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Inhaltsverzeichnis ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen Ausgabe vom 01.05.2008
21 Dokumente
Vereinbarung über ein Konsultationsverfahren zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden in Sachsen-Anhalt
1. Vorbemerkungen
1.1 Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts
Das Landesverfassungsgericht hat am 14. September 2004 entschieden, dass Artikel 4 des Ersten Investitionserleichterungsgesetzes insoweit gegen das Konnexitätsprinzip aus Art. 87 Abs. 3 der Landesverfassung verstößt, als für die dort übertragenen Aufgaben keine oder keine ausreichende Deckung der den Gemeinden entstehenden Mehrbelastung vorgesehen ist.
Nach Art. 87 Abs. 3 der Landesverfassung können den Kommunen durch Gesetz neue staatliche Aufgaben übertragen werden. Dabei ist gleichzeitig die Deckung der Kosten zu regeln. Soweit es durch die Aufgabenzuweisungen zu einer Mehrbelastung kommt, ist zudem gemäß Satz 3 ein angemessener Ausgleich vorzusehen.
Mit Art. 4 des Ersten Investitionserleichterungsgesetzes waren ...
S. 97
Die Erben im Erschließungsbeitragsrecht
1. Die Erben als Gesamtrechtsnachfolger
Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen gemäß § 1922 Abs. 1 BGB als Ganzes auf die Erben über, die damit kraft Gesetzes Rechtsnachfolger des Verstorbenen werden.[1] Diese sog. Gesamtrechtsnachfolge umfasst sämtliche Rechte und Pflichten, die der Erblasser innehatte.[2] Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft nach §§ 2032 ff. BGB.
Hat der Erblasser seinen überlebenden Ehegatten oder seine Kinder testamentarisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, so haben diese gemäß § 2303 BGB ein Pflichtteilsrecht. Allerdings werden Pflichtteilsberechtigte nicht zu Erben und damit auch nicht Eigentümer bzw. Miteigentümer am Nachlass. Sie können nur die Zahlung ...
S. 102
Insolvenzverfahren: Zum geplanten Entschuldungsverfahren
Das in dieser Zeitschrift bereits zweimal dargestellte Verbraucherinsolvenzverfahren soll erneut reformiert werden; dazu liegt ein Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen′ vor, mit dessen Verabschiedung als Gesetz um die Mitte des Jahres 2008 gerechnet wird.
Danach soll mittellosen Personen, die nicht einmal die Verfahrenskosten für ein Insolvenzverfahren aufbringen können, ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht werden, ohne ihnen das langwierige und aufwendige Insolvenzverfahren zuzumuten. Auch der mittellose Schuldner hat allerdings nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung mit seinen Gläubigern beim Gericht einen Insolvenzantrag zu stellen. Falls bei ihm keine kostendeckende ...
S. 107
Vollstreckungsverfahren: Pfändung von Sachen im Gewahrsam von gesetzlichen Vertretern
Bei der Sachpfändung prüft das zuständige Vollstreckungsorgan nicht die Eigentumsverhältnisse an der zu pfändenden Sache, sondern nur den Gewahrsam an ihr; liegt solcher vor, ist die Pfändung zulässig.
Bei Minderjährigen und anderen prozessunfähigen Personen kommt es bei der Sachpfändung auch auf den Gewahrsam ihrer gesetzlichen Vertreter an. Sachen, die der gesetzliche Vertreter des nicht prozessfähigen Schuldners für den Schuldner in Gewahrsam hat, sind so zu behandeln, als befänden sie sich im Gewahrsam des Schuldners (LG Mannheim, DB 1983, 1481). Das betrifft etwa
- Eltern eines minderjährigen Kindes (§ 1629 BGB),
- Betreuer eines Geschäftsunfähigen (§ 1902 BGB),
- Vormünder (§ 1793 ...
S. 108
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen kommunaler Wasserversorgungsunternehmen
Kommunale Wasserversorgungsunternehmen sind Betriebe gewerblicher Art von Gemeinden oder Kapitalgesellschaften, an denen die Gemeinden beteiligt sind. Sie erbringen unabhängig von der Rechtsform steuerbare und steuerpflichtige Leistungen.
1. Legen von Wasserleitungen einschließlich der
Hauswasseranschlüsse
Das Legen von Wasserleitungen einschließlich der Hauswasseranschlüsse ist eine selbstständige Hauptleistung, die dem allgemeinen Steuersatz unterliegt (vgl. auch BMF-Schreiben vom 5. August 2004, Rz. 119, BStBl I 2004, 638). Das gilt nach dem BMF-Schreiben vom 4. Juli 2000 (BStBl I 2000, 1185) für Umsätze, die nach dem 11. August 2000 (Tag der Veröffentlichung des BMF-Schreibens im BStBl) erbracht werden.
