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Die " Afa" zu vergessen ist keine grobe Fahrlässigkeit
Aachener Nachrichten vom 28.09.2020 / Wirtschaft
Der Steuerratgeber In einem soeben veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof Zweifelsfragen rund um die nachträgliche Berichtigung bestandskräftiger Steuerbescheide geklärt. Das sind solche, bei denen die einmonatige Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Stellt man dabei nachträglich Fehler fest, können die Bescheide nur noch unter engen Voraussetzungen geändert werden - zugunsten wie zulasten der Steuerzahler. Der neue Richterspruch bietet Chancen auf eine nachträgliche Korrektur zu Ihrem Vorteil (Az. IX R 30/19).Dumm gelaufen war es für die Klägerin bei ihrem Finanzamt. Anders als in den Jahren davor hatte sie im Streitjahr die Einzelveranlagung statt Zusammenveranlagung mit ihrem Ehemann gewählt. Die Ehegatten hatten also jeweils für ...Metainformationen
Beitrag: | Die " Afa" zu vergessen ist keine grobe Fahrlässigkeit |
Quelle: | Aachener Nachrichten Online-Archiv |
Ressort: | Wirtschaft |
Datum: | 28.09.2020 |
Wörter: | 616 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Abschreibung , Steuerrecht , Bundesrepublik Deutschland |
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