, vonProf. Dr. Martin Kment, Universität Augsburg, Gutachten im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern, Juli/August 2013, 61 Seiten, kostenfrei abrufbar unter: www.spd-fraktion-mv.de/images/Flyer/Kment_Rechtsgutachten_Beteiligungsmodell_7_8_13.pdf.Seit vielen Jahren erfährt Deutschland eine deutliche Umgestaltung seiner Energiewirtschaft. Sie ist geprägt von einer Abkehr von konventionellen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien. Letztgenannte stellen aktuell schon mehr als ein Viertel der deutschen Stromversorgung bereit. Zielpunkt dieser Entwicklung ist nach § 1 Abs. 2 EEG eine weitere Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der nationalen Stromversorgung auf mindestens 35 % bis 2020, mindestens 50 % bis 2030, mindestens 65 % bis 2040 und mindestens 80 ...
Schmutzwasserbeiträge: Teilflächenabgrenzung - Bauakzessorische Nutzbarkeit - Wirtschaftlichkeit baulicher NutzungsmöglichkeitenOVG Sachsen, Urteil vom 17.7.2013 - 5 A 150/11 -.1. Satzungsregelungen zur Teilflächenabgrenzung dürfen nicht von § 19 Abs. 1 SächsKAG abweichen und nur näher bestimmen, wie § 19 Abs. 1 SächsKAG auf die im Satzungsgebiet vorkommenden Sachverhalte anzuwenden ist; sind die Satzungsregelungen abschließend, müssen alle Sachverhalte erfasst sein, die im Satzungsgebiet tatsächlich gegeben oder zu erwarten sind. Ist dies der Fall, führt der Nutzungsflächenmaßstab auch bei übergroßen Grundstücken zur gerechten Verteilung der Beitragslast.2. Unbebaute Grundstücksteilflächen sind gemäß § 19 Abs. 1 SächsKAG auch dann baulich nutzbar, wenn ...
1. Definition "Bürgerhaushalt′Die Kernfrage lautet, wie die Bürger besser in wichtige lokale Entscheidungen eingebunden werden können und welche Formen direkter Bürgerbeteiligung (bis hin zur Bürgerkommune) dafür geeignet erscheinen. Ausgaben und Einsparungen sind nicht über die Bürger hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen abzustimmen. Für den Bürger- oder Beteiligungshaushalt nehmen Bürger ohne politisches Mandat im Rahmen partizipativer Demokratie aktiv an der Aufstellung des kommunalen Haushaltes und damit an den finanziellen Belangen ihrer Kommune teil. Der Inhalt des Begriffes "Bürgerhaushalt′ ist wegen der unterschiedlichen Formen der Bürgerbeteiligung umstritten.[10] Es gibt keine einheitliche Definition des Partizipationsverfahrens "Bürgerhaushalt′.Bürgerhaushalt ist die Aufstellung des kommunalen ...241
1. ProblemstellungDie Besteuerung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) unterscheidet sich bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR), je nachdem, ob die Anteile an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft in der nicht-steuerbaren Sphäre (Hoheitsbereich, Vermögensverwaltung) oder in einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) gehalten werden.Betrachtet wird im Folgenden, wie die Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft, an der die Gemeinde entweder unmittelbar (2.) oder über einen ihrer BgA (3.) beteiligt ist, zu versteuern ist. Im Abschnitt 4 soll auf die Steuerpflicht von Streubesitzdividenden (Anteile von weniger als 10 %) eingegangen werden. Der Beitrag schließt mit einem Steuerbelastungsvergleich in Tabellenform.2. Gesellschaftsanteile im Hoheitsbereich der jPdöRGewinne, die ...247
1. Kleine Gemeinden haben oft Probleme mit der BeitragsabrechnungVor allem in kleinen Gemeinden, in denen nur selten Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden, zeigt die Praxis, dass der mit der Beitragsveranlagung befasste Mitarbeiter mit der rechtlichen Problematik und den Fallstricken des Erschließungsbeitragsrechts wenig vertraut ist. Kleine Gemeinden verfügen in der Regel über keinen Beitragsspezialisten; meistens kümmert sich der Kämmerer um die Beitragsveranlagung. Nach Erfahrung des Autors aus der kommunalen Prüfungspraxis beauftragen manche Kommunen ein externes Fachbüro mit der Berechnung der Erschließungsbeiträge. Hier stellt sich die Frage, ob die der Kommune entstandenen Kosten für das Abrechnungsbüro in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbezogen werden können.In ...252