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erschließungsmaßnahmen verweist die OFD auf das ...
S. 108
Ertragsteuerliche Behandlung von Zuwendungen der Wirtschaft für die Planung oder den (Aus-)Bau von Verkehrswegen
Bezug: OFD Hannover, Verfügungen vom 26. August 2004 - S 2144 - 176 - StO 214 -, S 2144 - 276 - StH 221 - und vom 15. Dezember 2005 - S 2144 - 175 - StO 242 -.
Wiederholt wird in Niedersachsen dafür geworben, dass sich die Wirtschaft an den Bau- oder Planungskosten von Verkehrswegen finanziell beteiligt, und zwar bislang für
- die Planung und den Bau des Lückenschlusses der A 31 (Emslandautobahn),
- die Planung des Autobahnzubringers von Aurich nach Riepe,
- die Planung der A 22 (Küstenautobahn),
- die Mitfinanzierung der Ortsumgehung Celle und
- für die Planung des ...
S. 109
Leistungsaustausch bei einer von Gebiets körperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründeten GmbH
Eine von drei Bundesländern zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe der Förderung von Film, Fernsehen und sonstigen audiovisuellen Medien gegründete GmbH, deren Tätigkeit im Wesentlichen auf die treuhänderische Umsetzung der Förderaufgaben der Gesellschafter durch Vergabe von Fördermitteln und Darlehen, Beratungsleistungen u. Ä. ausgerichtet ist, erbringt durch die Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben umsatzsteuerpflichtige Leistungen an die Gesellschafter, deren umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage die der Gesellschaft bei der Erbringung ihrer Leistungen entstandenen Kosten sind.
Die Länder A, B und C schlossen eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame wirtschaftliche Förderung von Film-, Fernseh- und sonstigen audio-visuellen Medienproduktionen in diesen Ländern. In dieser vereinbarten sie u. a. in ...
S. 109
Öffentliche Haushalte erzielen 2007 Finanzierungsüberschuss
Wie das Statistische Bundesamt (Pressemitteilung vom 31. März 2008) nach vorläufigen Ergebnissen der Kassenstatistik der öffentlichen Haushalte für das Jahr 2007 mitteilt, stiegen die Einnahmen der öffentlichen Haushalte gegenüber dem Vorjahr um 3,4 % auf 1 026,4 Mrd. EUR. Die Ausgaben erhöhten sich leicht um 0,4 % auf 1 016,3 Mrd. EUR. Durch den stärkeren Zuwachs bei den Einnahmen erzielten alle öffentlichen Haushalte zusammen im ersten bis vierten Quartal 2007 einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss (in Abgrenzung der Finanzstatistik, einschließlich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen) in Höhe von 10,9 Mrd. EUR. Im Vorjahr hatte sich noch ein ...
S. 110
Weiter positive Einnahmenentwicklung auf kommunaler Ebene im Jahr 2007
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung vom 18. März 2008) haben die Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland (ohne die Stadtstaaten) im Jahr 2007 168,8 Mrd. EUR eingenommen, 6,4 % mehr als im Jahr zuvor. Die kassenmäßigen Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände erreichten 160,7 Mrd. EUR, was einem Zuwachs von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
In der Abgrenzung der Finanzstatistik ergibt sich somit ein kassenmäßiger Finanzierungsüberschuss in Höhe von 8,2 Mrd. EUR. Damit lag das Plus um 5,2 Mrd. EUR über dem Vorjahresbetrag.
Für den kräftigen Zuwachs auf der Einnahmenseite war insbesondere die Entwicklung ...
S. 111
Viele Städte haben mehr in der Kasse und können Schulden abbauen, aber der Aufschwung kommt nicht bei allen an
- Deutscher Städtetag zu Zahlen des Statistischen Bundesamtes -
Der Deutsche Städtetag bewertet die verbesserte Finanzlage vieler Städte im Jahr 2007 als sehr positiv, verweist aber auf die großen Unterschiede in einzelnen Kommunen (Pressemitteilung vom 18. März 2008). Im kommunalen Gesamthaushalt 2007 zeigen sich deutliche Zuwächse bei den Einnahmen, ein spürbarer Anstieg der kommunalen Investitionen und ein solider Überschuss. Allerdings stieg dennoch die Summe der Kassenkredite in den Städten und Gemeinden mit hohen Haushaltsdefiziten auf die Rekordmarke von 28,4 Mrd. EUR.
Zu den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten für das Jahr 2007 erklärte die Finanzdezernentin und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des ...
