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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.02.2012
11 Dokumente
Der "neue′ Vorsteuerabzug bei jPdöR - zugleich Erläuterung des BMF-Schreibens vom 2.1.2012
1. BFH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug
Nach § 15 UStG ist ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er (Lieferungen oder) Leistungen von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen bezieht und diese für Ausgangsumsätze verwendet, die entweder steuerpflichtig sind oder einer Steuerbefreiung unterliegen, die wegen § 15 Abs. 3 UStG den Vorsteuerabzug nicht ausschließt.
Der BFH hat mit den Entscheidungen vom 9.12.2010 (Betriebsausflug),[1] vom 12.1.2011 (Überlassung eines Grundstücks an Gesellschafter-Geschäftsführer),[2] vom 13.1.2011 (Erschließungskosten),[3] vom 27.1.2011 (Beteiligungsverkauf)[4] und vom 3.3.2011 (Marktplatzsanierung)[5] das Gesetz dahingehend interpretiert, dass ein Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist, soweit er ...
S. 25
Einsatz von "Folgekostenrechnern′ beim Ausweis von Neubaugebieten - eine Bestandsaufnahme
1. Einleitung
Die mannigfaltigen Folgen des Flächenverbrauchs in ökonomischer (z.B. erhöhte Infrastruktur- und Transportkosten), ökologischer (z.B. Zerschneidung von Lebensräumen, Störung der Bodenfunktionen) und sozialer Sicht (z.B. Segregation, schwere Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen für Ältere und Behinderte) sind in der Literatur mittlerweile hinreichend dokumentiert. Zur Unterstützung der Erreichung der Zielsetzung der Bundesregierung, die Umwandlung von Freiflächen in Siedlungsflächen bis 2020 von heute über 100 ha pro Tag auf 30 ha pro Tag zu begrenzen,[2] ist die Transparenz der Kostenentstehung im Rahmen dieses Umwandlungsprozesses eine wichtige Voraussetzung.
Mittlerweile gibt es in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Untersuchungen, die sich mit ...
S. 30
Rückgabe gepfändeter Gegenstände - Zu Ansprüchen des Vollstreckungsschuldners auf eine Rückgabe am Ort der Pfändung
Wurde wegen einer Forderung in das bewegliche Vermögen des Schuldner vollstreckt (§ 21 VwVG), entsteht zunächst ein Pfändungspfandrecht (§ 22 VwVG). Nach § 28 VwVG sind Sachen durch den Vollziehungsbeamten in Besitz zu nehmen. Liegen die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 VwVG nicht vor, wird etwa das gepfändete Kfz in die Pfandkammer (z.B. Tiefgarage oder umzäunter Hof des Abschleppunternehmers) der Vollstreckungsstelle gestellt.
Hat der Vollstreckungsschuldner seine Verbindlichkeiten nach Inbesitznahme durch den Vollziehungsbeamten nachweislich beglichen, ist die Vollstreckung einzustellen (vgl. § 6a Abs. 1 c VwVG NRW) und die Pfändung aufzuheben, womit das Pfandrecht und damit die Verstrickung der ...
S. 35
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen
Werbefirmen erfüllen ihre Aufträge gegenüber ihren Kunden häufig durch das Anbringen von Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen.
Hierfür wird verschiedenen Institutionen (soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen, Interessenverbände, Golfclubs usw.) ein entsprechend mit Werbeflächen versehenes Fahrzeug - je nach Bedarf Kleinbus, Kombi oder Golfcar - überlassen (sog. Werbemobil).
Bisher sind folgende Sachverhalte bekannt geworden:
a) Die Werbefirma übergibt das Fahrzeug der Institution zur Nutzung, behält jedoch den Fahrzeugbrief bis zum Ende der Vertragslaufzeit, die der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht, zurück. Nach Vertragsende wird das Eigentum an dem Werbemobil auf die Institution übertragen.
b) Die Werbefirma übergibt das Fahrzeug der Institution zur Nutzung, behält ...
S. 36
Zur Umsatzsteuerfreiheit der Entgelte für ehrenamtliche Tätigkeiten
Betreff: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG; Angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis
Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG sind die Umsätze steuerfrei, wenn das Entgelt für eine ehrenamtliche Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Entgelte für die ehrenamtliche Tätigkeit regelmäßig dann angemessen, wenn die Entschädigung den Betrag i.H.v. 50 EUR je Tätigkeitsstunde nicht übersteigt, sofern die Vergütung für die gesamten ehrenamtlichen Tätigkeiten insgesamt den Betrag von 17 500 EUR im Jahr nicht übersteigt. Die Möglichkeit der Einzelfallüberprüfung ...
