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Nicht immer Geld zurück nach Absage

Aachener Nachrichten vom 12.03.2020 / Region & NRW

Von Isabelle ModlerDüsseldorf Um die Verbreitung des neuen Coronavirus Sars-CoV-2 zu verhindern, werden viele Veranstaltungen abgesagt. Was bedeutet das für Ticketinhaber? Und manche Menschen wollen aus Sorge vor dem Coronavirus vielleicht gar nicht zu einer Veranstaltung gehen. Was gilt dann rechtlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:Die Veranstaltung wird abgesagt - welche Rechte haben Betroffene?Wenn ein Veranstalter ein Ereignis an einem bestimmten Termin komplett absagt, können Ticketinhaber ihr Geld zurückverlangen. Es besteht ein Erstattungsanspruch, denn: " Der Veranstalter kommt damit seiner Leistungspflicht nicht nach" , sagt Parsya Baschiri von der Verbraucherzentrale Bremen. Dabei spiele es keine Rolle, ob ...

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Nicht immer Geld zurück nach Absage erschienen in Aachener Nachrichten am 12.03.2020, Länge 624 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Nicht immer Geld zurück nach Absage
Quelle: Aachener Nachrichten Online-Archiv
Ressort: Region & NRW
Datum: 12.03.2020
Wörter: 624
Preis: 2,14 €
Schlagwörter: Krankheit , Rechtsgebiet , Veranstaltung , Dienstleistung
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