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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.09.2017
16 Dokumente
15. Sitzung des Stabilitätsrats von Bund und Ländern
BMF, Mitteilung vom 22.6.2017.
Der Stabilitätsrat ist am 22.6.2017 unter dem Vorsitz des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble und des Finanzministers des Landes Hessen Dr. Schäfer als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz in Berlin zu seiner 15. Sitzung zusammengetreten.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein haben ihre Sanierungsberichte vorgelegt. In den Berichten stellen die Länder die umgesetzten Sanierungsmaßnahmen zur Rückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dar. Berlin und Schleswig-Holstein haben das Sanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Eine Haushaltsnotlage droht nicht mehr. Beide Länder sollten jedoch auch in Zukunft ihren Konsolidierungskurs weiter verfolgen und sich nicht durch die gegenwärtigen günstigen Rahmenbedingungen dazu verleiten lassen, n ...
Abzugsfähigkeit der Reisekosten als Werbungskosten eines Bürgermeisters
BFH, Urteil vom 19.10.2016, VI R 23/15.
Sachverhalt:
Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionskläger (Kläger) erzielte im Streitjahr (2009) als hauptamtlicher Bürgermeister des Dezernats X der Stadt Y Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er bezog vom Arbeitgeber als steuerfrei behandelte Aufwandsentschädigungen in Höhe von 4116 EUR (Reisekosten) sowie zusätzlich in Höhe von 7993 EUR gemäß der im Streitjahr geltenden §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 1 der Landeskommunalbesoldungsverordnung des Landes Baden-Württemberg (LKomBesVO). Danach wurde einem Ersten Beigeordneten als Entschädigung für den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand, dessen Bestreitung aus den Dienstbezügen dem Beamten nicht zugemutet werden kann, e ...
Haftung des Zweckverbandsvorsitzenden und des Zweckverbandes
BGH, Urteil vom 2.3.2017, III ZR 271/15.
Aus den Gründen:
[...] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 SächsBG a.F. (jetzt: § 48 Satz 1 BeamtStG) haftet ein Beamter, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten verletzt, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, für den daraus entstandenen Schaden. Der Vorsitzende eines Zweckverbands ist in Sachsen - anders als in einigen anderen Bundesländern (vgl. etwa § 159 Abs. 2 KV M-V; § 12 Abs. 2 GkZ Sch.-H.; jeweils Ehrenbeamter) - in dieser Funktion allerdings kein Beamter. Er ist ehrenamtlich tätig (§ 56 Abs. 2 ...
Die Besteuerung der öffentlichen Hand. Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
, hrsg. von
Jürgen Hidien und
Andreas Jürgens, 1. Aufl. 2017, 2638 Seiten Hardcover, 199,00 EUR, ISBN 978-3-406-69941-2, C. H. Beck, München.
Die öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung). Für die handlungs- und erfolgsbezogenen Steuerrechtstatbestände ergeben sich daraus konkreten Auslegungsfragen, ob und inwieweit eine Tätigkeit oder Aufgabe des Staates steuerpflichtig ist, weil sie als wirtschaftlich und/oder wettbewerbsrelevant gilt oder aber ob sie als hoheitliche Tätigkeit steuerfrei erfolgt. Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Hoheitsprinzips sind für diese Betrachtung unter dem Dach des einfachen, auf Finanzbedarfsdeckung ausgerichteten Steuerrechts auszugleichen. Europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtliche ...
Gewerbesteuerliche Behandlung sanierungsbedingter Gewinne - kritische Analyse, insb. der Adäquanz eines Billigkeitserlasses auf Basis von § 227 AO
1. Historischer Abriss der steuerlichen Behandlung sanierungsbedingter Gewinne
Bis zum Jahr 1997 waren Sanierungsgewinne gem. § 3 Nr. 66 EStG a.F. in voller Höhe steuerfrei. Dies galt unabhängig davon, ob sich bspw. wegen steuerlicher Verlustvorträge oder laufender Verluste aus anderen Einkunftsquellen oder -arten für den betreffenden Veranlagungszeitraum überhaupt eine positive Einkommensteuerfestsetzung ergeben hätte. Die Steuerbefreiung "schützte′ damit bestehende Verlustvorträge, welche für die Verrechnung mit künftigen oder anderen Gewinnen aufgespart werden konnten.[5] Durch § 3 Nr. 66 EStG a.F. wurden Sanierungsgewinne damit faktisch doppelt begünstigt (unbeschränkter Verlustvortrag und Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns). Die materiell-rechtliche Steuerbefreiung des § 3 Nr. 66 ...
S. 193
Sind einbringungsgeborene Anteile ein Ausschlusskriterium für den "kleinen′ steuerlichen Querverbund?
