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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.02.2020
10 Dokumente
Das Mehrkomponentenmodell der Überörtlichen Prüfung in Hessen
1. Überörtliche Prüfung in Hessen
Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften besteht seit einem viertel Jahrhundert. In dieser Zeit hat sie sich zu einem wichtigen Akteur für generationengerechte Kommunalfinanzen entwickelt:
Vielmehr versucht sie für die in einer Körperschaft angetroffenen Problemlagen Lösungsvorschläge in dergestalt zu unterbreiten, dass sie möglichst auf alle hessischen Kommunen übertragbar sind.[2]
Die Überörtliche Prüfung hat nach § 3 Abs. 1 ÜPKKG[3] den Auftrag, auf vergleichender Basis festzustellen, ob die Verwaltung rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich geführt wird. In der Praxis werden diese drei Prüfungsmaßstäbe Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit in Haushaltsstruktur- und Fachprüfungen behandelt.[4]
Die Prüfungen sind vergleichend aufgebaut d.h. i ...
S. 25
Umsatzbesteuerung selbständiger ausländischer Künstler: Feststellung der Bemessungsgrundlage nach § 13b UStG bei inländischen Kultureinrichtungen als Leistungsempfänger
1. Grundlagen
Der leistende Unternehmer schuldet in der Regel die Umsatzsteuer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Gemäß § 13b UStG geht in manchen Fällen jedoch die Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger über (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Dies ist zum Beispiel nach § 13b Abs. 1 oder 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 UStG der Fall, wenn ein im Ausland ansässiger Unternehmer (z.B. ein selbständiger Künstler) eine in Deutschland steuerbare Dienstleistung an einen deutschen Unternehmer (z.B. Theater, Musikbühne, Veranstalter) erbringt. Durch die Verlagerung der Steuerschuld auf den inländischen Leistungsempfänger soll es dem Unternehmer ...
S. 28
Zu den Grundsätzen des Widerrufs der Bestellung und der Kündigung des Dienstvertrages beim Vorstandsmitglied einer kommunalen Aktiengesellschaft (AG)
1. Grundlagen
Für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Vorstandsmitglied und einer AG sind zwei im Grundsatz getrennte Ebenen zu unterscheiden, und zwar die durch den Bestellungsakt begründete organrechtliche Beziehung einerseits und die durch den Abschluss des Dienstvertrages begründete schuldvertragliche, dienstrechtliche Rechtsbeziehung andererseits (sog. Trennungsprinzip). Die Regelungen in § 84 Abs. 1 Satz 1 und Satz 5, Abs. 3 Satz 1 und Satz 5 AktG bringen diese beiden, getrennten Rechtsschicksalen unterliegenden, Ebenen zum Ausdruck.[2]
1.1 Dienstrechtlicher Aspekt
Bezüglich der schuldvertraglichen dienstrechtlichen Rechtsbeziehung ist im Ausgangsfall eine Kündigung des Dienstvertrages mit einer Frist von drei Monaten vorgesehen und möglich, unbeachtlich der umstrittenen Frage, ob ...
S. 32
Nichtbesteuerung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer gemeinnützigen Körperschaft
Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 29/19.
Sachverhalt:
Streitig ist, ob der Beklagte aufgrund einer Konkurrentenklage verpflichtet ist, den von der Beigeladenen betriebenen Geschäftsbetrieb X nicht mehr als steuerbefreiten Zweckbetrieb im Sinne des § 65 Abgabenordnung (AO) zu behandeln, sondern den Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb X bei der Körperschaftsteuerfestsetzung und der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für 2012 und 2013 zu berücksichtigen.
Aus den Gründen:
Die Klage ist zulässig.
Der Beklagte ist verpflichtet, die gegenüber der Beigeladenen erlassenen Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbetragsbescheide für 2012 und 2013 dahingehend zu ändern, dass der Geschäftsbetrieb X als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt wird. Denn die Klägerin ...