S. 38
Umsatzsteuerfreiheit von Unterbringungsentgelten
Kommunen und Landkreise sind vielfach gesetzlich verpflichtet, für die Unterbringung von Personen zu sorgen. Dafür werden häufig Unterbringungsverträge mit Privaten abgeschlossen, die geeignete Wohnungen und Räume bereitstellen. Durch entsprechende Gestaltung der Unterbringungsverträge muss und kann Umsatzsteuerbelastung der Unterbringungsentgelte vermieden werden.
1. Ausgangssituation: Unterbringungspflicht für Kommunen und Landkreise
Für verschiedene Personengruppen, die (hauptsächlich aus finanziellen Gründen) außer Stande sind, dauerhaft für die eigene Unterbringung zu sorgen, wird die Unterbringungspflicht durch Bundes- und Landesrecht[1] letztlich den Kommunen und Landkreisen auferlegt. Dies betrifft v.a. Asylbewerber und sog. Kontingent-Flüchtlinge, Spätaussiedler und Obdachlose. Nur recht selten werden von der öffentlichen Hand eigene Unterbringungskapazitäten vorgehalten. Üblicherweise ...
S. 38
Ergebnisse der Hundesteuer-Umfrage 2010 des Deutschen Städtetages (Teil IV) - Hundebestände und Steueraufkommen
Inhalt von Teil I bis III (siehe ZKF 2011, 231, 255 und ZKF 2012, 15):
6. Hundebestände
Von besonderem kommunalen Interesse ist regelmäßig auch die Frage nach Vergleichszahlen für den örtlichen Hundebestand als Indikator für mögliche Lücken in der steuerlichen Erfassung der im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. In den vergangenen Jahren haben eine Reihe von Städten erfolgreich neue Instrumentarien zur systematischen Hundebestandserfassung erprobt, welche im Falle auffälliger örtlicher Abweichungen vom regionalen und größenklassenbezogenen Durchschnitt zur Anwendung gebracht werden können.
Bei entsprechenden Interpretationen der Vergleichszahlen ist zu beachten, dass der Hundebestand pro Kopf tendenziell mit zunehmender Einwohnerzahl einer Gemeinde abnimmt (siehe Tabelle 6).
...
S. 40
§ 5b EStG - Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
Nach § 5b EStG haben Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ist das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten zu bestimmen. Die Regelung ist am 1.1.2009 in Kraft getreten und erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 beginnen (§ 52 Abs. 15a EStG).
Unter Bezugnahme auf das ...
S. 42
Zur Beitragsfähigkeit der auf einen Wasserversorgungsbeitrag entfallenden Umsatzsteuer
Aus den Gründen:
... 1. Nach stRspr. sind die von den Gemeinden erhobenen Wasserversorgungsbeiträge ... umsatzsteuerpflichtig. ...
Ob die Gemeinde als Schuldnerin der auf den Wasserversorgungsbeitrag entfallenden USt berechtigt ist, die Steuer auf die Beitragspflichtigen überzuwälzen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des KAG oder der Beitragssatzung.[1] Das KAG schweigt zu dieser Frage und überlässt es somit der Gemeinde, die Frage in ihrer Satzung zu regeln. § 53 der Satzung der Bekl. (WVS) enthält eine solche Regelung. Soweit Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zu Grunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt danach zu ...
S. 43
Zum Billigkeitserlass bei Verzicht von Gläubigern auf erst künftig entstehende Ansprüche
Aus den Gründen:
1. Die Kl. begehren ... die Frage klären zu lassen, ob zur Auslegung des BMF-Schreibens in BStBl I 2003, 240 die Rspr. des BFH zu der Vorschrift des § 3 Nr. 66 EStG i.d.F. vor Aufhebung dieser Norm durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (EStG a.F.) v. 29.10.1997[1] heranzuziehen ist.
Diese Frage ist indes nicht klärungsbedürftig, weil die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung ermessenslenkender Verwaltungsanweisungen bereits geklärt sind. Danach dürfen derartige Verwaltungsanweisungen nicht wie Gesetze ausgelegt werden, sondern beziehen ihre Reichweite allein aus dem Verständnis der Verwaltung. Maßgebend ist nicht, wie ...
S. 44
Zur Zulässigkeit der Erhebung einer Übernachtungsteuer als örtliche Aufwandsteuer
Aus den Gründen:
... Der Bescheid ist formell rechtmäßig. Zwar sieht die Satzung der Bekl. grundsätzlich das Verfahren der Selbstanmeldung vor; die Steueranmeldung entspricht nach der gesetzlichen Regelung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, § 12 Abs. 1 Nr. 4 b KAG i.V.m. § 168 Satz 1 AO. Die Klin. hat eine den Anforderungen der Satzung entsprechende Steueranmeldung abgegeben. Dies schließt indes nicht aus, dass die Bekl. die Steuer gleichwohl durch Bescheid festsetzt. Das OVG NRW hat insoweit ... ausgeführt:[1] "Mit einer solchen Festsetzung gibt die Behörde zu erkennen, dass sie das Steuerrechtsverhältnis in Bezug auf Steuerfestsetzung ...
S. 45
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