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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.03.2012
15 Dokumente
Künstlersozialabgabe - große Probleme bei Vergütungen an ausländische Künstler und Körperschaften und kleine Gesetzesänderung ab 2012
1. Änderung ab 2012
Bis 2011 hieß es in § 2 KSVG: "Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.′
Ab 2012 wurde § 2 KSVG insoweit geändert.[2] Jetzt heißt es: "Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.′
Somit wurde die so genannte Öffnungsklausel zum Publizistikbegriff mit Wirkung ab 1.1.2012 eingeschränkt. Vergütungen an die klassischen Publizisten wie Autoren, Bildberichterstatter, Bildjournalisten, Dichter, Drehbuchautoren, Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung, Journalisten, Kritiker, Lehrer für publizistische Tätigkeiten, L ...
S. 49
Der kommunale Liquiditätsverbund
1. Einrichtung eines kommunalen Liquiditätsverbundes
Eine Kommune und ihre privatrechtlichen Beteiligungen (Eigengesellschaften und wirtschaftliche Beteiligungen als Allein- oder Mehrheitsgesellschafter), Sondervermögen[3] und kommunale Anstalten[4] können einen Liquiditätsverbund einrichten und ihre zur Verfügung stehende Liquidität auf einem gemeinsamen Konto für temporäre Liquiditätsaustausche zusammenführen. Notwendige Kreditaufnahmen können so minimiert und günstigere Konditionen für die verfügbare Liquidität erreicht werden.[5] Die Einrichtung eines Liquiditätsverbundes steht allerdings unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit[6] für die Kommune und ihre Beteiligten. Das wird dadurch erreicht, dass die Beteiligungen, Sondervermögen und kommunale Anstalten sich am Kapitalmarkt wesentlich ungünstiger finanzieren können als die Kommune. Das eröffnet Spielräume für eine wirtschaftliche Gestaltung. D ...
S. 52
Aktuelle Rechtsprechung zum Anschluss- und Benutzungszwang und die Folgen für das Beitrags- und Gebührenrecht - Teil I
1. Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Trinkwasserversorgung
Mit Beschluss vom 14.4.2011 hat das OVG NRW[3] entschieden, dass der Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung im Hinblick auf das in Art. 14 GG verankerte Eigentumsrecht grundsätzlich verhältnismäßig ist. Dieses gilt nach dem OVG NRW auch dann, wenn der Grundstückseigentümer seinen Wasserbedarf bislang aus einer eigenen Wassergewinnungsanlage gewonnen hat, die einwandfreies Wasser lieferte.
Nach dem OVG NRW dient die öffentliche (zentralisierte) Trinkwasserversorgung der Volksgesundheit. Insbesondere erübrigt sich durch den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung die Überwachung der Funktionsfähigkeit einer Vielzahl von hauseigenen Wasserversorgungsanlagen im Hinblick auf die Qualität des ...
S. 55
Zum Haftungsrisiko beim Unterlassen der Mitteilung von Sicherheiten am Vermögen eines Insolvenzschuldners
Erlässt das Insolvenzgericht einen Beschluss, in dem es das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners eröffnet, so fordert es darin die Gläubiger des insolventen Schuldners einschließlich der öffentlich-rechtlichen Gläubiger dazu auf, dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 InsO). Neben Pfandrechten sind v.a. Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum und Sicherungsabtretung mitzuteilen; nicht anzeigepflichtig ist dagegen der Besitz einer unbelasteten Sache aus dem Vermögen des insolventen Schuldners. Für Sicherungsrechte am unbeweglichen Vermögen des Schuldners wie z.B. Grundschulden, Hypotheken oder Schiffshypotheken sieht das Gesetz keine Mitteilungspflicht der ...
S. 58
Zur Haftung eines Insolvenzverwalters für gläubigerschädigendes Verhalten dritter Personen
In Insolvenzfällen kommt es vor, dass Personen, die weder Insolvenzverwalter noch Verfahrensbeteiligte sind, durch aktives Tun oder Unterlassen die Gläubiger schädigen, selbst aber nicht auf Schadensersatz belangt werden können, etwa wegen mangelnden pfändbaren Vermögens und mangelnden pfändbaren Einkommens - das kann auch Personal des Insolvenzverwalters oder Personal des früheren Unternehmensinhabers sein.
Den Gläubigern hilfreich ist es dann, wenn der Insolvenzverwalter für den Schaden einstehen muss, da dieser üblicherweise zahlungsfähig ist und außerdem gegen Haftungsfälle pflichtversichert ist.
