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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.01.2010
20 Dokumente
Nach 30 Jahren: Wechsel in der Schriftleitung der ZKF
Zum 1. Januar 2010 scheiden Kurt Orywa und Rolf Themann aus der Schriftleitung der ZKF aus. Ihre Aufgabe übernimmt dann Dr. Stefan Ronnecker, Referent im Finanzdezernat des Deutschen Städtetags, zuständig für das Referat "Steuern und Abgaben′.
Kurt Orywa und Rolf Themann blicken auf eine 30-jährige erfolgreiche Tätigkeit für die ZKF zurück. Mit hohem Engagement, besonderer Fachkompetenz und Kenntnis der kommunalen Praxis stehen Kurt Orywa und Rolf Themann für die Qualität der ZKF in den letzten drei Jahrzehnten. Die Fähigkeit, die Zeitschrift neuen Anforderungen und Problemen sowie Reformüberlegungen im Bereich der Kommunalfinanzen zu öffnen, aber nie die kommunalen Realitäten und das ...
S. 1
Der Steuerschuldner bei der Zweitwohnungssteuer
1. Einleitung
Aus dem Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer ergibt sich in der Auslegung, die der Begriff durch die Rechtsprechung des BVerfG erfahren hat, dass Steuerschuldner im Grundsatz nur eine natürliche Person sein kann, die eine Zweitwohnung innehat.[1] Ferner ist Kennzeichen der Aufwandsteuer i. S. d. Art. 105 Abs. 2a GG, dass es nicht auf die Mittelherkunft, sondern alleine auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf ankommt. Daher lassen sich herkömmlich folgende Gruppen von Steuerschuldnern bilden: Es können sowohl Eigentümer eigengenutzter Zweitwohnungen, Eigentümer von durch Angehörigen genutzten Zweitwohnungen als auch Mieter von eigengenutzten Zweitwohnungen sowie Mieter von durch Angehörigen genutzten ...
S. 1
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
1. Einleitung
Am 5. 8. 2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)[1] in Kraft getreten. Das Gesetz zielt - als Lehre aus der Finanzmarktkrise - auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ab[2] (vgl. ausdrücklich § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG) und beabsichtigt, die langanhaltende Diskussion über die Begrenzung von Managergehältern einem Ende zuzuführen, indem fehlerhafte Verhaltensanreize im Vergütungssystem von Führungskräften von Unternehmen beseitigt werden sollen.
Das VorstAG betrifft insbesondere Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuches (HGB), die wesentlichen Änderungen sollen nachfolgend aufgezeigt werden.
2. Die wesentlichen Änderungen durch das VorstAG im Überblick
2.1 Angemessenheit der Vorstandsvergütung gemäß ...
S. 7
Vollstreckung: Zum persönlichen Sicherheitsarrest - Kurzüberblick
Während der dingliche Arrest durch Pfändung von beweglichen Sachen, Forderungen oder anderen Vermögensrechten oder durch Eintragung einer Arresthypothek vollzogen wird, bestehen die Mittel zur Vollziehung eines persönlichen Sicherheitsarrestes in Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit des Arrestschuldners einschränken. Das kann die Verhaftung des Arrestschuldners sein, doch kommen je nach Sachlage auch mildere Mittel in Betracht wie etwa die Wegnahme des Reisepasses oder anderer Ausweispapiere oder die Auferlegung regelmäßiger polizeilicher Meldepflichten.
Verfassungsrechtlich ist die Entscheidung über eine Freiheitsentziehung zwingend dem Richter vorbehalten (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG); darum sind auch in den Bundesländern, die ihren Städten, Kreisen und Gemeinden den Erlass ...
S. 11
Zum Neuerwerb des Insolvenzschuldners
Zur Insolvenzmasse gehört auch dasjenige, was der Insolvenzschuldner während des Insolvenzverfahrens erwirbt (§ 35 InsO), das können bewegliche wie unbewegliche Sachen sein, aber auch Forderungen (wie z. B. der Anspruch auf Arbeitsentgelt) und andere Vermögensrechte.
Nichts zu tun hat die Einbeziehung des Neuerwerbs des Insolvenzschuldners mit dem Surrogationserwerb des Insolvenzverwalters: Neue Rechte, die aus der Verwertung von Massegegenständen entstehen, fallen automatisch in die Insolvenzmasse, so z. B. der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für ein zur Masse gehöriges Kraftfahrzeug, das der Insolvenzverwalter veräußert. Dasselbe gilt für Rechte, die aus der Verwaltung der Masse entstehen. Dieser Grundsatz galt bereits vor der ...
