OGH, Beschluss vom 20. 12. 2017 (7 Ob 175/17 m) Der Kl. hatte bei der Bekl. einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 08) zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise: "Was kann versichert werden? Art. 7 - Dauernde Invalidität1. ...2. Wie wird der Invaliditätsgrad bemessen? Für die Bemessung des Invaliditätsgrades gelten folgende Bestimmungen:2.1. ...das Gehör beider Ohren 70 %,das Gehör eines Ohres 35 %,sofern das Gehör des anderen Ohres vor dem Versicherungsfall bereits verloren war 45 %....2.2. Bei teilweisen Verlusten oder teilweiser Funktionsunfähigkeit der vorgenannten Körperteile ...62