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Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung

Aachener Nachrichten vom 02.11.2020 / Wirtschaft

Der Steuerratgeber Unterhält ein Arbeitnehmer aufgrund einer Auswärtsbeschäftigung eine Zweitwohnung, können die notwendigen Mehraufwendungen, die durch die beruflich veranlasste Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort entstehen, als Werbungskosten geltend gemacht werden - wenn die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen. Steuerfreier Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist zu berücksichtigen. Als Mehraufwendungen kommen Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung, die wöchentlichen Familienheimfahrten oder stattdessen die Aufwendungen für wöchentliche Familienferngespräche, die Mehraufwendungen für Verpflegung und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort in Betracht. Letzteres soll heute genauer betrachtet werden.Seit 2014 können als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen ...

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Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung erschienen in Aachener Nachrichten am 02.11.2020, Länge 427 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung
Quelle: Aachener Nachrichten Online-Archiv
Ressort: Wirtschaft
Datum: 02.11.2020
Wörter: 427
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Steuerrecht , Einkommensteuer , Steuertipp , Werbungskosten
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