S. 11
Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen der Kommunen an Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft; Betrauungsakt der Kommune hinsichtlich Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
Die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Defizitausgleichszahlungen der Kommunen an Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft aufgrund eines Betrauungsakts wurde mit den Referatsleitern Umsatzsteuer der obersten Finanzbehörden der Länder in der Sitzung USt IV/09 erörtert.
Die Referatsleiter Umsatzsteuer haben folgenden Beschluss gefasst:
"Für die Frage, ob die Zuwendung einer Kommune an einen Dritten aufgrund eines Betrauungsakts nach der Freistellungsentscheidung der EU-Kommission (2005/842/EG) ein echter Zuschuss i. S. d. Abschn. 150 Abs. 7 UStR 2008 ist, sind die Gesamtumstände des Einzelfalls maßgeblich. Die beihilferechtliche formale Voraussetzung eines Betrauungsakts ändert nichts an den Voraussetzungen einer steuerbaren Leistung.′
Die Referatsleiter Umsatzsteuer sehen zwar, dass bei ...
S. 13
Unternehmereigenschaft und umsatzsteuerliche Organschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
Aus den Gründen:
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BFH werden Leistungen nach den übereinstimmenden Regelungen in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und in Art. 2 Nr. 1 der RL 77/388/EWG gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert einen unmittelbaren Zusammenhang begründet, sodass die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet.
Eine Gesellschaft erbringt gegenüber ihrem Gesellschafter eine Leistung, wenn diese dem Individualinteresse eines einzelnen Gesellschafters dient und mit dieser Leistung Sonderbelange des Gesellschafters verfolgt werden.
Liegen entgeltliche Leistungen vor, ist ...
S. 13
Bestimmung der Unternehmereigenschaft bei Grundstücksvermietungen durch öffentliche Einrichtungen
Bezug: Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 4. Juni 2009 - C-102/08 - SALIX - ZKF 2009, 180.
Die Bundesrepublik Deutschland kann Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeiten "behandeln′, die diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.
Anmerkung: Bei dem Urteil handelt es sich um die Folgeentscheidung zu dem am 4. Juni 2009 ergangenen "SALIX′-Urteil des EuGH. Der BFH ...
S. 15
Jeder Zehnte auf soziale Mindestsicherung angewiesen
Wie das Statistische Bundesamt (Pressemitteilung vom 30. November 2009) mitteilt, erhielten am Jahresende 2007 in Deutschland 8,1 Mio. Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Damit war rund jeder zehnte in Deutschland lebende Mensch (9,8 %) auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Insgesamt wurden 2007 für diese Leistungen 41,6 Mrd. EUR ausgegeben.
Wie im Vorjahr wurden diese Leistungen auch 2007 in den Stadtstaaten und in den neuen Bundesländern häufiger in Anspruch genommen. In Berlin erhielt jeder Fünfte (19,9 %) finanzielle Hilfen zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. Am seltensten nahmen die Menschen in den südlichen Bundesländern entsprechende Unterstützung ...
S. 15
Im März 2009 förderten Jugendämter 99 000 Kinder in Tagespflege
Im März 2009 haben in Deutschland die Eltern von rund 99 000 Kindern das Angebot der öffentlich geförderten Kindertagespflege als Ergänzung zur eigenen Kindererziehung und Betreuung in Anspruch genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Pressemitteilung vom 28. Oktober 2009) mitteilt, stieg somit die Zahl der betreuten Kinder gegenüber dem Vorjahr um 13 000 beziehungsweise 15 % an.
Den höchsten Anstieg gab es in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen. Ihre Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 9 800 beziehungsweise 19 % erhöht. Insgesamt waren 61 000 der rund 99 000 in Kindertagespflege betreuten Kinder (62 %) jünger als drei Jahre. Betreut ...
S. 16
ÖPP Deutschland AG berät aktiv auf allen staatlichen Ebenen
Nach einem halben Jahr Geschäftstätigkeit kann die ÖPP Deutschland AG auf die ersten akquirierten Beratungsprojekte blicken. Das von Bundesfinanzminister Steinbrück artikulierte Ziel, die Zunahme von wirtschaftlichen Öffentlich-Privaten Partnerschaften in Deutschland zu befördern, ist damit auf einen guten Weg gebracht.
