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Die steuerfreie Corona-Prämie für Arbeitnehmer

Aachener Nachrichten vom 19.10.2020 / Wirtschaft

Der Steuerratgeber Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise in Form einer Corona-Prämie bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag. Die Corona-Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise geleistet werden. Die Steuerbefreiung ist insbesondere im Rahmen eines Gehaltsverzichts und/oder einer Gehaltsumwandlung ausgeschlossen. Eine bereits vor dem 1. März 2020 bestehende Vereinbarung über Sonderzahlungen kann ebenfalls nicht nachträglich in eine steuerfreie Corona-Prämie umgewandelt werden. Die gesetzlichen Vorgaben lassen ...

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Die steuerfreie Corona-Prämie für Arbeitnehmer erschienen in Aachener Nachrichten am 19.10.2020, Länge 515 Wörter


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Preis (brutto): 2,14 €

Metainformationen

Beitrag: Die steuerfreie Corona-Prämie für Arbeitnehmer
Quelle: Aachener Nachrichten Online-Archiv
Ressort: Wirtschaft
Datum: 19.10.2020
Wörter: 515
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Freiwillige betriebliche Leistung , Steuerrecht , Krankheit , Arbeitsschutz
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