1. "Kleiner′ steuerlicher Querverbund
1.1 Definition und Funktionsweise
Im Rahmen des "kleinen′ steuerlichen Querverbundes werden Anteile an Kapitalgesellschaften in gem. § 8 Abs. 7 KStG begünstigte dauerdefizitäre Betriebe gewerblicher Art als gewillkürtes Betriebsvermögen eingelegt. Die Einlage der Beteiligungen dient der Stärkung der dauerdefizitären Betriebe gewerblicher Art und der teilweisen Abdeckung der erwirtschafteten Jahresfehlbeträge. Aufgrund der Höhe der jährlichen Jahresfehlbeträge der Betriebe gewerblicher Art ist Nebeneffekt, dass die Ausschüttungen aus den Beteiligungsgesellschaften im Regelfall nicht der Besteuerung unterliegen. Dies einerseits dadurch, dass die Jahresfehlbeträge die Ausschüttungen übersteigen oder weil die Ausschüttungen gem. § 8b Abs. 1 und 5 KStG insgesamt zu 95 ...
S. 199
Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand; Veröffentlichung der Rechtsprechung des BFH zur Anwendung von § 2 Absatz 3 UStG
Mit den Urteilen vom 20.8.2009, V R 70/05, vom 17.3.2010, X IR 17/08, vom 15.4.2010, V R 10/09, vom 2.3.2011, XI R 65/07, vom 10.11.2011, V R 41/10, vom 1.12.2011, V R 1/11, vom 13.2.2014, V R 5/13, vom 5.11.2014, XI R 42/12 und vom 10.2.2016, XI R 26/13 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) entschieden.[1] In den Entscheidungen legt der BFH § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG unter Hinweis auf Art. 4 ...
S. 204
Ermäßigter Umsatzsteuersatz beim Legen von Hausanschlüssen durch Nicht-Wasserversorger
Sachverhalt:
Gegenstand der Klägerin ist die Durchführung von Tiefbauarbeiten. Ab dem Jahr 2009 hat sie Umsätze aus Leistungen für die Herstellung von Trinkwasseranschlüssen als Verbindungen vom öffentlichen Trinkwassernetz zum jeweiligen Gebäudebereich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) erfasst. Der Beklagte vertrat mit der Betriebsprüfung die Auffassung, dass es sich insoweit um Leistungen zum vollen Steuersatz handele, da es sich bei der Klägerin um ein Bauunternehmen handele.
Die Klägerin erstrebt im Klageverfahren weiter die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes. Es spiele keine Rolle, ob die entsprechenden Leistungen von einem Versorgungsunternehmen oder von einem sonstigen Unternehmen erbracht würden.
Aus den Gründen:
Die Klage ...
S. 205
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Gemeinderabatts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung
[...] Bei dem der Kommune im Rahmen des Abschlusses eines Konzessionsvertrags durch den Netzbetreiber bzw. Netzeigentümer eingeräumten Gemeinderabatt nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) handelt es sich um ein (zusätzliches) Entgelt für die Überlassung einfacher oder ausschließlicher Wegerechte durch die Kommune an den Netzbetreiber bzw. Netzeigentümer.
Diese umsatzsteuerrechtliche Würdigung ergibt sich aus dem Wortlaut des § 3 KAV, wonach der Gemeinderabatt "neben oder anstelle von Konzessionsabgaben für einfache oder ausschließliche Wegerechte′ vereinbart werden darf.
Zivilrechtlich handelt es sich um eine einheitliche Leistung für den Erhalt der Konzession. Umsatzsteuerlich gilt dies gleichermaßen. Die Vorschrift des § 3 ...
S. 205
Prognose der kommunalen Finanzsituation 2017 bis 2020
"Die zukünftige Finanzlage der Kommunen ist nach derzeitigem Stand von im Durchschnitt ausgeglichenen Haushalten geprägt.′ Diese zunächst ausgesprochen positiv klingende Aussage spiegelt auch das Finanztableau der Prognose der kommunalen Spitzenverbände wieder.
Dabei gilt jedoch:
Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Prognose die geltende Gesetzeslage unterstellt. Sie gehen davon aus, dass ab dem Jahr 2020 von den westdeutschen Kommunen keine erhöhten Gewerbesteuerumlagen zur Finanzierung der Deutschen Einheit abgeführt werden muss.
Im Ergebnis rechnet die Prognose der kommunalen Spitzenverbände für das laufende Jahr mit einem leicht rückläufigen Überschuss in Höhe von 4,1 Mrd. EUR. Ausgangspunkt der Schätzung ist das solide ...
S. 206
Auswirkungen und Umgang mit dem Urteil des ThürOVG vom 7.10.2016 zur Kreisumlage
In der Vergangenheit wurde nicht nur in Thüringen die Auffassung vertreten, dass die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG sowie der Art. 91 und 93 ThürVerf im interkommunalen Verhältnis zwischen Gemeinde und Landkreis nicht gelte. Allein das Land treffe die Verpflichtung einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände und damit einhergehend einer finanziellen Mindestausstattung.[1]
Mit seinem Urteil vom 7.10.2016 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts einen Paradigmenwechsel vollzogen und stellte klar, dass die verfassungsrechtliche Garantie der Gemeinden auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung auch im Verhältnis der kreisangehörigen Gemeinden zum Kreis gilt und hat wesentliche ...