Dabei gilt nach § 278 BGB der Grundsatz, dass sich der Insolvenzverwalter das Tun oder Unterlassen seiner eigenen Angestellten haftungsmäßig zurechnen lassen muss, etwa ...
S. 59
Keine Anwendung der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG beim Betrieb einer Photovoltaikanlage durch Unternehmen, die nicht von der Gewerbesteuer befreit sind
Mit der KSt-Kartei ST § 5 KStG-Karte 9.8 und der GewSt-Kartei ST § 9 GewStG Karte 1.4 wurde bereits zur gewerbesteuerlichen Behandlung der Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen durch bestimmte Wohnungs- und Immobilienunternehmen Stellung genommen. Diese Wohnungs- und Immobilienunternehmen waren entweder nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG von der Körperschaftsteuer oder nach § 3 Nr. 15 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Klarstellend wird zu der Frage, ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage durch Unternehmen, die nicht von der GewSt befreit sind, für die Anwendung der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG ...
S. 59
Zur Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO bei Zweckbetrieben
1. Sachverhalt
Die Klin., eine gemeinnützige Gesellschaft zur sozialen Integration und Arbeitsförderung mit beschränkter Haftung (gGmbH), an der das Jugendsozialwerk A-Stadt e.V. zu 97 % beteiligt war, begehrt im Rahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuer die Anerkennung ihres Mahlzeitendienstes als steuerbegünstigten Zweckbetrieb. Laut Gesellschaftsvertrag verfolgt die Klin. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S. der AO. Sie belieferte verschiedene Essensempfänger, insb. Kindergärten und Schulen, das Personal der Diakonie, Essen auf Rädern für Privatpersonen. In der Küche des Mahlzeitendienstes waren mit Ausnahme zweier Köche ausschließlich Langzeitarbeitslose beschäftigt, die an Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnahmen. Die Klin. erzielte im Streitzeitraum mit dem Mahlzeitendienst ...
S. 60
Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art "Sponsoring′ der Kommunen
Juristische Personen des öffentlichen Rechst (jPdöR) erbringen vielfach in unmittelbarem Zusammenhang insbesondere mit kulturellen und sportlichen Veranstaltungen aktive Werbeleistungen, die der Finanzierung dieser Veranstaltungen dienen.
Werden für die kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen keine Eintrittsgelder oder Teilnehmergebühren erhoben, so fehlt es mangels Einnahmeerzielungsabsicht an einem Betrieb gewerblicher Art (BgA). Die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Veranstaltungen erbrachten aktiven Werbeleistungen der Kommune begründen unter den Voraussetzungen des § 4 KStG und R 6 KStR 2004 gegebenenfalls einen oder mehrere eigenständige BgA "Werbung/Sponsoring′.
Nach bundeseinheitlich abgestimmter Verwaltungsauffassung ist § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO nicht analog auf die Gewinnermittlung eines solchen ...
S. 62
Statistik der Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege 2009
Das Statistische Bundesamt hat im Januar 2012 eine neue Publikation zur "Hilfe zur Pflege (2009)′ nach dem SGB XII veröffentlicht; abrufbar unter www.destatis.de. Der vorliegende Beitrag gibt den Bericht in Auszügen wieder.
1. Aufgabenbereich der Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege hat die Aufgabe, bedürftige Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind, bedarfsorientiert zu unterstützen. Sie wird nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen - z.B. der Pflegeversicherung - erhält. Bis zum Inkrafttreten des ...
S. 63
Rechtsweg bei Konzessionsverträgen/Einordnung der Konzessionsabgabe als privatrechtliches Entgelt
Sachverhalt:
Die beteiligten Städte streiten um die Frage der Rechtswirksamkeit einer Kündigung, mit der die Klin. die zwischen ihr und der Bekl. getroffene Vereinbarung zur anteiligen Verrechnung der von einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) an beide Städte gezahlten Konzessionsabgaben (KA) gekündigt hat. Die Bekl. übertrug 1912 einem EVU die Gas- und Elektrizitätsversorgung der Stadt und räumte ihr das Recht ein, die städtischen Straßen zu Leitungszwecken unentgeltlich zu benutzen. 1925 schlossen sich Klin. und Bekl. sowie das EVU zu einer GmbH als weiteres EVU zusammen. Jede Gesellschafterin war zu einem Drittel an der Gesellschaft beteiligt. Am gleichen Tag vereinbarte die Klin. mit dieser ...
