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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.10.2020
6 Dokumente
Der kommunale Lagebericht - ein vernachlässigtes Steuerungsinstrument?
1. Rechtliche Grundlagen
1.1 Eigenständiges Instrument
Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichtes ergibt sich aus § 95 Abs. 2 GO NRW. Dort wird der Lagebericht nicht als Teil des Jahresabschlusses aufgezählt. Der Aufzählung zufolge besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz. Dem Wortlaut der Regelung folgend ist der Jahresabschluss um einen Anhang und einen Lagebericht zu erweitern. In Bezug auf den Anhang wird allerdings ausdrücklich vom Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass dieser eine Einheit[5] mit den aufgezählten Bestandteilen des Jahresabschlusses bildet. Folgerichtig ist der Lagebericht kein eigentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses. Er ist demzufolge ein selbstständiges Berichtsinstrument[6], d ...
S. 217
Finanzausgleichsumlagen und Schlüsselzuweisungen
3. Ausgleichstarife in den Bundesländern
In diesem Kapitel werden die Finanzausgleichstarife der deutschen Bundesländer analysiert. Im Vordergrund stehen dabei die Regelungen für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte. Umlagen werden als negative Schlüsselzuweisungen behandelt und ebenso wie die regulären Schlüsselzuweisungen mit der Steuerkraft saldiert, um die Finanzkraft zu bestimmen.[2] Zur besseren Vergleichbarkeit der Tarife werden alle Größen mit der Bedarfsmesszahl normiert.[3] Eine genaue Differenzierung zwischen der vertikalen und horizontalen Komponente des Finanzausgleichs ist nicht möglich, da Informationen über die mittlere Pro-Kopf-Schlüsselzuweisung und die dazugehörige Steuerkraft fehlen.
3.1 Tarife ohne Finanzausgleichsumlage
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und das Saarland erheben keine Finanzausgleichsumlage ...
S. 220
Gilt § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG auch für die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat einer nach dem DrittelbG mitbestimmten kommunalen Beteiligungs-GmbH?
1. Ausgangsfall
Zur Verdeutlichung der angesprochenen Problematik soll von folgendem Beispielsfall ausgegangen werden:
Die nordrhein-westfälische Stadt S beabsichtigt, eine 100 % gemeindliche Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH zu gründen, die im Bereich der Reinigung und Überwachung tätig wird und bei der 700 Personen beschäftigt werden. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages dieser A-GmbH sieht im Hinblick auf die Bestimmungen zum Aufsichtsrat u.a. folgende Regelungen vor:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus 15 Mitgliedern. Davon werden 5 Mitglieder von den Arbeitnehmern der Gesellschaft nach dem DrittelbG in den Aufsichtsrat gewählt. Die übrigen 10 stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat entsandt, wovon eines der ...
S. 227
Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern durch Schulfördervereine
1. Auswirkungen des BFH-Urteils vom 12.2.2009
Der BFH hat mit Urteil vom 12.2.2009[1] entschieden, dass Umsätze aus der entgeltlichen Verpflegung von Lehrern und Schülern einer Ganztagsschule durch einen privaten Förderverein weder nach dem UStG noch nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG (ab 1.1.2007: Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) umsatzsteuerfrei sind. Mit diesem Urteil bestätigt der BFH die Ansicht der Finanzverwaltung, wonach die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 23 UStG im Urteilsfall nicht anwendbar ist.
Das Urteil betraf einen nicht gemeinnützigen Förderverein von Eltern in einem Gymnasium in ...
S. 229
Ein Mindesthebesatzes von 310 % für die Steuerkraftzahl bei der Gewerbesteuer verstößt nicht gegen die Verfassung
Aus den Gründen:
Die Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. [...]
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FAG 2009 werden als Steuerkraftzahlen angesetzt bei der Gewerbesteuer die Messbeträge, vervielfacht mit 90 % des gewogenen Durchschnitts des Hebesatzes für die Gewerbesteuer, der für den kreisangehörigen Bereich im vorvergangenen Jahr ermittelt wurde, mindestens jedoch 310 %, vermindert um den für die Ermittlung der Gewerbesteuerumlage maßgeblichen Prozentsatz, der im vorvergangenen Jahr Anwendung gefunden hat.
Im hier streitgegenständlichen Jahr 2010 kam der Mindesthebesatz von 310 % zur Anwendung. [...]
a) Der Einwand der Klägerin greift ...
S. 232
Anfechtung eines Kreisumlagebescheids
Aus den Gründen:
Die Festlegung des Umlagesatzes der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 in § 6 der Haushaltssatzung (HS) auf 61,2769 % der Umlagegrundlagen durch den Kreistag des Landkreises Saarlouis in seiner Sitzung am 10.2.2015 und der diese Vorgabe für die Klägerin umsetzende Festsetzungsbescheid des Beklagten vom 13.5.2015 begegnen in formeller Hinsicht weder bezogen auf das im Vorfeld der Entscheidung des Kreistags durchgeführte Verfahren zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Tatsachen, noch hinsichtlich der Festlegung des Umlagesatzes durch den Kreistag selbst (§ 160 Satz 1 Nr. 13 KSVG) verfahrensrechtlichen Bedenken (dazu unter 1.). Die vom Verwaltungsgericht ...
S. 233
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