S. 111
Umsatzsteuerstatistik 2006: 419 Unternehmen sind Umsatzmilliardäre
Wie das Statistische Bundesamt (Pressemitteilung vom 20. Februar 2008) auf Basis der Umsatzsteuerstatistik mitteilt, erzielten im Jahr 2006 419 Unternehmen Umsätze von mindestens 1 Mrd. EUR. Das waren 35 mehr als 2005. Diese Umsatzmilliardäre kamen zusammen auf einen Umsatz von 1 593 Mrd. EUR, dies entspricht 32,3 % der Gesamtumsätze aller steuerpflichtigen Unternehmen.
Insgesamt haben im Jahr 2006 über 3 Mio. Unternehmen in Deutschland Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben. Gegenüber 2005 stieg die Zahl der erfassten Unternehmen um 60 000 Steuerpflichtige oder 2,1 %. Der Wert der Lieferungen und Leistungen (Umsatz) aller Unternehmen erreichte 4 930 Mrd. EUR, das war ein ...
S. 112
Baden-Württemberg betritt Neuland bei Forderungsmanagement - Justiz setzt bei Schuldenbeitreibung künftig auf private Inkasso-Unternehmen
"Das Land kann und will es sich nicht leisten, Jahr für Jahr auf Beträge in Millionenhöhe zu verzichten. Forderungen gegen säumige Schuldner bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg sollen nicht ohne Ausschöpfung aller möglichen Mittel als uneinbringlich niedergeschlagen und nicht mehr weiter verfolgt werden. Künftig müssen sich Schuldner, die ihre Gerichtskosten nicht bezahlen, auf die Einschaltung privater Inkasso-Partner einstellen′, erklärten Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) und Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU). Die Beteiligung privater Unternehmen liege im Haushaltsinteresse. Deshalb werde dieses Pilotprojekt realisiert (Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 11. März 2008).
Am Morgen hatte der Ministerrat, der bereits am 6. November ...
S. 112
Einheitliche Behördenrufnummer - Das Projekt D115 auf dem Weg von der Idee zur Praxis
Nach Mitteilung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt INFO vom 10. März 2008) erfolgt die Ausarbeitung der Idee einer einheitlichen Behördenrufnummer zu einem Gesamtkonzept zunächst mit erfahrenen Praktikern aus Kommunen, Ländern und Bund. Geplant ist, die einheitliche Behördenrufnummer ab Herbst 2008 in Pilotprojekten in verschiedenen Modellregionen zu erproben. Unter der Rufnummer 115 sollen bereits vorhandene Serviceeinheiten intelligent vernetzt werden. Für Regionen, die sich für eine Teilnahme am D115-Verbund interessieren und ein Service-Center aufbauen wollen, wird ein Qualifizierungsprogramm durchgeführt, um sie auf den Einstieg vorzubereiten.
Das Projekt D115 wird vom Bundesministerium des Innern und dem Hessischen Ministerium der Finanzen im Rahmen einer zentralen ...
S. 113
Bargeldlose Zahlungsmittel beim Parken
Seit Januar 2008 können Autofahrer ihre Parkgebühren per Mobiltelefon bezahlen. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erlaubt ab 2008 das sog. Handyparken. Vorausgegangen ist ein zweijähriger Feldversuch. Die Autofahrer haben währenddessen die Möglichkeit des Handyparkens mehr als 50 000 Mal pro Monat genutzt. Gleichzeitig fielen für die Kommunen geringere Kosten an. Wer seine Parktickets mit dem Mobiltelefon bezahlen möchte, muss sich in der Regel einmalig mit Mobilfunknummer, Kontoverbindung und Autokennzeichen im Internet anmelden. Zu Beginn und am Ende der Parkzeit ruft der Nutzer eine Servicenummer mit seinem Handy an. Die Gebühren werden minutengenau abgerechnet und monatlich vom Konto abgebucht. Über das datenschutzgerechte ...
S. 113
Per Online-Service zur Feinstaub-Plakette - Studie zu kommunalen Online-Angeboten
Zum 1. Januar 2008 haben die ersten Städte Umweltzonen ausgewiesen. Wer mit dem Auto in diesen Gebieten unterwegs sein möchte, benötigt eine Plakette, die einen niedrigen Ausstoß von Feinstaub bestätigt und zur Einfahrt in die Zone berechtigt. Das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) hat jetzt Internetservices zur Online-Bestellung von Feinstaubplaketten untersucht (Mitteilung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle - KGSt INFO vom 10. März 2008).
Das ifib berücksichtigte den Informations- und Bestellservice von Städten und Kreisen mit mehr als 400 000 Einwohnern. Zusätzlich wurden auch kleinere Kommunen einbezogen, wenn sie eine Umweltzone ausgewiesen hatten oder bei einer Suchmaschinen-Recherche unter den ersten 50 Treffern ...
