1. Aufgaben des Systems der Schlüsselzuweisungen im kommunalen FinanzausgleichKommunen erfüllen verschiedenste Aufgaben, die u.a. durch Steuereinnahmen finanziert werden. Da die Verteilung der Steuereinnahmen auf die Kommunen stark streut, sollen mit Hilfe von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) die Unterschiede in der finanziellen Ausstattung der Kommunen verringert werden. Die wichtigste Zuweisungskategorie sind die sog. Schlüsselzuweisungen, deren Verteilung sich an der Finanzkraft und dem Finanzbedarf orientiert. Die Finanzkraft wird i.d.R. mit den Steuereinnahmen gleichgesetzt, die relativ einfach zu ermitteln sind, weshalb auch von Steuerkraft gesprochen wird.[2]Der Finanzbedarf einer Kommune ist die zweite Determinante für die Verteilung ...241
1. Die Eigenkapitalverzinsung - von der Ansatzfähigkeit in der Entgeltkalkulation zur mittelbaren ErtragskompetenzIn den Kommunalabgabengesetzen der Länder wird für die Kalkulation der Benutzungsgebühren regelmäßig auch der Ansatz kalkulatorischer Eigenkapitalzinsen vorgesehen. So normiert etwa § 6 Abs. 2 Satz 4 1. Halbs. KAG NW, dass zu den ansatzfähigen Kosten auch "eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals′ zähle; § 10 Abs. 2 Satz 2 HKAG spricht vergleichbar[2] von einer "angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals′. Mangels Differenzierung nach Kapitalherkunft wird diesen Regelungen umstandslos auch die Zulässigkeit einer kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung entnommen.[3] Nach Maßgabe der Lehre vom Verwaltungsprivatrecht[4] lässt sich dieses Ergebnis auch auf die ...248
Für die Wahrnehmung seines Amtes stehen dem Insolvenzverwalterzu (§ 63 Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Regelung im Einzelnen hat der Gesetzgeber dem Bundesministerium der Justiz überlassen, dem er eine Verordnungsermächtigung erteilt hat (§ 65 InsO). Von dieser Ermächtigung hat das Bundesjustizministerium durch Erlass der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) vom 19.8.1998[1] Gebrauch gemacht.Zu bemessen hat das Insolvenzgericht, wobei grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig ist (§ 18 Abs. 1 RPflG), die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse im Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens (§ 63 Abs. 1 Satz 2 InsO), der auf der Basis der vom Insolvenzverwalter zu legenden Schlussrechnung ...253
Mit einem Insolvenzplan können die am Insolvenzverfahren Beteiligten in allseitigem Einvernehmen ein Insolvenzverfahren abweichend von den Bestimmungen der Insolvenzordnung zum Abschluss bringen. Allerdings bedarf der Insolvenzplan nach seiner Annahme durch die Gläubiger und der Zustimmung des Insolvenzschuldners noch der Bestätigung durch das Insolvenzgericht (§ 248 Abs. 1 InsO).Sobald die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig wird, treten die in dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein, auch gegenüber denjenigen, die dem Insolvenzplan widersprochen haben, und gegenüber den Insolvenzgläubigern, die ihre Forderungen nicht angemeldet hatten (§ 254 Abs. 1 InsO).Ist für eine im Insolvenzplan ...254
Sachverhalt:Die Klin. unterhielt 2005 als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe eigene Kindergärten/Kindertagesstätten (Kitas). Für die Aufnahme der Kinder fand ein privatrechtlich ausgestalteter Mustervertrag Anwendung.Für den Besuch der kommunalen oder von freien Trägern der Jugendhilfe betriebenen Kitas hatten die Eltern nach § 90 SGB VIII - in der für das Streitjahr maßgebenden Fassung - i.V.m. § 17 GTKNW[1] entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestaffelte Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten, wobei die Beitragspflicht ab dem zweiten Kind entfiel. Die Elternbeiträge wurden von der Klin. durch Verwaltungsakt festgesetzt und in den kommunalen Haushalt eingestellt.Der Bekl. (das FA) vertrat die ...255
Im ersten Halbjahr 2012 verzeichnete die Sozialversicherung (SV) einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss (in Abgrenzung der Finanzstatistik) von 4,9 Mrd. EUR. Wie Destatis weiter mitteilt, lag der Finanzierungsüberschuss damit 0,8 Mrd. EUR über dem des 1. Hj. 2011.Die Einnahmen der SV summierten sich im 1. Hj. 2012 auf 262,0 Mrd. EUR. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Anstieg der Einnahmen um 1,6 %, vor allem bedingt durch die wachsende Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Die Ausgaben lagen mit 257,1 Mrd. EUR um 1,3 % über dem Niveau des 1. Hj. 2011. Die SV umfasst die gesetzliche ...257
1. Definition In-House-VergabeIn-House-Vergabe ("Vergabe im eigenen Haus′)[8] bezeichnet die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, einer Baukonzession oder einer Dienstleistungskonzession durch eine oder mehrere Körperschaften des öffentlichen Rechts an eine (gemeinsam) beherrschte kommunale Eigengesellschaft, Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts, Zwecksverband[9] oder eigenbetriebsähnliche Einrichtung[10] ("öffentliche Einrichtung′) freihändig ohne Ausschreibung.Beispiel:Vergabe des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) im Landkreis G an die kreiseigenen Kreiswirtschaftsbetriebe (AöR).Die "öffentliche Einrichtung′ (In-House-Einrichtung) ist ihrerseits verpflichtet, das EU-Vergaberecht für ihre eigene Auftragsvergabe unter Beachtung des EU-Vergaberechts einzuhalten.Beispiel:Erteilung einer Genehmigung (Dienstleistungsauftrag) für den Rettungsdienst an geeignete Leistungserbringer durch den Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz als öffentlicher AuftraggeberEs ...257
Sachverhalt:Die klagende Gemeinde wendet sich gegen die Heranziehung zur Jagdsteuer für den Zeitraum, in dem der Eigenjagdbezirk nicht verpachtet war. Eine Gemeinde könne nicht jagen und daher den Steuertatbestand der Ausübung des Jagdrechts nicht erfüllen. Sie könne auch nicht, wie nach dem Aufwandbegriff des Art. 105 Abs. 2a GG vorausgesetzt, besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen für die persönliche Lebensführung zum Ausdruck bringen.Aus den Gründen:Die Revision der Klin. ist zulässig und begründet. ... Der Bescheid kann nicht auf § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG RLP gestützt werden. D ...262
BFH vom 12.6.2012 - II R 40/11 -.Aus den Gründen:Gem. § 3 Nr. 4 KraftStG ist das Halten von Fahrzeugen von der KraftSt befreit, solange sie ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diesen Zweck bestimmt erkennbar sind. ...Die "Reinigung′ der Straße umfasst das Kehren der Straße, das Aufsammeln und Entsorgen von körperlichem Unrat sowie die Beseitigung verkehrsgefährdender, z.B. durch Glassplitter oder auslaufendes Öl hervorgerufene Verunreinigungen der Straße.[1] Dabei begünstigt § 3 Nr. 4 KraftStG das Reinigen aller Teile, die zur Straße gehören.[2] Für den ...263