S. 35
Sachstandsbericht zum E-Government-Gesetz NRW
§ 7 EGovG NRW: Elektronische Bezahlmöglichkeiten - E-Payment
Gemäß § 7 EGovG NRW müssen im Rahmen eines elektronisch durchgeführten Verwaltungsverfahrens Gebühren oder sonstige Forderungen durch ein der Art des Verfahrens entsprechendes, elektronisches Zahlverfahren bezahlt werden können. Hierzu soll eine Basiskomponente geschaffen werden, die in E-Government-Angebote integriert werden kann. Die Basiskomponente soll dabei insbesondere den Fall abdecken, dass ein Verwaltungsangebot durchgängig - in einer Session - abgewickelt werden kann.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden folgende Teilschritte verfolgt und mit einem geringfügigen Verzug erfolgreich abgeschlossen:
Die Gesetzesverpflichtung wurde statt zur Umsetzungsfrist 1.1.2019 mit einer leichten Verzögerung zum 15.3.2019 ...
S. 37
Bemessungsgrundlage für die Abgabe von Wärme aus einem mit einer Biogasanlage betriebenen Blockheizkraftwerk
Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 31/19.
Sachverhalt:
Zwischen den Beteiligten ist strittig, in welcher Höhe die Bemessungsgrundlage einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage anzusetzen ist und ob der Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Maislieferungen und anschließender Rücklieferung der Gärreste zu gewähren ist.
Aus den Gründen:
I. Die Klage ist begründet.
Die USt-Bescheide für 2009 bis 2011 vom 14.5.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 9.12.2015 sind rechtswidrig und verletzen den Kl. in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Dem Kl. ist zum einen der Vorsteuerabzug aus den strittigen Gutschriften zu gewähren (1.) ...
S. 38
Oberbürgermeister einer großen selbständigen Stadt als Abgeordneter im Kreistag des Landkreises, dem diese Stadt angehört
Aus den Gründen:
Nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG muss das Volk in den Gemeinden eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Im Einklang mit dieser Vorschrift schreibt dies auch die Niedersächsische Verfassung in Art. 57 Abs. 2 NV vor. Diesem Gebot trägt auch die Regelung des § 4 Abs. 1 NKWG Rechnung, wonach die Wahl der kommunalen Vertretungskörperschaften allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu erfolgen hat. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl besagt dabei, dass jede Person ihr aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können ...
S. 41
GewSt-Befreiung für Einrichtungen zur ambulanten Pflege erfasst auch Zinserträge
Revision eingelegt, Az. des BFH: III R 20/19.
Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten um die Reichweite der Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG.
Die Klägerin wurde im Jahr 2001 gegründet. Eingetragener Gegenstand der Klägerin ist die Erbringung von Pflegeleistungen gegenüber kranken Personen entsprechend der Leistungskataloge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Aus den Gründen:
Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte ist unzutreffend davon ausgegangen, dass die durch die Klägerin erzielten Zins- und Provisionserträge nicht von der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG umfasst sind. Die angefochtenen Gewerbesteuermessbescheide für 2009 bis 2011 sind rechtswidrig und verletzen ...
S. 44
Straßenausbaubeitrag - Eine 2 m tiefer liegende Straße kann einen Sondervorteil verschaffen
Sachverhalt: Die abgerechnete Anliegerstraße liegt etwa 2 m tiefer als das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück. Wegen des Niveauunterschieds hat der Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück eine etwa 2 m hohe durchgehende Stützmauer errichtet. Er ist der Auffassung, dass sein Grundstück durch die abgerechnete Straße nicht erschlossen werde, weil er wegen der Stützmauer keinen Zugang zur Straße habe. An einem Zugang sei er auch nicht interessiert, weil sein Grundstück noch an eine andere Straße angrenze, von der aus Zugang und Zufahrt erfolge. Das VG Regensburg hat seine Klage gegen den Straßenausbaubeitragsbescheid abgewiesen, weil das klägerische Grundstück zum Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke ...
S. 46
Widerspruchsverfahren - Aus § 58 VwGO ergibt sich keine Pflicht zu Angaben zum Zeitpunkt des Fristbeginns
Sachverhalt: Der an den Kläger adressierte Straßenausbaubeitragsbescheid enthielt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, Göttingen, erhoben werden.′[1] Der Kläger vertrat u.a. die Auffassung, die Rechtsbehelfsbelehrung sei unrichtig i.S.v. § 58 Abs. 2 VwGO, weil in ihr der Hinweis fehle, dass die Klagefrist mit der Bekanntgabe des Bescheids beginne. Das VG Göttingen hat die Klage abgewiesen.[2]
Aus den Gründen: Das OVG Niedersachsen hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen, weil die Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß erteilt wurde. Sie enthält die nach § 58 Abs. 1 VwGO ...
S. 48
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