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Vorsteuerabzug trotz Fehler im Bewirtungskostenbeleg
Aachener Nachrichten vom 09.09.2019 / Wirtschaft
Der Steuerratgeber Bestimmte Betriebsausgaben unterliegen einem einkommensteuerlichen Abzugsverbot. Abgesehen von Abzugsbegrenzungen, z.B. beim häuslichen Arbeitszimmer oder der Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, handelt es sich dabei überwiegend um Betriebsausgaben, die entweder unangemessen hoch sind oder die private Sphäre des Unternehmers so tangieren, dass sie deshalb nicht mehr der betrieblichen Sphäre zugerechnet werden können. In die letztere Rubrik fallen z.B. Segel- und Motorjachten oder die Aufwendungen für Jagd und Fischerei.Dem einkommensteuerlichen Abzugsverbot folgt in bestimmten Fällen, vor allem bei den unangemessen hohen Aufwendungen, das Umsatzsteuerrecht und versagt den Vorsteuerabzug auf diese Betriebsausgaben. Die Zuordnung der Ausgaben als ...Metainformationen
Beitrag: | Vorsteuerabzug trotz Fehler im Bewirtungskostenbeleg |
Quelle: | Aachener Nachrichten Online-Archiv |
Ressort: | Wirtschaft |
Datum: | 09.09.2019 |
Wörter: | 448 |
Preis: | 2,14 € |
Schlagwörter: | Steuerrecht , Werbungskosten , Bundesrepublik Deutschland |
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