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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.10.2008
20 Dokumente
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009
Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 22. August 2007[1] entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft (Kapitalgesellschaft) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest in Höhe der laufenden Betriebsverluste zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die juristische Person des öffentlichen Rechts führt. Diese Entscheidung entspricht nicht der bisherigen steuerlichen Handhabung durch die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung. Danach führt ein solcher laufender Betriebsverlust nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Der Verlust kann danach grundsätzlich zur Ergebnisverrechnung genutzt werden.
Eine solche Ergebnisverrechnung im Rahmen von Eigengesellschaften und auch in Betrieben gewerblicher Art ist für juristische Personen des ...
S. 217
Gemeinwohl schlägt Kartellrecht
Die Vorgeschichte reicht bis ins Jahr 2005 zurück, als das Universitätsklinikum der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald eine Fusion mit dem benachbarten Kreiskrankenhaus (KKH) in Wolgast beschloss. Beide Parteien sahen eine Reihe von Gründen für den Zusammenschluss, zudem arbeiteten die rund 30 Kilometer entfernten Kliniken bereits gut miteinander.
Das Universitätsklinikum, seit 2002 Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), getragen vom Land Mecklenburg-Vorpommern (MV), ist ein Haus mit Maximalversorgung. Krankenhäuser dieser Kategorie verfügen über ein großes Leistungsspektrum mit entsprechender Ausstattung. Das KKH Wolgast hingegen untersteht dem Landkreis Ostvorpommern und fällt in die Kategorie Grund- und Regelversorgung mit fünf Fachabteilungen. Alle darüber hinaus gehenden Fälle wurden ...
S. 219
Bilanzpolitik in der kommunalen Doppik
Inhalt von Teil I (siehe ZKF 2008, 193)
1. Bilanzpolitik - Bestandsaufnahme zur Handelsbilanz
2. Regelungen zur kommunalen Bilanzpolitik
3. Notwendigkeit einer Bilanzpolitik bei
kommunalen Haushalten
Sofern hier die bereits bestehenden bzw. angedachten Wahlrechte in der kommunalen Doppik mit Blick auf die Motive für die Einführung der Doppik, nämlich Transparenz und Vergleichbarkeit, in Frage gestellt werden, ist zu untersuchen, ob sich nicht die Notwendigkeit solcher Wahlrechte für Kommunen aus insbesondere verfassungsrechtlichen Vorgaben [2] ergibt.
Dazu soll zuerst auf die verfassungsrechtliche Situation bei den den Kaufleuten nach dem HGB eingeräumten Wahlrechten eingegangen werden. Vielleicht kann der sich ergebende Befund auf die Kommunen übertragen werden. Die Bilanzierungswahlrechte ...
S. 221
Zur Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis
Gegen Empfangsbekenntnis können Behörden Schriftstücke auf dreierlei Weise zustellen:
1. Zustellung durch Aushändigung an den
Empfänger
Anstatt wie im Regelfall durch die Post können Behörden dem Empfänger Schriftstücke auch durch eigene Bedienstete zustellen. Dies kann durch Bedienstete des Innendienstes geschehen - etwa wenn sich der Empfänger anlässlich einer Besprechung oder auch rein zufällig ohnehin im Dienstgebäude der Behörde aufhält -, normalerweise jedoch durch Bedienstete des Außendienstes, namentlich Vollstreckungs- oder Vollziehungsbeamte, die dann den Empfänger in seiner Wohnung, in seinen Geschäftsräumen oder notfalls auch an seinem Arbeitsplatz aufsuchen. Hält sich der Empfänger in räumlicher Nähe zu der Behörde auf, hat diese Form der ...
S. 225
Auswirkungen des BFH-Urteils vom 22. 8. 2008 - I R 32/06 - auf die Besteuerung der öffentlichen Hand
Der BFH hat mit Urteil vom 22. 8. 2007 - I R 32/06 (BStBl II 2007, 961) entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ohne Verlustausgleich durch die Gesellschafterin zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt. Laut BMF-Schreiben vom 7. 12. 2007 (BStBl I 2007, 905) sind die Urteilsgrundsätze bei der Beurteilung der Zusammenfassung von Tätigkeiten, die im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) hätten zusammengefasst werden können, in einer Eigengesellschaft oder auf vergleichbare Gestaltungen nicht allgemein anzuwenden. "Dies gilt insbesondere auch in Fällen, in denen eine Eigengesellschaft eine Verlusttätigkeit der Trägerkörperschaft ...
