice-Pauschale oder tatsächliche Kosten ansetzen? erschienen in Aachener Nachrichten am 03.05.2021, Länge 565 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Homeoffice-Pauschale oder tatsächliche Kosten ansetzen?
Quelle: Aachener Nachrichten Online-Archiv
Ressort: Wirtschaft
Datum: 03.05.2021
Wörter: 565
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Digitalisierte Arbeitswelt , Steuerrecht , Krankheit , Arbeitsschutz
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