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Die steuerfreie Corona-Prämie für Arbeitnehmer
Aachener Nachrichten vom 19.10.2020 / Wirtschaft
Der Steuerratgeber Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise in Form einer Corona-Prämie bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag. Die Corona-Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise geleistet werden. Die Steuerbefreiung ist insbesondere im Rahmen eines Gehaltsverzichts und/oder einer Gehaltsumwandlung ausgeschlossen. Eine bereits vor dem 1. März 2020 bestehende Vereinbarung über Sonderzahlungen kann ebenfalls nicht nachträglich in eine steuerfreie Corona-Prämie umgewandelt werden. Die gesetzlichen Vorgaben lassen ...Metainformationen
Beitrag: | Die steuerfreie Corona-Prämie für Arbeitnehmer |
Quelle: | Aachener Nachrichten Online-Archiv |
Ressort: | Wirtschaft |
Datum: | 19.10.2020 |
Wörter: | 515 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Freiwillige betriebliche Leistung , Steuerrecht , Krankheit , Arbeitsschutz |
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