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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.09.2012
16 Dokumente
Richtungweisende Rechtsprechung zum Konflikt zwischen der Einzelvollstreckung und dem Insolvenzverfahren
Sowohl die Einzelvollstreckung, ob nun nach der Zivilprozessordnung, der Abgabenordnung oder dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, als auch das Insolvenzverfahren sind Verfahren zur zwangsweisen Befriedigung des Gläubigers aus dem Vermögen des Schuldners. Während jedoch bei der Einzelvollstreckung der Grundsatz "wer zuerst kommt, mahlt zuerst′ gilt, wird das Insolvenzverfahren von der Maxime der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger beherrscht. Diese zwei Prinzipien stehen im Gegensatz zueinander.
Der Gesetzgeber hat den Konflikt auf die Weise gelöst, dass er Gläubigern, die rechtlich nach § 38 InsO als Insolvenzgläubiger einzustufen sind, während der Dauer des Insolvenzverfahrens Maßnahmen der Einzelvollstreckung verbietet, und zwar sowohl in die ...
S. 193
Angestellte Künstler bei inländischen Kultureinrichtungen - Besonderheiten beim Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger und bei Auslandsgastspielen
1. Unterscheidung zwischen angestellten und selbständigen Künstlern
Um festzustellen, ob die Vergütungen an Künstler, die für inländische Kulturbetriebe tätig werden, dem Lohnsteuerabzug unterliegen, muss zunächst geklärt werden, ob eine abhängige Beschäftigung i.S.v. § 19 EStG vorliegt.
Für die Nichtselbständigkeit können folgende Merkmale sprechen:[2]
Für Selbständigkeit sprechen:
Besonderes Gewicht hat die Rechtsprechung dabei auf das Merkmal des Unternehmerrisikos - hier in der Form des Vergütungsrisikos - gelegt.[3] Wird eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt, spricht dies für Selbständigkeit. Hingegen ist der Stpfl. nichtselbständig tätig, wenn er von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt ist.[4]
Zur Abgrenzung[5] zwischen Arbeitnehmern und ...
S. 194
Neuere Rechtsprechung zu den Straßenausbaubeiträgen unter besonderer Berücksichtigung der Neuen Bundesländer
Inhalt von Teil I (siehe ZKF 2012, 175):
9. Eckgrundstücke
Veranlagung sehr großer Eckgrundstücke: Auch bei sehr großen Anliegergrundstücken, die an mehreren Verkehrsanlagen anliegen, kommt im Straßenausbaubeitragsrecht eine beschränkte Erschließungswirkung einer der Anliegerstraßen im Regelfall nicht in Betracht. Die aus dem Erschließungsbeitragsrecht stammenden Grundsätze der beschränkten Erschließungswirkung sind auf das Ausbaubeitragsrecht grundsätzlich nicht übertragbar. Denn der mit Straßenausbaubeiträgen abzugeltende Vorteil i.S.d. § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG beruht nicht auf der Bebaubarkeit der Grundstücke, sondern auf der vom Grundstück aus für die ausgebaute Verkehrsanlage zu erwartenden Inanspruchnahme. Insoweit reicht auch eine nur fußläufig mögliche Nutzung der Verkehrsanlage zur ...
S. 198
Überblick über Wirkungen des Zuschlags bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks
Das Vollstreckungsgericht hat nach dem Bietverfahren den Zuschlag dem Meistbietenden zu erteilen (§ 81 ZVG). Der Zuschlag ist in Form eines Beschlusses auszusprechen (§ 87 ZVG), den das Gericht schon im Versteigerungstermin verkünden kann, jedoch auch später - dann aber hat das Vollstreckungsgericht den Verkündungstermin sofort zu bestimmen (§ 87 ZVG). In dem Zuschlagsbeschluss zu bezeichnen sind (§ 82 ZVG)
Zum Zwecke der Rechtsklarheit wird der Zuschlag sogleich mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses wirksam (§ 89 ZVG), anstatt mit dem - noch gar nicht feststehenden - Zeitpunkt des Eintritts der formellen Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses. Der Meistbietende bleibt bis zur Entscheidung des ...
