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Rinderherpes: Tötungsanordnung ist rechtmäßig

Aachener Nachrichten vom 03.04.2020 / Lokales

Aachen Schlechte Nachrichten für Familie Giesen und einen weiteren Landwirt im Aachener Süden: Die Tötungsanordnung für die mit Rinderherpes infizierten Rinder ist rechtens. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat bereits am 24. März zwei Klagen von Landwirten abgewiesen, mit denen diese sich gegen die Anordnung der Tötung ihres gesamten Rinderbestands (170 beziehungsweise 520 Rinder) gewehrt haben. Gestern wurden die Urteile zugestellt.Durchseuchung der StälleDamit gibt das Verwaltungsgericht der Städteregionsverwaltung recht, die bereits im Mai und Juli des vergangenen Jahres erklärt hatte, dass die Tiere getötet werden sollen. Hintergrund ist, dass bei Routineuntersuchungen Antikörper gegen das Bovinen Herpesvirus Typ 1 ...

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Rinderherpes: Tötungsanordnung ist rechtmäßig erschienen in Aachener Nachrichten am 03.04.2020, Länge 411 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Rinderherpes: Tötungsanordnung ist rechtmäßig
Quelle: Aachener Nachrichten Online-Archiv
Ressort: Lokales
Datum: 03.04.2020
Wörter: 411
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Tier , Agrarwirtschaft , Krankheit , Prozess
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