S. 113
Zu den Anforderungen an eine kommunal aufsichtsrechtliche Beanstandung
Aus den Gründen:
Das Verwaltungsgericht hat die Klage, mit der die Klägerin die Aufhebung der kommunalaufsichtsrechtlichen Beanstandung ihrer Beitragssatzung für straßenbauliche Maßnahmen vom 26. Januar 2005 begehrt hat, abgewiesen, weil die angefochtene Verfügung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nds. Gemeindeordnung (NGO) rechtmäßig sei. Die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung widerspreche dem in § 6 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) normierten Vorteilsprinzip. Die Entscheidung des Beklagten, gegen den Satzungsbeschluss der Klägerin einzuschreiten, sei auch nicht ermessensfehlerhaft. Im Wege der Rechtsaufsicht stelle der Staat sicher, dass die von den Gemeinden ausgeübte öffentliche Gewalt die Bindung an Recht und Gesetz beachte. Dabei sei die Aufsichtsbehörde ...
S. 114
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Frist-Versäumung
Der Antrag der Beklagten, ihre Berufung unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung des Zulassungsantrages zuzulassen, hatte keinen Erfolg.
Aus den Gründen:
Nach § 60 Abs. 1 VwGO ist demjenigen, der ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Nach § 60 Abs. 2 Satz 1 1. Halbs. VwGO ist der Wiedereinsetzungsantrag binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Diese Frist gilt auch für die Geltendmachung der Wiedereinsetzungsgründe; eine Ausnahme hiervon gilt nur für Wiedereinsetzungsgründe, die für das Gericht offenkundig sind. Nach § 60 ...
S. 115
Voraussetzungen für eine GrSt-Befreiung des Religionsgesellschaften gehörenden Grund besitzes
Aus den Gründen:
Der Ast. ist zwar eine Religionsgesellschaft, die Grundbesitz für Zwecke der religiösen Unterweisung nutzt. Der Ast. ist aber weder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts noch eine jüdische Kultusgemeinde, die nicht Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Die Privilegierung der jüdischen Kultusgemeinden durch die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 GrStG erfolgte ausschließlich wegen des den Juden im Nationalsozialismus zugefügten Unrechts.
Im Streitfall war der Ast. nicht rechtstreu i. S. d. BVerfG-Urteils vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 (BVerfGE 102, 370). Denn ihm wurde im streitigen Zeitraum wegen Steuerhinterziehung die Gemeinnützigkeit ...
S. 117
Erschließungsbeitrag: Erhebung durch die Gemeinde bei Erstherstellung durch den Bund
Aus den Gründen:
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist den erschließungsrechtlichen Vorschriften der §§ 123 ff. Baugesetzbuch - BauGB - auch bei der Anwendung der Vorschriften der §§ 127 ff. BauGB über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Rechnung zu tragen[1].
Gemäß § 123 Abs. 1 BauGB ist die Erschließung "Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt′. Mit dieser Einschränkung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Erschließung nicht nur Aufgabe der Gemeinden, sondern auch Aufgabe der Länder oder des Bundes sein kann, die allerdings ihrerseits zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht berechtigt ...
S. 117
Straßenbaubeitrag: Übertragung der Straßenbaulast einschließlich Satzungsbefugnis auf eine Verwaltungsgemeinschaft
Aus den Gründen:
1. Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
2. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision unter dem allein geltend gemachten Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
3. Die Beschwerde bezieht sich auf den in dem angefochtenen Urteil aufgestellten Rechtssatz, dass der Grundsatz der Allzuständigkeit der Gemeinden von vornherein nicht zum Tragen komme, wenn die Gemeinde selbst Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben - hier gemäß § 77 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) - auf eine Verwaltungsgemeinschaft zur Erfüllung im eigenen Namen übertrage. Mit diesem Rechtssatz weiche das Oberverwaltungsgericht von ...
S. 118
Berechnung des GewSt-Messbetrags im Jahr des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR
Aus den Gründen:
Der Senat neigt der Auffassung der Rspr. zu. Diese Frage bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung. Die Klin. ist nämlich nach beiden Auffassungen nicht in ihren Rechten verletzt. Der Bekl. hat den Steuerschuldnerwechsel im Rahmen der Festsetzung des GewSt-Messbetrags berücksichtigt, indem er Messbescheide an die Klin. und an den verbleibenden Gesellschafter gerichtet hat. Seine Ermittlung des Messbetrags und dessen Aufteilung auf die beiden Steuerschuldner wirkt im Ergebnis nicht zu Lasten der Klin.
Der Senat gelangt auf Grund der Berechnung nach der Rechtsprechungsauffassung zu einem höheren GewSt-Messbetrag, als der Bekl. unter Beachtung der Verwaltungsmeinung im angefochtenen Bescheid festgesetzt hat. E ...
S. 120
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