Altlasten auf Grundstücken müssen in der Praxis häufig von behördlicher Seite durch Einsatz öffentlicher Geldmittel beseitigt werden; oft ist es aus Rechtsgründen nicht einmal möglich, dies dem Grundstückseigentümer selbst zu überlassen. Ordnungsrechtlich verantwortlich bleibt der Eigentümer dennoch und hat letztlich für die Kosten aufzukommen (§ 4 Abs. 2 BBodSchG).[1] Unter Altlasten sind dabei stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke zu verstehen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind oder auf denen umweltgefährdende Stoffe zum Einsatz kamen, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder für die Allgemeinheit hervorgerufen werden (§ 2 Abs. 5 BBodSchG). Außer dem ...253
§ 15a Abs. 1 InsO verpflichtet Geschäftsführer einer GmbH, im Falle des Eintritts von deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen danach, Insolvenzantrag zu stellen. § 15a Abs. 2 InsO dehnt diese Pflicht auf den Fall der (typischen) GmbH & Co. aus, und § 15a Abs. 4 InsO belegt das Unterlassen des gebotenen Insolvenzantrags mit einer Strafe, wobei auch Fahrlässigkeit strafbewehrt ist (§ 15a Abs. 5 InsO).Wie aus der Strafbarkeit des Fehlverhaltens besonders deutlich wird, handelt es sich bei § 15a Abs. 1 InsO zu Gunsten der Gesellschaftsgläubiger um ein Schutzgesetz i.S.v. § ...253
Das Halten der in § 3 Nr. 7 KraftStG bezeichneten Fahrzeuge ist von der Steuer befreit, solange diese Fahrzeuge ausschließlich für die in den Buchst. a-e dieser Vorschrift bezeichneten Zwecke verwendet werden. Ausschließlich bedeutet, dass das Fahrzeug allein dem begünstigten Zweck dienen muss, solange es zweckgerecht verwendet wird, also ohne eine andere Mitbenutzung.Unter ausschließlicher Verwendung ist dabei nicht nur die eigentliche aktive Nutzung zu verstehen, sie umfasst vielmehr auch diejenigen Verwendungszwecke, für die die Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Steuerbefreiung kann daher nur dann und solange gewährt werden, als die Fahrzeuge nur und ausschließlich zu dem begünstigten Zweck gehalten ...254
1. SachverhaltBei bedeutenden, mehrtägigen Musikfestivals berechtigt das Ticket teilweise nicht nur zum Besuch des Festivalgeländes, sondern auch zum Camping während des Festivals und zu weiteren Leistungen. Fraglich war, ob in solchen Fällen der Ticketpreis neben einer gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt besteuerten oder ggf. auch gem. § 4 Nr. 20 UStG steuerfreien Eintrittsberechtigung für das Konzert auch das Entgelt für weitere regelbesteuerte Leistungen enthält.2. Umsatzsteuerliche BeurteilungIm Ergebnis der Erörterung auf Bundesebene bitte ich hierzu folgende Auffassung zu vertreten:Zusammengehörige Vorgänge können nicht bereits deshalb als einheitliche Leistungen angesehen werden, weil sie einem einheitlichen ...255
Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1.3.2013 gegenüber dem Vorjahr um rund 38100 auf insgesamt knapp 596300 Kinder gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der endgültigen Ergebnisse zur Statistik der Kindertagesbetreuung weiter mitteilt, fiel der Anstieg damit geringer aus als im Vorjahr. Zwischen März 2011 und März 2012 hatte sich die Zahl der betreuten Kinder in dieser Altersklasse noch um fast 44000 erhöht. Der Anteil der in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreuten unter 3-Jährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe (Betreuungsquote) lag am 1.3.2013 bundesweit bei 29,3 % ...256
Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) wiesen im 1. Hj. 2013 in der Abgrenzung der Finanzstatistik ein Finanzierungsdefizit von insgesamt 0,9 Mrd. EUR auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das Defizit damit um 2,2 Mrd. EUR niedriger als im 1. Hj. 2012.Diese Entwicklung war auf den starken Anstieg der kommunalen Einnahmen im 1. Hj. 2013 um 6,2 % im Vergleich zum 1. Hj. 2012 zurückzuführen. Dem stand ein geringerer Anstieg der kommunalen Ausgaben um 3,5 % gegenüber. Die Gemeinden/GV haben einschließlich ihrer Extrahaushalte im 1. Hj. 2013 Einnahmen ...256
