Pressearchiv > Aachener Nachrichten > 02.11.2020 > Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung...
Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung
Aachener Nachrichten vom 02.11.2020 / Wirtschaft
Der Steuerratgeber Unterhält ein Arbeitnehmer aufgrund einer Auswärtsbeschäftigung eine Zweitwohnung, können die notwendigen Mehraufwendungen, die durch die beruflich veranlasste Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort entstehen, als Werbungskosten geltend gemacht werden - wenn die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen. Steuerfreier Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist zu berücksichtigen. Als Mehraufwendungen kommen Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, die wöchentlichen Familienheimfahrten oder stattdessen die Aufwendungen für wöchentliche Familienferngespräche, die Mehraufwendungen für Verpflegung und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort in Betracht. Letzteres soll heute genauer betrachtet werden.Seit 2014 können als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen ...Metainformationen
Beitrag: | Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung |
Quelle: | Aachener Nachrichten Online-Archiv |
Ressort: | Wirtschaft |
Datum: | 02.11.2020 |
Wörter: | 427 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Einkommensteuer , Steuertipp , Werbungskosten |
Alle Rechte vorbehalten. © Zeitungsverlag Aachen GmbH