Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, Anstalt des öffentlichen Rechts

Adresse

Küterstr. 30
24103  Kiel

Kommunikation

Tel: 0431/5990
Fax: 0431/5991188

Handelsregister

HRA3948KI
Amtsgericht Kiel

Tätigkeitsbeschreibung

Gegenstand: (1) Die zum Stichtag am 30. Juni 1999 den Landesbauämtern, der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Kiel sowie der Bauabteilung des Finanzministeriums obliegenden Aufgaben gehen am 1. Juli 1999 auf die Anstalt über, soweit sie diese Aufgaben nicht gemäß Absatz 5 als fremde Aufgaben des jeweiligen Rechtsträgers wahrnimmt. Die Anstalt hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sie erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes im Sinne des Satzes 1 und nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen auch die des Bundes. 2. Sie verwaltet den Liegenschaftsbestand des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Bewirtschaftung einschließlich der Wahrnehmung sonstiger Bewirtschaftungsaufgaben und die bauliche Unterhaltung des Liegenschaftsbestandes, die Unterbringung von Landeseinrichtungen, die Feststellung und Deckung des Bedarfs des Landes an Verwaltungsgebäuden und sonstigen Grundstücken und Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften an Dritte. Die Aufgaben werden nach Maßgabe gesonderter Vereinbarung mit dem Finanzministerium als Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen. 3. Sie nimmt die Interessen des Bundes und des Landes als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 des Baugesetzbuches bei Bauleitplanverfahren im Landesbereich wahr. 4. Sie übernimmt die baufachliche Prüfung des Landes bei der Gewährung von Zuwendungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein im Bereich des Bauwesens. Das Nähere regelt die Satzung. 5. Sie nimmt die Aufgaben der unteren Marktüberwachungsbehörde nach § 2 des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes (MÜVDG) vom 17. Januar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 3) gegen Kostenerstattung wahr. (2) Die Anstalt erfüllt, sofern vom Finanzministerium nichts Abweichendes bestimmt wird, sämtliche Bauaufgaben - mit Ausnahme der Bauherrenaufgabe - für 1. das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, 2. die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf, die der Anstalt die durch die Erfüllung der Bauaufgaben entstehenden Kosten zu erstatten haben. Die Erfüllung sämtlicher Bauaufgaben endet für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein am 30. Juni 2004, es sei denn, zwischen der Anstalt und dem Klinikum wird eine entsprechende Vereinbarung über die Fortführung dieser Aufgaben geschlossen. Die Erledigung begonnener Maßnahmen ist davon nicht betroffen. (3) Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 nimmt die Anstalt folgende Aufgaben wahr: 1. Sie nimmt nach Maßgabe gesonderter Vereinbarungen für sämtliche Landesbehörden die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Beschaffungen im eigenen oder im fremden Namen vor. 2. Sie führt die in den Unfallverhütungsvorschriften vorgesehenen Prüfungen durch eigene Sachverständige durch, sofern diese dazu von der zuständigen Behörde ermächtigt worden sind. 3. Sie plant und führt für das Land die Sicherung und Sanierung kontaminierter Liegenschaften durch. (4) Soweit die Anstalt Aufgaben auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, berichtet das Finanzministerium dem Finanzausschuss des Landtages über die Wirtschaftlichkeit. (5) Soweit die Anstalt die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Tätigkeiten ausübt, nimmt sie diese als fremde Aufgabe wahr. (6) Die Anstalt darf die Aufgaben gemäß Absatz 1 und 3 auch für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung sowie für private Einrichtungen, an denen Träger der öffentlichen Verwaltung mehrheitlich beteiligt sind, und für private Einrichtungen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, erbringen.

Website

www.gmsh.de

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