Zu der Frage, ob Verwaltungsgemeinkosten und gemeindliche Eigenleistungen aus kommunalabgabenrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht Betriebskosten i.S.v. § 14 Abs. 2 SächsKitaG und damit Grundlage der Elternbeiträge nach § 15 Abs. 2 SächsKitaG sind, hat eine Abstimmung zwischen dem Staatsministerium für Kultur und dem Staatsministerium des Innern stattgefunden.Als Ergebnis dieser Abstimmung ist auf Folgendes hinzuweisen:In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob Kostenbeiträge gem. § 90 Abs. 1 SGB VIII (256
1. Untersagung wegen Unzuverlässigkeit - unvollständige Anzeige - Verstöße gegen Straßenrecht - Neutralitätsgebot des Staates§ 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG als Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung einer gewerblichen Sammlung (von Alttextilien) bedarf einer einschränkenden Auslegung. Eine Unzuverlässigkeit i.S. der Vorschrift kann in der Regel nur bei einem systematischen und massiven Fehlverhalten angenommen werden.Bei einer unvollständigen Anzeige einer gewerblichen Sammlung gem. § 18 Abs. 1 und 2 KrWG kommt eine Untersagung der Sammlung allenfalls auf der Grundlage von § 62 KrWG in Betracht. § 18 Abs. 5 Satz 2 (Alt. 2) KrWG dürfte demgegenüber in einem solchen ...258
Aus den Gründen:Der Einwand des Antragstellers (AS), die Antragsgegnerin (AG) habe die von ihr vereinnahmten Beiträge nicht verzinst, obwohl sich eine entsprechende Verpflichtung aus § 12 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SächsKAG ergebe, führt nicht zum Erfolg des Normenkontrollantrages.§ 12 Abs. 3 Satz 1 SächsKAG bestimmt, dass kostenmindernd zu berücksichtigen sind angemessene Zinsen für ausgleichspflichtige Kostenüberdeckungen i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG, für refinanzierte Kapitalzuschüsse i.S.v. § 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 SächsKAG sowie für Sonderposten i.S.v. § 13 ...260
Sachverhalt:Der Kl. wandte sich gegen die Erhebung von GrSt auf der Grundlage einer Ortssatzung über die Steuerhebesätze mit einer Erhöhung des Hebesatzes für die GrSt B auf 825 %. ...Aus den Gründen:... Zutreffend hat das VG unter Hinweis auf die höchst- und obergerichtliche Rspr.[1] ausgeführt, mit Blick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG beschränke sich bei der Kontrolle satzungsrechtlicher Abgaberegelungen die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung der Vereinbarkeit der Festsetzungen mit höherrangigem Recht und umfasse nicht die Überprüfung nach Art ermessensgeleiteter Verwaltungsakte. Daraus folgt, dass die Wirksamkeit gemeindlicher satzungsrechtlicher Abgabenregelungen, soweit es an ...261
Aus den Gründen:... Nach § 41 Satz 1 GrStG sind bei der Festsetzung des Steuermessbetrages abweichend von § 15 GrStG die Steuermesszahlen der weiter anwendbaren §§ 29 bis 33 GrStDV vom 1.7.1937[1] - GrStDV - maßgeblich, wenn ein im Veranlagungszeitpunkt für die GrSt maßgebender Einheitswert 1935 festgestellt oder festzustellen ist. Das ist für das in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gelegene Grundvermögen nach § 129 Abs. 1 und § 132 BewG der Fall, so auch für das Grundstück der Klin. Nach § 29 GrStDV gilt für bebaute Grundstücke mit Einfamilienhäusern für die ersten angefangenen ...263
Sachverhalt:Sowohl der Kl. als auch die Klin. sind mit Nebenwohnung in X. gemeldet. Die Hauptwohnung beider Kl. befindet sich in I. Dementsprechend gaben die Kl. in der an die Bekl. gerichteten ZwSt-Erklärung ... übereinstimmend an, die Anschrift des Erstwohnsitzes sei in I. Die Zweitwohnung in X. wird von den Eheleuten gemeinschaftlich genutzt. Der Kl. geht seiner Arbeit in X. nach, die Klin. dagegen in I.Aus den Gründen:... Gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 ZwStS sind ausgenommen von der Steuerpflicht Inhaber von Zweitwohnungen dann, wenn sich ihre Hauptwohnung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Meldegesetz NRW ...264