S. 203
Zur Zulässigkeit der Bekanntgabe eines Einheitswertbescheids nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Grundstückseigentümers
Gemäß § 87 InsO können Insolvenzgläubiger, auch öffentlich-rechtliche, ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen nur noch nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen, also durch Anmeldung zur Insolvenztabelle (§ 174 Abs. 1 InsO) und erforderlichenfalls durch Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit dieser Anmeldung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise (§§ 179 ff. InsO). Diesen Grundsatz wendet man, obwohl auch die Gegenansicht vertretbar und handhabbar wäre, auch auf Grundlagenbescheide an, die sich gegen die Insolvenzmasse richten, obwohl in ihnen nicht unmittelbar eine Steuer festgesetzt wird. Die Rechtsprechung[1] legt § 87 InsO weit aus und untersagt Behörden den Erlass von Verwaltungsakten bereits dann, wenn ...
S. 204
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG; Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit - Auswirkungen eines zwischenzeitlichen Unterschreitens der Umsatz-/Gewinngrenzen
Die Frage nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG und dessen Anfangsbestand in Fällen, in denen ein Betrieb gewerblicher Art (BgA)/wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiGB) erstmals zum Bestandsvergleich übergeht oder die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG erstmals überschreitet bzw. für einen Zwischenzeitraum unterschreitet, wurde bundeseinheitlich mit folgendem Ergebnis abgestimmt:
Gemäß § 27 Abs. 7 KStG ist für Körperschaften u.a. ein steuerliches Einlagekonto festzustellen, wenn sie Leistungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG gewähren können. Das setzt bei einem BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit/ wiGB ...
S. 204
Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG; Zeitpunkt der Berichtigung
Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, so hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen, während der unternehmerische Leistungsempfänger den entsprechenden Vorsteuerabzug ändern muss (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG). Wird ein anderer Unternehmer als der Leistungsempfänger als Folge der Entgeltminderung wirtschaftlich begünstigt, hat dieser die Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, § 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 UStG. § 17 Abs. 1 UStG beinhaltet einen eigenständigen materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestand und gilt für Fälle, in denen sich die ursprüngliche, nach § 13 Abs. 1 UStG bzw. § 13b UStG entstandene Umsatzsteuer ...
S. 205
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei Umsätzen im Zusammenhang mit Bestattungswäldern
Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz (BestattG) v. 8.12.2005[1] ist in Niedersachsen die Beisetzung von Urnen mit der Asche Verstorbener zwischen den Wurzeln von Bäumen in sog. Friedwäldern möglich, sofern der Friedwald ein Friedhof i.S.d. Gesetzes ist (§ 12 Abs. 5 Satz 1 BestattG). Träger von Friedhöfen können in Niedersachsen nur Gemeinden und Kirchengemeinden sein (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BestattG); sie können aber Dritte mit dem Betrieb von Friedhöfen beauftragen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 BestattG). Die Gemeinde oder Kirchengemeinde wird mit der Überlassung des Rechts zur Nutzung einer Ruhestätte hoheitlich tätig.[2]
Nach bundeseinheitlich abgestimmter ...
S. 206
Übersichten zur Entwicklung der Kommunalfinanzen - Verwaltungshaushalt der Gemeinden 2002 bis 2011
S. 207
Wettbewerb bei der Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen
Hinweis zum Vergaberecht:
Die Organisation rettungsdienstlicher Leistungen unterscheidet sich innerhalb Deutschlands: In den eher nördlichen Ländern (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) gilt das sog. Submissionsmodell, d.h. die öffentlichen Dienstleistungsaufträge werden gegen Entgelt an Rettungsdienstleister - unter Beachtung des Vergaberechts (GWB, VOL/A)[1] - vergeben. Die öffentliche Hand bekommt daraufhin Kosten von den Kostenträgern (Krankenversicherungen, Privatversicherte) erstattet, wobei bei ihr - und nicht beim Rettungsdienstleister - das Finanzierungsrisiko verbleibt, dass nicht sämtliche Kosten ersetzt werden.
In den eher südlichen Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz) erfolgt die Bewerkstelligung des Rettungsdienstes anhand des sog. Konzessionsmodells. Die von den Rettungsdiensten (vorrangig Hilfsorganisationen) ...
S. 208
Innenministerkonferenz zur Umsatzsteuerbarkeit von Beistandsleistungen und interkommunalen Kooperationen
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in der 195. Sitzung am 30.5./1.6.2012 in Göhren-Lebbin folgenden Beschluss zur Umsatzsteuerbarkeit von Beistandsleistungen und interkommunalen Kooperationen gefasst:
"1. Die IMK nimmt das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.11.11 - V R 41/10, mit dem dieser die Umsatzsteuerpflicht auch für die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbrachten Beistandsleistungen bejaht, wenn diese im Wettbewerb zu Leistungen Privater erzielt werden, mit Sorge zur Kenntnis.