S. 226
Steuerliche Behandlung von Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 wurde § 10b Abs. 1a EStG neu gefasst. Ab dem VZ 2007 ist der Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 1a EStG nicht mehr nur auf Spenden anlässlich der Neugründung von Stiftungen beschränkt, sondern generell auf alle Spenden in den Vermögensstock einer begünstigten Stiftung anzuwenden, auch sog. Zustiftungen sind nunmehr begünstigt. Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für den Sonderausgabenabzug für Spenden an Stiftungen nach § 10b Abs. 1a EStG Folgendes
S. 228
Billigkeitsregelung für die Auszahlung von Kleinbeträgen beim Körperschaftsteuergut-haben nach § 37 Abs. 5 KStG
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 37 Abs. 5 KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2008 - JStG 2008 - vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I, 3150) im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Steuerbürokratieabbaugesetz Folgendes:
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - SEStEG - vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I, 2782, ber. BGBl. I 2007, 68) wurde das bisherige ausschüttungsabhängige System der Körperschaftsteuerminderung durch eine ratierliche Auszahlung des zum maßgeblichen Stichtag vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens ersetzt. Die Auszahlung erfolgt ...
S. 228
Realsteuer-Hebesätze 2007
Wie das Statistische Bundesamt (Pressemitteilung vom 11. September 2008) mitteilt, lag der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer im Jahr 2007 bei 389 % und damit um 2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Bei den Bundesländern ergaben sich Veränderungen beim durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz zum Vorjahr zwischen einer Abnahme von 13 Prozentpunkten für Hessen und einer Zunahme von 8 Prozentpunkten für Sachsen-Anhalt.
Der durch die Gemeinden festgesetzte Hebesatz zur Gewerbesteuer, zur Grundsteuer A und B entscheidet maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen in den Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen 2007 in Deutschland betrug 40,1 Mrd. EUR; es ist damit gegenüber ...
S. 228
2007: Kulturausgaben der öffentlichen Hand 8,1 Mrd. EUR
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung vom 9. September 2008) gaben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2007 gut 8,1 Mrd. EUR für Kultur aus. Insgesamt stellten die öffentlichen Haushalte für den Kulturbereich 1,62 % ihres Gesamtetats zur Verfügung. Die öffentlichen Kulturausgaben entsprachen 2007 somit einem Anteil von 0,34 % am Bruttoinlandsprodukt; 2005 waren es noch 0,36 % des Bruttoinlandsprodukts gewesen.
Diese und weitere Ergebnisse bietet der Kulturfinanzbericht 2008, der in Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz, dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Deutschen Städtetag entstand. Mittlerweile wird der Kulturfinanzbericht zum vierten Mal ...
S. 229
Niedrigster Empfängerstand bei Asylbewerberleistungen seit 1994
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung vom 10. September 2008) erhielten zum 31. Dezember 2007 in Deutschland rund 154 000 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Zahl der Leistungsempfänger ist gegenüber 2006 um 20,7 % zurückgegangen. Seit Bestehen der Asylbewerberleistungsstatistik (1994) ist damit die höchste Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahreswert und insgesamt der niedrigste Empfängerstand festzustellen. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490 000 Personen verzeichnet; seitdem ist die Zahl der Leistungsbezieher rückläufig.
Neben den vorgenannten Regelleistungen erhielten zum Jahresende 2007 nach vorläufigen Daten rund 52 000 Menschen besondere Leistungen ...
S. 230
Bundeskabinett treibt Bürokratieabbau im Steuerverfahren voran
Das Kabinett hat in seiner Sitzung v. 23. Juli 2008 den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen (Pressemitteilung vom 23. Juli 2008):
Mit dem Gesetzentwurf unternimmt die Bundesregierung einen weiteren Schritt auf ihrem Weg zur konsequenten Entbürokratisierung des Steuerrechts.
Sie setzt dabei entschieden darauf, die neuen technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommuni kation zwischen Bürgern, Unternehmen und den Finanzbehörden auszubauen und somit Kosteneinsparungen auf beiden Seiten zu ermöglichen.
Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die bestehende Schwächen im Steuerverfahren beseitigt und allen Beteiligten zukünftig das Leben leichter ...
S. 230
"Ein HGB, aber 16 kommunale Rechnungs-wesen - ist das der richtige Weg?′
Vortrag des KGSt-Vorstands zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
KGSt-Vorstand Rainer Christian Beutel hat am 19. Juni anlässlich des vom Fachverband der Kämmerer in Nordrhein-Westfalen e. V. veranstalteten Bundeskongresses "Neues Rechnungswesen der Kommunen′ das einführende Impulsreferat "Ein HGB, aber 16 kommunale Rechnungswesen - ist das der richtige Weg?′ gehalten (KGSt INFO vom 10. Juli 2008). Schirmherr der Veranstaltung war die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Finanz-, Kassen- und Rechnungsbeamten (BAG).
Rainer Christian Beutel zeichnete zunächst die Entwicklung der politischen und der Fachdiskussion im vergangenen Jahrzehnt bis zum Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom November 2003 nach und nannte ...