S. 208
Kommunaler Finanzausgleich: Erhebung einer überhöhten Kreisumlage 2014 - mit Anmerkung Dr. Günter Benne
Sachverhalt:
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014, soweit sie über die Kreisumlage mittelbar Zahlungen des Beklagten an die Beigeladene anlässlich der Fusion der Beigeladenen mit der Gemeinde Vienenburg mitfinanziert.
Aus den Gründen:
Die Berufung der Klägerin ist zulässig und begründet. [...]
Die Klägerin ist insbesondere klagebefugt, weil sie gemäß § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen kann, durch den Kreisumlagebescheid in ihren Rechten verletzt zu sein. [...]
Die Klagebefugnis entfällt auch nicht deshalb, weil die finanziellen Auswirkungen der Veranlagung der Klägerin zur Kreisumlage, soweit diese mit der Klage angegriffen wird, als geringfügig anzusehen wären. [...] ...
S. 212
Erschließungsbeitrag - Persönliche Beitragspflicht des einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft
Sachverhalt: Die Klägerin ist in ungeteilter Erbengemeinschaft Miteigentümerin des zum Nachlass zählenden Grundstücks. Die Gemeinde hat mit einem nur an sie gerichteten Beitragsbescheid einen Erschließungsbeitrag für die neu hergestellte Erschließungsstraße erhoben, an die das Grundstück angrenzt. Die Klägerin vertrat die Auffassung, sie habe nicht persönlich zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen werden dürfen, weil das Grundstück im gesamthänderischen gebundenen Eigentum der ungeteilten Erbengemeinschaft stehe.
Aus den Gründen: Die Klägerin wurde zu Recht zum Erschließungsbeitrag veranlagt, weil sie nach Art. 5a BayKAG i.V.m. § 134 Abs. 1 Satz 1 BauGB persönlich beitragspflichtig ist. Das Grundstück steht im Gesamthandseigentum der im Grundbuch ...
S. 214
Abwasserbeitrag - Zulässige Nachveranlagung bei nicht ausgeschöpftem Beitragsanspruch
Sachverhalt: Von einem sehr großen Grundstück, das überwiegend dem Außenbereich zugerechnet wurde, hat die Gemeinde im Jahr 2005 eine dem Innenbereich zuzuordnende Teilfläche zum Abwasserbeitrag veranlagt. Im Rahmen einer erlassenen Innenbereichs- und Ergänzungssatzung wurde eine weitere Teilfläche des großen Grundstücks dem Innenbereich zugeordnet. Für diese zweite Teilfläche hat die Gemeinde im Jahr 2015 einen weiteren Abwasserbeitrag veranlagt. Der Grundstückseigentümer hat in seiner Klage vor dem VG Cottbus vorgebracht, die Beitragspflicht sei durch die Veranlagung im Jahr 2005 für das ganze Grundstück vollständig ausgeschöpft worden. Der Bescheid aus dem Jahr 2005 sei ein begünstigender Verwaltungsakt, weshalb er Vertrauensschutz vor einer weiteren ...
S. 215
Straßenausbaubeitrag - Kein Verzicht auf Straßenbaubeiträge ohne angemessene Gegenleistung
Sachverhalt: Das Grundstück des Klägers liegt zwischen zwei Anliegerstraßen. Durch Grundstücksübereignungsvertrag vom August 1959 wurde der Stadt ein Grundstück unentgeltlich übertragen, das diese zum Bau der nördlichen Anbaustraße verwendet hat. Als Gegenleistung für die unentgeltliche Grundstücksübertragung war in diesem Vertrag vereinbart, dass die Stadt auf weitere Anliegerbeiträge verzichtet. Im Jahr 2015 wurde die südlich des Grundstücks verlaufende Straße grundlegend erneuert, wofür die Stadt Vorausleistungen auf Straßenausbaubeiträge erhoben hat. Der Kläger war der Auffassung, dass über die Erschließungskosten im Jahre 1959 eine abschließende vertragliche Regelung getroffen worden sei, wonach die Stadt künftig auf jegliche Beiträge verzichtet habe. Die Stadt vertrat die ...
S. 215
Hundesteuer - Keine Hundesteuerbefreiung für Hartz-IV-Empfänger
Sachverhalt: Ein Bezieher von Hartz-IV-Leistungen hat gegen einen Hundesteuerbescheid über 72 EUR Widerspruch erhoben und wollte eine Befreiung von der Zahlung erreichen. Die Hundesteuer sei unverhältnismäßig, wenn und soweit sie aus demjenigen zu zahlen sei, was der Staat dem Einzelnen zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins als Existenzminimum zur Verfügung stelle. Die Gemeinde hat eine Steuerbefreiung abgelehnt, weil kein Befreiungsgrund entsprechend der Hundesteuersatzung vorliegt. In der Sache ging es vorrangig um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, die aber vom VG Dresden abgelehnt wurde, weil der Hundesteuerbescheid rechtmäßig ergangen ist.
Aus den Gründen: Auch das SächsOVG ist der Auffassung, dass ein Hartz-IV-Empfänger keine ...
S. 216
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> 01.09.2017
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