2. Die IMK befürchtet, dass durch eine Umsatzbesteuerung von zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbrachten Beistandsleistungen das ...
S. 209
Zuweisungen des Landes Hessen für die Ausgaben der örtlichen Träger der Jugendhilfe
Aus den Gründen:
... II. Die für den vorliegenden Streit maßgebliche Vorschrift des § 23 b FAG ist noch als verfassungsgemäß anzusehen und verstößt insb. nicht gegen den Gleichheitssatz in Gestalt des sog. interkommunalen Gleichheitsgebots.
Nach § 23 b Abs. 1 FAG erhalten Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden mit eigenem Jugendamt jährlich Finanzzuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe, die sie nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch v. 18.12.2006[1] zu tragen haben.
Nach § 23 b Abs. 2 FAG werden die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel zwischen den Gruppen der Landkreise ohne kreisangehörige Jugendämter, der Landkreise mit kreisangehörigen ...
S. 209
Haftungs- und Duldungsbescheide hinsichtlich einer Grundsteuerforderung
Aus den Gründen:
... Die Bekl. konnte die Klin. in rechtmäßiger Weise durch Haftungsbescheid in Anspruch nehmen. Rechtsgrundlage für den Erlass eines Haftungsbescheides ist § 191 Abs. 1 AO. Danach kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner).
Die Rechtsgrundlage des § 191 Abs. 1 AO findet im vorliegenden Fall auch Anwendung. Zwar handelt es sich bei der betroffenen GrSt um eine kommunale Abgabe. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) KAG ist die Vorschrift des § 191 AO nämlich entsprechend anzuwenden. Auch die Tatbestandsmerkmale des § 191 Abs. 1 AO ...
S. 210
Kosten der Rekultivierung sind nicht Bestandteil gewerbesteuerlich hinzuzurechnender Pachtzinsen
Die Klin. baute in den Streitjahren 1999 bis 2003 ein Sandvorkommen ab. Grundlage dafür war ein dem Eigentümer des Betriebsgrundstücks und Gesellschafter der Klin. eingeräumtes Erdmaterialgewinnungsrecht, für das eine Grunddienstbarkeit auf einem benachbarten Grundstück bestellt worden war. Das Landratsamt hatte die ... immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit einer Rekultivierungsauflage versehen. Auch nach dem Vertrag über das Substanzgewinnungsrecht war der Eigentümer des "herrschenden′ Grundstücks verpflichtet, das "dienende′ Grundstück nach dem vom Landratsamt genehmigten Plan auf seine Kosten zu rekultivieren. Für die Rekultivierungsverpflichtung bildete die Klin. eine Rückstellung.
Im Anschluss an eine Außenprüfung vertrat der Bekl. (das Finanzamt) die Auffassung, nach § 8 Nr. 7 ...
S. 211
Erschließungsbeiträge - Erschließung eines Grundstücks, für das bauplanungsrechtlich eine gewerbliche Nutzung zugelassen ist
Aus den Gründen:
... Streitig ist ... [zunächst] die Rechtsfrage, ob es sich bei der Erschließungsanlage "X′ um eine "einzelne′ d.h. einheitliche Erschließungsanlage i.S.d. § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB handelt, durch die das Grundstück des Kl. i.S.d. § 133 Abs. 1 BauGB erschlossen wird. ...
Wie weit eine einzelne Anbaustraße reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht einem unbefangenen Beobachter vermitteln. Zu fragen ist dabei, inwieweit sich die zu beurteilende Straße als augenfällig eigenständiges Element des örtlichen ...
S. 213
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung/Umsatzsteuerfreiheit der Konzessionsabgabe Strom
Eine Gemeinde (Klin.) begehrt für das Streitjahr 2003 den VSt-Abzug aus der Errichtung einer Stromleitung. Die als Eigenbetrieb der Klin. geführten Stadtwerke schlossen mit einer AG einen "Leistungsvertrag′ über die Errichtung einer 20 kV-Stromleitung in das Gemeindegebiet. Zugleich räumte die Klin. der AG "den unmittelbaren, unentgeltlichen Besitz′ an dieser noch zu errichtenden Stromleitung ein. Die AG verpflichtete sich, diese Stromleitung zur Versorgung von Kunden mit elektrischer Energie zu betreiben und alle Kosten des Besitzes und Betriebs, einschließlich Instandhaltung und Erweiterung zu tragen. Es war weiter vereinbart, dass die Klin. nach Beendigung der Besitzüberlassung, spätestens nach 15 Jahren, die Leitung ...
S. 214
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