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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.11.2020
7 Dokumente
Sonderregelungen für niedersächsische Kommunen bei epidemischen Lagen
1. Regelungen für Auftragsvergaben
Im März wurden den niedersächsischen Kommunen die ersten Erleichterungen zur Vergabe von Aufträgen ermöglicht.
1.1 Auftragsvergaben unter dem EU-Schwellenwert
Um niedersächsische öffentliche Auftraggeber sowie die Wirtschaft in der aktuellen Krisensituation zu unterstützen, haben das Niedersächsische Finanzministerium und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 18.3.2020 auf Grundlage von § 8 Abs. 4 Nr. 17 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) die Ausführungsbestimmung getroffen, dass Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen, deren Vergabeverfahren vor dem 31.5.2020 begonnen haben, unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes gemäß § 106 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ...
S. 241
Zuständigkeitsregelungen bezüglich der Entscheidungen im Zusammenhang mit der Prokura in einer kommunalen Beteiligungs-GmbH
1. Bestellung der Prokura
Wie bei der Vollmachterteilung nach § 167 BGB ist zwischen Innen- und Außenverhältnis zu unterscheiden.
Die Bestellung von Prokuristen im Innenverhältnis obliegt gemäß § 46 Nr. 7 GmbHG allein den Gesellschaftern. Zuständig für die Bestellung ist also die Gesellschaftergesamtheit, nicht der Aufsichtsrat. Dies gilt sowohl bei der mitbestimmungspflichtigen GmbH als auch bei einem fakultativen Aufsichtsrat.
Dies entspricht auch der grundlegenden Funktion des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung. Während der Aufsichtsrat - ob fakultativ oder obligatorisch - in erster Linie ein Überwachungs- und Kontrollorgan der Gesellschaft darstellt, ist die Gesellschafterversammlung oberstes Beschlussorgan der GmbH.[2]
2. Erteilung der Prokura
Unter der ...
S. 247
Vorsteuerabzug beim Ausbau einer zu einer Gemeinde gehörenden Straße
Sachverhalt:
Die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie AG, die Klägerin des Ausgangsverfahrens, ist eine geschäftsführende Holdinggesellschaft. Zwischen ihr und ihren Tochtergesellschaften A-GmbH und B-GmbH besteht eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft.
Infolge der Entscheidung des Regierungspräsidiums, den Neuaufschluss und Betrieb eines Kalksteinbruchs zu genehmigen, wurde der A-GmbH mit Bescheid vom 16.2.2001 der Betrieb dieses Steinbruchs unter der Auflage der Erschließung über eine öffentliche Straße der Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Steinbruch befindet, gestattet (im Folgenden: in Rede stehende Gemeindestraße). Dieser Bescheid wurde 2005 geändert zwecks Klarstellung, dass die Genehmigung zum Betrieb des Steinbruchs erlischt, wenn der Ausbau dieser Straße nicht bis zum 31.1 ...
S. 251
Ergebnisse der September-Steuerschätzung für die Jahre 2021 bis 2024
Städte und Gemeinden müssen auch 2021 und 2022 mit deutlich weniger Steuereinnahmen rechnen, als vor der Corona-Krise prognostiziert. Im laufenden Jahr haben Bund und Länder die kommunalen Haushalte erfolgreich stabilisiert. Die Ergebnisse der Steuerschätzung zeigen aber deutlich: Die finanziellen Probleme der Kommunen im nächsten Jahr fallen noch dramatischer aus, als durch die Mai-Steuerschätzung zu befürchten war. Das war bei den Entscheidungen über das Konjunkturpaket noch nicht absehbar.
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostiziert für die Städte und Gemeinden im Jahr 2020 Steuereinnahmen in Höhe von 103,5 Mrd. EUR und im Jahr 2021 dann 113 Mrd. EUR. Damit werden die kommunalen Steuereinnahmen ...
S. 254
Kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts eines Landkreises
Aus den Gründen:
A. Die auf § 64 LKO gestützte Beanstandung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 erweist sich im Ergebnis als rechtswidrig, wobei letztlich offenbleiben kann, ob bereits der Tatbestand der Vorschrift nicht erfüllt ist (I.). Jedenfalls ist die Beanstandung ermessensfehlerhaft erfolgt (II.).
I. Rechtsgrundlage für eine Beanstandung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans eines Landkreises ist § 64 LKO i.V.m. §§ 57 LKO, 97 Abs. 2 Satz 3 GemO. Nach § 64 LKO kann die Kommunalaufsichtsbehörde Beschlüsse des Kreistags, die das bestehende Recht verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie innerhalb einer bestimmten ...
S. 256
Abwassergebühr - Absetzung von Wassermengen wegen Versickerung infolge eines Rohrbruchs
Sachverhalt: Der für die Abwasserbeseitigung zuständige Zweckverband hat für das Grundstück des Klägers, auf dem zwei Gebäude mit vier Wohnungen stehen, für die Zeit vom 1.1.2012-31.12.2015 Abwassergebühren veranlagt, denen ein durch Wasserzähler gemessener sehr hoher Frischwasserverbrauch zugrunde lag. Der Verbrauch hat sich wie folgt zusammengesetzt: 2012 mit 79 m³, 2013 mit 83 m³, 2014 mit 2510 m³ und 2015 mit 415 m³. Der Kläger hat dagegen vorgebracht, im Objekt habe es einen Rohrschaden gegeben, wodurch ein hoher Trinkwasserverbrauch zustande gekommen sei. Das angefallene Trinkwasser sei nicht verbraucht worden, sondern einfach weggelaufen, so dass Abwasser nicht angefallen ...
S. 263
Abwassergebühr - Vereinbarung über eine verminderte Gebührenzahlung ist nichtig
Sachverhalt: Die Gemeinde und die Klägerin, eine GmbH als Gebührenschuldnerin, hatten im Jahr 2005 eine vertragliche Regelung dahin getroffen, dass der GmbH bei der Erhebung der Entwässerungsgebühren aus wirtschaftlichen Gründen eine Gebührenreduzierung in Höhe von 25 % zu gewähren sei, wenn sich deren Geschäftslage negativ entwickle. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sollte eine Renditekennziffer, die sich an der Ertragskraft des investierten Kapitals in Form einer relativen Größe orientiert, einem konkret bezifferten Referenzzinssatz gegenübergestellt werden. Eine Gebührenermäßigung sollte gewährt werden, wenn die Renditekennziffer auf gleicher Höhe des Referenzzinssatzes oder darunter liege. Die Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Lage musste die GmbH durch das ...
S. 263
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