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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.05.2012
10 Dokumente
Die kommunale Bürgschaft
1. Begriff und Arten der Bürgschaft
Bürgschaft bedeutet, dass sich der Bürge gegenüber einem bestimmten Gläubiger eines bestimmten Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Gläubiger der Hauptforderung und der Bürgschaftsgläubiger müssen ein und dieselbe Person sein (Personenidentität).[3] Die Bürgschaft ist ein streng einseitiges, risikoreiches Geschäft. Eine wirksame Bürgschaftsverpflichtung bedarf eines schriftlichen Bürgschaftsvertrages (§ 765 Abs. 1 BGB). Die kommunale Bürgschaft unterliegt nicht der Formfreiheit (§ 350 HGB), weil sie kein Handelsgeschäft (§ 343 HGB) darstellt.[4] Die Bürgschaftsverpflichtung muss eine hinreichende Bestimmtheit des Umfangs der Bürgschaftsverpflichtung enthalten und dem Gläubiger zugehen.[5] Die Hauptschuld, auf die ...
S. 97
Differenzbesteuerung nach § 25 UStG bei kommunalen Tourismusbetrieben- Teil I
1. Einleitung
Im Sechsten Abschnitt des Umsatzsteuergesetzes sind Sonderregelungen enthalten, die von kommunalen Betrieben, deren Beratern und sogar von der Finanzverwaltung oftmals übersehen werden. Dabei kann insbesondere § 25 UStG, der mit "Besteuerung von Reiseleistungen′ überschrieben ist, bei gemeindlichen Fremdenverkehrsbetrieben zur Anwendung kommen.[1] Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass lediglich Reisebüros der sog. "Margenbesteuerung′ unterworfen sind. Die Grundsätze der Besteuerung von Reiseleistungen, speziell die gesetzlichen Voraussetzungen, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und die Vorschriften über den Vorsteuerabzug, werden im Folgenden erläutert.
2. Rechtlicher Rahmen
Die Besteuerung von Reiseleistungen geht auf die heutigen Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL[2]) zurück. S ...
S. 102
Zum Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gemeinde bei der Abstimmung über einen Insolvenzplan
An vielen Insolvenzverfahren sind Gemeinden als Absonderungsberechtigte beteiligt, sei es auf Grund einer vor Beginn der Rückschlagsperre (§ 88 InsO) ausgebrachten Sachpfändung oder Forderungspfändung, sei es auf Grund einer in diesem Zeitraum eingetragenen Zwangshypothek, sei es infolge einer vertraglichen Sicherheitsleistung des Insolvenzschuldners. Ein Insolvenzplan, der von der Gläubigermehrheit angenommen wird, droht diese Absonderungsrechte zu beeinträchtigen oder sogar ganz zu vernichten; die Gemeinde hat darum Anlass, bei der Vorlage eines Insolvenzplans zu prüfen, inwieweit er ihre Schlechterstellung gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten vorsieht und ob sie bei Abstimmungen im Insolvenzverfahren darauf Einfluss nehmen kann.
Gemäß § 237 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V ...
S. 107
Vorschüsse der Gemeinde im Zwangsverwaltungsverfahren bei Zwangsversteigerung desselben Grundstücks
Ist auf Antrag der Gemeinde oder eines anderen Gläubigers des Grundstückseigentümers ein Zwangsverwaltungsverfahren in Gang gekommen, so sind die Aufwendungen für die Verwaltung des Grundstücks den Nutzungen des Grundstücks zu entnehmen (§ 155 Abs. 1 ZVG), also beispielsweise aus Miet- oder Pachteinnahmen oder Erlösen für den Verkauf von geernteten Früchten; der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, eigene Geldmittel zur Finanzierung der Zwangsverwaltung einzusetzen.
Stattdessen kann der Zwangsverwalter von dem Gläubiger, der das Zwangsverwaltungsverfahren betreibt, einen Vorschuss zur Bestreitung der betreffenden Aufwendungen fordern, soweit sie nicht durch die Nutzungen des Grundstücks gedeckt sind. Zahlt der betreibende Gläubiger den Vorschuss auf Aufforderung des ...
S. 107
Personalgestellung durch jPöR bei Zuweisungen i.S.d. § 123a Abs. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz
Abgesehen von den in Abschn. 2.11 Abs. 15 UStAE bezeichneten Fällen erfolgt eine Personalgestellung durch eine jPöR im Rahmen eines Leistungsaustausches. Unter den sonstigen in Abschn. 2.11 Abs. 15 UStAE genannten Voraussetzungen begründet die entgeltliche Personalgestellung einen umsatzsteuerpflichtigen BgA (§§ 4 KStG, § 2 Abs. 3 UStG).
