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Betreuungsumfang entscheidet über Höhe des Freibetrags

Aachener Nachrichten vom 11.05.2020 / Wirtschaft

Der Steuerratgeber Getrennt lebende und geschiedene Eltern müssen sich darüber verständigen, wie sie bei ihrer Steuererklärung die Kinderfreibeträge und Betreuungsfreibeträge für ihre gemeinsamen Kinder verteilen. Im Grundsatz wird bei jedem Elternteil die Hälfte berücksichtigt. Auf der Anlage Kind kann ein Elternteil jedoch beantragen, dass der volle Freibetrag bei ihm allein berücksichtigt wird. Vorteil: Er erhält die Steuervorteile, der andere geht leer aus.Dies wollte ein geschiedener Vater, der vor dem Niedersächsischen Finanzgericht klagte, nicht akzeptieren. Seine Exfrau, bei der der gemeinsame Sohn lebte, hatte im Rahmen ihrer Steuererklärung die Übertragung des Betreuungsfreibetrags auf sich beantragt. Sie war der Meinung, dass ihr Exmann ...

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Betreuungsumfang entscheidet über Höhe des Freibetrags erschienen in Aachener Nachrichten am 11.05.2020, Länge 664 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Betreuungsumfang entscheidet über Höhe des Freibetrags
Quelle: Aachener Nachrichten Online-Archiv
Ressort: Wirtschaft
Datum: 11.05.2020
Wörter: 664
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Schlagwörter: Steuerrecht , Steuerarten
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