Luxemburg Rechtzeitig zur Urlaubszeit hat der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechte erneut gestärkt: Passagiere können auch bei Flügen mit Zwischenstopps außerhalb Europas bei starker Verspätung Entschädigung fordern, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in der Europäischen Union gestartet sind. Dies entschieden die höchsten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache C 502/18)Im konkreten Fall ging es um eine bei der tschechischen Gesellschaft Ceske aerolinie gebuchte Reise von Prag nach Bangkok mit Umstieg in Abu Dhabi. Der Flug auf der ersten Teilstrecke, der in der EU begann und von der tschechischen Airline selbst ausgeführt wurde, war pünktlich. Doch der Anschlussflug - im Rahmen ...
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Urteil stärkt Rechte von Fluggästen erschienen in Aachener Nachrichten am 12.07.2019, Länge 406 Wörter
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