Erfolgt eine Personalzuweisung durch die zuständige oberste Dienstbehörde im dringenden öffentlichen Interesse (§ 123a Abs. 2 BRRG), liegt unter folgenden Voraussetzungen kein Leistungsaustausch vor:
Anmerkungen:
In Abschn. 2.11 Abs. 15 UStAE sind acht Beispiele zur Gestellung von Personal durch jPöR gegen Erstattung der Kosten einschließlich der umsatzsteuerlichen Folgen angeführt.
Nicht ...
S. 108
Gewinnerzielungsabsicht bei Einpreisung einer kalkulatorischen Verzinsung des Eigenkapitals in die Wasserverbrauchsgebühr
Die Beteiligten streiten über die Frage der GewSt-Pflicht eines Wasser- und Bodenverbandes (Kl.). Streitig ist insb., ob der Kl. sein Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben hat.
Nach § 2 Abs. 2 der Satzung erfüllt der Kl. seine Aufgaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. Mitglieder des Kl. sind im Trinkwasserbereich (Versorgungsbetrieb) die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten. Der Kl. erreichte in den Jahren 2005 bis 2008 Eigenkapitalquoten i.H.v. 28,41 % (für 2005), 29,90 % (für 2006), 28,20 % (für 2007) und i.H.v. 26,60 % (für 2008).
Aufgrund der Überschüsse in den Jahren 2005 und 2006 wurde ...
S. 108
Prognose der Kommunalfinanzen 2010 bis 2012
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (KSV) hat im Februar 2012 ihre Prognose für die im laufenden Jahr zu erwartende Haushaltsentwicklung der Kommunen (ohne Stadtstaaten) vorgelegt. Neben den Ergebnissen für die Gesamtheit aller Kommunen ist wegen der immer noch bestehenden Unterschiede zwischen den Kommunalfinanzen in den alten und den neuen Ländern nach wie vor eine getrennte Darstellung für die Kommunen in West und Ost erforderlich.
Die wichtigsten Finanzdaten aller Kommunen sowie der Kommunen in den alten und in den neuen Ländern sind für die Jahre 2010 bis 2012 in den nachstehenden Tabellen 1 bis 3 wiedergegeben.
Tabelle 3: Kommunale Einnahmen und ...
S. 111
BFH zur Abgabepflicht der Anlage EÜR
1. Kernaussagen des Urteils
Die Aufforderung des FA an den Kl., die Anlage EÜR nachzureichen, ist rechtmäßig. Dieses Verlangen beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage, nämlich § 60 Abs. 4 EStDV. Danach ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt wird. Den Steuererklärungen müssen die Unterlagen beigefügt werden, die nach den Steuergesetzen - zu denen auch der im Range einer Rechtsverordnung stehende § 60 Abs. 4 EStDV gehört - vorzulegen sind (§ 150 Abs. 4 Satz 1 AO).
Formell-gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für ...
S. 113
Vergnügungsteuer auf sexuelle Dienstleistungen
Sachverhalt:
Der Kl. betrieb im Jahr 2010 einen Saunaclub in Gelsenkirchen, in dem Frauen der Prostitution nachgingen. Nach den Angaben des Kl. wurde von den Gästen ein Eintrittsgeld ... erhoben. Sei es zu sexuellen Kontakten gegen Entgelt gekommen, hätten die Gäste unmittelbar an die Prostituierten geleistet.
Mit Bescheid v. 22.1.2009 zog ihn die Bekl. für 2009 auf der Grundlage der VergnStS v. 21.12.2005 und unter Annahme einer Veranstaltungsfläche von 109 m2 zur VergnSt i.H.v. insg. 22 484 EUR heran. Auf die Klage des Kl. hob das erkennende Gericht diesen Bescheid mit rkr. Urteil v. 1 ...
S. 116
Einspruch per E-Mail ohne Signatur möglich - Folgerungen für die Rechtsbehelfsbelehrung
Aus den Gründen:
Nach § 356 Abs. 1 AO ist Voraussetzung für den Beginn der Einspruchsfrist, dass die Behörde über den Einspruch und die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die einzuhaltende Frist in der für den Verwaltungsakt verwendeten Form belehrt. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig i.S.d. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn sie die in § 356 Abs. 1 AO vorgeschriebenen Angaben nicht vollständig enthält oder diese unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich wiedergibt, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit der Fristwahrung gefährdet erscheint.[1] Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung noch andere als die ...
S. 119
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> 01.05.2012
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