S. 65
Steuerliches Einlagekonto - zur Differenzierung zwischen Regiebetrieben und Eigenbetrieben in Verlustfällen
Sachverhalt:
Im Urteilsfall streiten die Beteiligten über die verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Erfassung eines auf der Korrektur eines Beteiligungsansatzes beruhenden außerordentlichen Ertrags, über das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen und hiermit zusammenhängend über die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos i.S.d. § 27 Abs. 1 KStG. Von besonderem Interesse sind die Ausführungen des Gerichts zur Differenzierung zwischen Regie- und Eigenbetrieben in Verlustfällen.
Aus den Gründen:
Soweit die Klin. eine Erhöhung der gesondert festgestellten Endbeträge des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 KStG begehrt, ist ihrem Antrag teilweise zu entsprechen.
Die Endbestände des steuerlichen Einlagekontos des BgA Bäderbetriebe, der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2003 ein rechtlich ...
S. 67
Zum Merkmal "Hetzen anderer Tiere′ und zum Jagdhundprivileg
Aus den Gründen:
... [Gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 4 HStS der Bekl.] sind gefährlich solche Hunde, die andere Tiere hetzen.
Es begegnet keinen Bedenken, wenn eine Satzung bestimmte Merkmale aufstellt, anhand derer ein Hund als gefährlich klassifiziert wird, sofern diese Kriterien sachangemessen und hinreichend bestimmt sind. Dies ist bzgl. der HStS der Bekl. der Fall. Die dort getroffene Regelung ist eine rechtlich nicht zu beanstandende Ausübung der kommunalen Satzungshoheit. Durch den erhöhten Steuersatz wird beabsichtigt, das Verhalten der Hundehalter langfristig in der Weise zu beeinflussen, dass diese ihre Hunde so halten und führen, dass Gefährdungen der Rechtsgüter ...
S. 68
Personalüberleitungsverträge - Umsatzsteuerliche Folgerungen
Sachverhalt:
Die Klin. verpflichtete sich gegenüber der Stadt X Reinigungs-, Essensausgabe- sowie Abwaschleistungen in insg. 16 Kindertagesstätten zu erbringen. Gleichzeitig schloss sie mit der Stadt X einen Personalüberleitungsvertrag, wonach die städtischen Reinigungskräfte, die bisher diese Aufgaben erfüllt hatten, gem. § 613a BGB von der Klin. übernommen wurden. Die Stadt X zahlte der Klin. für die Reinigungs-, Essensausgabe- und Abwaschleistungen ein festgelegtes Entgelt zzgl. USt.
Ferner entrichtete die Stadt X für die Personalübernahme durch die Klin. einen "Zuschlag pro Monat nur während Überleitung′, der 88 098,69 EUR monatlich betrug und für die Dauer eines Jahres den Unterschied zwischen den bislang ...
S. 69
Stadtrundfahrten können dem ermäßigten Steuersatz unterliegen
Sachverhalt:
Streitig ist, ob die von der Klin. ausgeführten Stadtrundfahrten dem ermäßigten USt-Satz unterliegen. Die Klin. nimmt für Touristen mit Kraftomnibussen Stadtrundfahrten in X und Umgebung vor. Sie bedient vier Linien.
Die Linie 1 führt vom Ausgangspunkt über 22 Haltestellen zurück. Die Fahrgäste können an den Haltestellen ein- und aussteigen und ggf. einen späteren Bus zur Weiterfahrt nutzen. Der Fahrgast erhält über Bandansage Informationen zu den Sehenswürdigkeiten, die an der Fahrstrecke gelegen sind. Die Klin. erhob im Streitjahr 2007 für die Gesamtfahrt auf der Linie 1 ein Entgelt von 18 EUR, das auch zur Teilnahme an Führungen berechtigt. Der Linienverkehr ...
S. 70
Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Leistungsbescheiden für Feuerwehreinsätze
Aus den Gründen:
(1) Entgegen der Auffassung des VG war vorliegend die Durchführung des Widerspruchsverfahrens statthaft.
(1.1) Gem. § 68 Abs. 1 VwGO sind vor Erhebung der Anfechtungsklage Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren nachzuprüfen, es sei denn, ein Gesetz bestimmt etwas anderes. Eine solche Bestimmung enthält der seit dem 1.7.2007 geltende Art. 15 Abs. 2 AGVwGO für alle nicht im Katalog des Abs. 1 dieser Vorschrift enthaltenen Bereiche des öffentlichen Rechts in Bayern.
Für die in Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO genannten Bereiche sieht der Gesetzgeber eine fakultative, a ...
S. 71
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> 01.03.2012
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