Das von der Bundesregierung gegründete Unternehmen hat seinen Schwerpunkt in der Frühphasenberatung der öffentlichen Hand bei Beschaffungsprojekten, die mit Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) realisiert werden sollen.
Seit Beginn des Jahres wurde die ÖPP Deutschland AG schon in zahlreiche Projekte auf Bund-, Landes- und kommunaler Ebene eingebunden. Aktuell berät sie beispielsweise bei:
Damit ist sie ihrer Aufgabe gerecht geworden, auf allen staatlichen Ebenen ...
S. 16
Papieratlas 2009
Städte verwenden immer mehr Recyclingpapier - Durchschnittsquote liegt bei über 74 % - 1 000 Blatt sparen bereits Energie für 70 Computer
Im Städtewettbewerb um die höchste Recyclingpapierquote wurde Essen als "Recyclingpapierfreundlichste Stadt Deutschlands′ ausgezeichnet. Die Kulturhauptstadt 2010 verwendet in der Verwaltung und in den Schulen ausschließlich Recyclingpapier mit dem Blauen Engel. Koblenz und Oldenburg folgen auf den Plätzen zwei und drei. Erstmals wurde der Sonderpreis des "Recyclingpapier-Aufsteigers′ an Magdeburg vergeben. Die Stadt steigerte ihre Recyclingpapierquote innerhalb eines Jahres von weniger als drei auf rund 90 %.
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Deutschen Städtetag ...
S. 17
KGSt startet neues Internetportal - Kommunales Wissen auf www.kgst.de
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) präsentiert anlässlich ihres 60-jährigen Bestehens ihr neues Internetportal, das gemeinsam mit der Firma neofonie aus Berlin entwickelt wurde. Unter www.kgst.de finden Kommunen ab sofort das gesamte Wissen der KGSt unter einem Dach. Von Recherchen im Portal, in der KIKOS-Wissensdatenbank und der IKON-Vergleichsdatenbank, auf den Seiten von ausgewählten Partnern oder in Diskussionsforen bis hin zur Bestellung von Arbeitsergebnissen und Buchung von Seminaren: Mit Mailadresse und Zugangspasswort stehen KGSt-Mitgliedern alle Leistungen zur Verfügung. Kommunen, die nicht KGSt-Mitglied sind, können sich registrieren und erhalten einen eingeschränkten Zugang zu den Inhalten des neuen Portals.
Der maximale ...
S. 17
Säumniszuschläge nach Insolvenzeröffnung
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit festgesetzter Mahngebühren und Säumniszuschläge im Zusammenhang mit einer Gewerbesteuerveranlagung.
Das Amtsgericht Marburg eröffnete mit Beschluss vom 16. 2. 2004 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des B und bestellte den Kläger als Insolvenzverwalter.
Mit Bescheid vom 7. 1. 2005 zog der Beklagte den Kläger in dessen Eigenschaft als Insolvenzverwalter zur Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2005 heran. Hiernach waren jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November 2005 Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von 17 909 EUR zu entrichten. Einen Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid legte der Kläger nicht ein. Er zahlte auf die erste Fälligkeit hin; d ...
S. 17
Beginn der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
Aus den Gründen:
Eine Kürzung des Gewinns im Hinblick auf eine Beendigung des Gewerbebetriebes am 24. 9. 2001 mit der Auslieferung des Schiffes kommt nicht in Betracht. Der Vortrag der Klin. ist nicht geeignet zu begründen, dass tatsächlich der Gewerbebetrieb zu diesem Zeitpunkt beendet worden ist, denn der Auflösungsbeschluss ist erst im Jahr 2003 ergangen. Dagegen spricht auch, dass der Klin. auch nach dem Streitjahr noch eine Feststellungserklärung für das Jahr 2002 abgegeben hat. Zudem ist nicht ersichtlich, in welcher Höhe ein Abschlag erforderlich sein sollte, da die Klin. nicht dargelegt hat, ob auf den Zeitraum 25. 9. 2001 bis ...