S. 231
Untersuchung des ÖPNV in drei Großstädten
Ausschreibungen im öffentlichen Nahverkehr können höhere Kosten bringen als Direktvergabe
Ausschreibungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) können höhere Kosten verursachen als Direktvergaben an das eigene kommunale Verkehrsunternehmen. Bei einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten umfassenden Längsschnittvergleich zwischen drei deutschen Großstädten schnitten die beiden Städte am besten ab, die ihren ÖPNV über Direktvergaben organisieren. Sowohl mit Blick auf das Angebot als auch auf die Wirtschaftsdaten zeigten die ÖPNV-Systeme in Stuttgart und Bochum/Gelsenkirchen bessere Ergebnisse als das in Frankfurt/Main, wo mittlerweile über 50 % der Busleistungen ausgeschrieben wurden.
Wird ausschließlich das Verkehrsangebot für Fahrgäste und Bürger der jeweiligen Städte verglichen, so hat sich der öffentliche ...
S. 231
Erlass nach § 33 Abs. 1 GrStG wegen wesent-licher Ertragsminderung
Aus den Gründen:
Die Revision der Klägerin ist zulässig und begründet. Das angegriffene Urteil verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) und stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 144 Abs. 4 VwGO). Dies führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung.
1. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt ein Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 Grundsteuergesetz - GrStG - auch bei strukturellem Leerstand in Betracht. Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil § 33 Abs. 1 GrStG unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend ausgelegt, dass von vornherein ein Grundsteuererlass nur bei atypischer ...
S. 231
Besteuerung eines Computers mit Internet-Zugang
Aus den Gründen:
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts genügt die Spielgerätesteuersatzung der Antragsgegnerin dem aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung abgeleiteten Bestimmtheitsgebot. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG soll die Satzung den Kreis der Abgabenschuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab und den Satz der Abgabe sowie die Entstehung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Schuld bestimmen. Die Satzungsregelung ist so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu regelnden Sachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist.[1] Die Abgabenbelastung auf Grund der Satzung muss tatbestandsmäßig und der Höhe nach im Voraus ...
S. 234
Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 17. September 2008 in vier Revisionsverfahren entschieden, dass Bundesrecht es nicht verbietet, allerdings auch nicht verlangt, Studierende, die mit Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet sind, von der Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung am Studienort auszunehmen.
Mit ihren Klagen gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer an ihren Studienorten Wuppertal bzw. Rostock hatten die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bzw. dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Erfolg.
Auf die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zugelassene Sprungrevision hat das Bundesverwaltungsgericht dessen Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Das angegriffene Urteil verstoße gegen Bundesrecht. Der ...
S. 236
Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren
Der Kläger wandte sich gegen die Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren für die Dachfläche des auf seinem Grundstück befindlichen Gewächshauses (Gartencenter). Dessen Regenrinne mündet in eine große Zisterne, die durch eine Überlaufeinrichtung mit der städtischen Kanalisation verbunden ist. Klage sowie Antrag auf Zulassung der Berufung waren erfolglos.
Aus den Gründen:
Der Kläger legt die behaupteten ernstlichen Zweifel an der Ergebnisrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer den Anforderungen des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Weise dar. Nicht zu folgen ist der klägerischen Auffassung, hinsichtlich der an die Zisterne angeschlossenen ...
S. 236
Erschließungsbeitrag: Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
Aus den Gründen:
1. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) KAG 1996 i. V. m. § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden (Satz 1). Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht (Satz 2). Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Sinne liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Abgabenminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe nicht ...
S. 237
Gewerblicher Grundstückshandel einer Grundstücksgemeinschaft
Aus den Gründen:
Nach den Gesamtumständen entspricht die Tätigkeit der Kl. in ihrer gemeinschaftsrechtlichen Verbundenheit dem Bild, das einen Gewerbebetrieb ausmacht. Die entwickelten Tätigkeiten sind einer Vermögensverwaltung fremd.
Die Gewerblichkeit der Gemeinschaft ergibt sich im Streitfall aus einer Gesamtwürdigung der gemeinschaftlichen Aktivitäten der Kl. Die Kl. waren gewerbliche Grundstückshändler, welche sich zu einer Grundstücksgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Sie haben die Grundstücke S-Straße 1 und 2 erworben und anschließend mit erheblichem finanziellem Aufwand und unter Entwicklung einer Vielzahl von Einzelaktivitäten neu bebaut bzw. vollständig umgestaltet. Das insoweit neu geschaffene Gesamtobjekt haben sie alsdann in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Umgestaltung veräußert. Neben ...
S. 239
Übergang zu einem gewerblichen Grundstückshandel bei einem Landwirt
Aus den Gründen:
Bei der Begrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und Vermögensverwaltung andererseits hat die Rspr. seit langem auf das Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung abgestellt. In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist.
Im Streitfall bedurfte es eines Rückgriffs auf die "Drei-Objekt-Grenze′ deshalb nicht, weil das Finanzgericht festgestellt hat, dass bereits die hinzugetauschten Flächen in Veräußerungsabsicht erworben worden sind.
Ebenso wenig stellt die "Drei-Objekt-Grenze′ in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der ...
S. 240
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> 01.10.2008
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