Pressearchiv > Aachener Nachrichten > 04.05.2020 > Corona: Verlust im Jahr 2020 kann Steuerlast 2019 ...
Corona: Verlust im Jahr 2020 kann Steuerlast 2019 mindern
Aachener Nachrichten vom 04.05.2020 / Wirtschaft
Der Steuerratgeber Aufgrund der Corona-Krise sind viele Gewerbetreibende, Selbstständige, Land- und Forstwirte oder Vermieter insofern betroffen, dass sich ihre Einkünfte im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verringern oder gar für 2020 mit einem Verlust zu rechnen ist. Steuerliche Verluste können grundsätzlich in das dem Verlustjahr vorangegangene Jahr oder in die Folgejahre zur Verrechnung mit positiven Einkünften zurück- bzw. vorgetragen werden. Ein Anspruch auf Verlustrücktrag in das vorangegangene Jahr entsteht frühestens mit endgültiger Feststellung des Verlustes.Konkret bedeutet dies, dass ein Verlust für 2020 frühestens mit dem Jahresabschluss in 2021 festgestellt und erst dann in das Jahr 2019 zurückgetragen werden kann. Jetzt hat ...Metainformationen
Beitrag: | Corona: Verlust im Jahr 2020 kann Steuerlast 2019 mindern |
Quelle: | Aachener Nachrichten Online-Archiv |
Ressort: | Wirtschaft |
Datum: | 04.05.2020 |
Wörter: | 607 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Einkommensteuer , Bundesrepublik Deutschland |
Alle Rechte vorbehalten. © Zeitungsverlag Aachen GmbH