Waldfeucht Der Brief einer Bürgerin gab Ende vergangenen Jahres den Anstoß für die Überarbeitung der Friedhofssatzung und der entsprechenden Gebührensatzung, die der Rat der Gemeinde Waldfeucht jetzt einstimmig beschlossen hat. Die Frau hatte angefragt, ob es möglich sei, in einem bestehenden Erdgrab eine Urne beizusetzen und was nach Ablauf der Ruhefrist mit der Asche aus Urnen geschehe.Die neue Friedhofssatzung, die für die fünf Friedhöfe in Waldfeucht, Haaren, Braunsrath, Bocket und Obspringen gilt, sieht nun eine Regelung für die Beisetzung in Erdgräbern vor. So können künftig in einer Wahlgrabstätte anstelle eines Sarges bis zu zwei Urnen je Grabstelle beigesetzt werden. B ...
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Aschestreufeld Novum in Haaren und Umgebung erschienen in Aachener Nachrichten am 25.07.2019, Länge 589 Wörter
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