Von Anja SemmelrochKarlsruhe Das Bundesverfassungsgericht schützt die persönlichen Daten von Handy- und Internetnutzern besser vor staatlichem Zugriff. Polizei, Bundeskriminalamt und die deutschen Nachrichtendienste dürfen sogenannte Bestandsdaten zwar auch künftig zur Strafverfolgung und Terrorabwehr abfragen. Bis spätestens Ende 2021 müssen aber höhere Hürden eingezogen werden. Die bisherigen Regelungen erklärten die Karlsruher Richter für verfassungswidrig. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Az. 1 BvR 1873/13 u.a.).Von der Kontonummer bis zu PIN - darum geht es: Bestandsdaten sind alle " festen" Daten zu einem Telefon- oder Internetanschluss, wie Name, Geburtsdatum ...
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Karlsruhe tritt auf die Bremse erschienen in Aachener Nachrichten am 18.07.2020, Länge 650 Wörter
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