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Die " Afa" zu vergessen ist keine grobe Fahrlässigkeit

Aachener Nachrichten vom 28.09.2020 / Wirtschaft

Der Steuerratgeber In einem soeben veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof Zweifelsfragen rund um die nachträgliche Berichtigung bestandskräftiger Steuerbescheide geklärt. Das sind solche, bei denen die einmonatige Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Stellt man dabei nachträglich Fehler fest, können die Bescheide nur noch unter engen Voraussetzungen geändert werden - zugunsten wie zulasten der Steuerzahler. Der neue Richterspruch bietet Chancen auf eine nachträgliche Korrektur zu Ihrem Vorteil (Az. IX R 30/19).Dumm gelaufen war es für die Klägerin bei ihrem Finanzamt. Anders als in den Jahren davor hatte sie im Streitjahr die Einzelveranlagung statt Zusammenveranlagung mit ihrem Ehemann gewählt. Die Ehegatten hatten also jeweils für ...

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Die " Afa" zu vergessen ist keine grobe Fahrlässigkeit erschienen in Aachener Nachrichten am 28.09.2020, Länge 616 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Die " Afa" zu vergessen ist keine grobe Fahrlässigkeit
Quelle: Aachener Nachrichten Online-Archiv
Ressort: Wirtschaft
Datum: 28.09.2020
Wörter: 616
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Abschreibung , Steuerrecht , Bundesrepublik Deutschland
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