S. 19
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für Immobilien-Holding
Aus den Gründen:
Bei der von der Klin. vorgenommene Vergabe von Darlehen und Abgabe von Patronaltserklärungen gegen Entgelt handelt es sich auch nicht um die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens. Begünstigt ist lediglich die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögen. In dem die Klin. nachhaltige Darlehen an die KGs ausreichte und das hierfür benötigte Kapital selbst von dritten aufnehmen musste und dabei eine Zinsmarge verdiente, erfüllt sie diese Vorraussetzungen nicht. Vielmehr hat sie den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten und ist gewerblich tätig geworden. Auch die Höhe der Darlehensvergabe - zum 31. Dezember 1995 betrug der Darlehensbestand rund 79 Mio. DM ...
S. 20
Abfallgebühr: Gebührenpflicht bei Entsorgung von privatem Hausmüll mit im selben Haus anfallenden Abfällen einer Arztpraxis durch ein privates Unternehmen
Aus den Gründen:
Im vorliegenden Fall ist der gebührenrechtliche Bescheid, mit dem der Beklagte die Klägerin zu der Gebühr von 71,40 EUR herangezogen hat, im Einklang mit dem einschlägigen Satzungsrecht und den Bestimmungen des Abfallrechts, namentlich dem KrW-/AbfG, ergangen. Die Klägerin war insbesondere abfallrechtlich gehalten, ihren Hausmüll dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzudienen. Sie kann der Gebührenerhebung nicht mit Erfolg entgegenhalten, ihre Abfälle müssten dem Beklagten nicht überlassen werden, weil ein von ihr beauftragtes Unternehmen die Hausabfälle einer Verwertung zuführe. Denn die Klägerin hat nicht nachgewiesen, dass ihr Hausmüll überhaupt i. S. d. Abfallrechts verwertet wird. Daher kann die ausgesprochen kontrovers ...
S. 20
Maßstabsbildung für Gebühren betreffend den Unterhaltungsaufwand der Gewässer zweiter Ordnung
Der Kläger ist Eigentümer eines im Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes P. gelegenen Grundstücks. Für das Kalenderjahr 2002 wurde die Stadt E. zu einem Unterhaltungsaufwand für dieses Verbandsgebiet in Höhe herangezogen, den der Beklagte im Jahr 2003 auf die Eigentümer der betroffenen Grundstücke umlegte. Mit Abgabenbescheid vom 14. 4. 2003 setzte der Beklagte die vom Kläger zu zahlende Gewässergebühr fest. Das VG wies die Klage ab. Die Berufung des Klägers hatte Erfolg.
Aus den Gründen:
Die einschlägige Satzung der Stadt E. über die Erhebung von Gebühren für den Unterhaltungsaufwand für Gewässer zweiter Ordnung vom 2. 12. 1980 in der Fassung ...
S. 21
Erschließungsbeitrag: Berechnung der Fremdfinanzierungskosten bei vereinnahmten Vorauszahlungen
Aus den Gründen:
Die Ermittlung des Fremdfinanzierungsbetrages durch den Beklagten begegnet im Ausgangspunkt keinen Bedenken. Die Berechnung (Produkt aus der Summe der Ausgaben und der Fremdfinanzierungsquote des jeweiligen Haushaltsjahres) entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Danach ist anzunehmen, dass die für eine bestimmte Erschließungsmaßnahme getätigten Aufwendungen - wie alle anderen Investitionen der Gemeinde auch - zu demjenigen Prozentsatz fremdfinanziert sind, der dem Verhältnis der Gesamteinnahmen aus Krediten zu den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts für Investitionen in dem betreffenden Haushaltsjahr entspricht.[1]
Bei der Berechnung der Fremdfinanzierungskosten ist der jeweilige Gesamt-Fremdfinanzierungsbetrag (d.i. die Summe der auf die einzelnen Ausgabepositionen entfallenden, anhand der Fremdfinanzierungsquote des ...
S. 22
Schutz der Freizügigkeit und Beschränkungen von Tarifermäßigungen für Behinderte auf Personen mit Wohnsitz im Inland
Aus den Gründen:
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen.
Daher kann sich ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, wenn er seine Freiheit ausübt, sich im Gemeinschaftsgebiet zu bewegen und aufzuhalten, etwa um seinen Urlaub in einem anderen Mitgliedstaat zu verbringen, auf das in Art. 12 EG verankerte Recht berufen, nicht aus Gründen seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden.
Ferner verbieten nach der ...
S. 23
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> 01.01.2010
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