I. EinleitungVor der Corona-Krise führten Betriebsschließungsversicherungen eher ein Schattendasein. Rechtsprechung und juristische Literatur waren zu dieser Versicherungsart nur sehr begrenzt zu finden. Dies hat sich aber durch die Corona-Krise geändert. Kaum ein Thema wird aktuell in der Versicherungswirtschaft so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob coronabedingte Ertragsausfälle (insbesondere von Restaurants und Hotels) unter Betriebsschließungsversicherungen abgesichert sind. Nur wenige Versicherer erbringen eine uneingeschränkte Versicherungsleistung. Häufig wird den VN einer Betriebsschließungsversicherung eine Lösung nach dem sog. Bayerischen Modell angeboten, wonach die betroffenen VN eine Leistung i.H.v. 10 bis 15 % des vereinbarten Tagessatzes erhalten. Die VN der betroffenen Branchen (insbesondere Restaurants ...1073
A. EinführungIn der gegenwärtigen Corona-Krise werden wissenschaftliche Studien betrieben, die der Entwicklung von Testverfahren dienen, ferner der Erprobung von Arzneimitteln zur Linderung der Krankheitsleiden und zur Heilung. Nicht zuletzt geht es da-S. 1083rum, einen Impfstoff als Ausweg aus der Pandemie zu finden. Die Bemühungen führen uns vor Augen, wie bedeutsam es ist, im medizinischen Bereich eine gut aufgestellte Infrastruktur zu haben, um die in der Krise notwendige wissenschaftliche Arbeit zu ermöglichen.Die bestmögliche Infrastruktur bleibt ein Fragment, wenn die Einbindung der medizinischen Forschung in die Rechtsordnung nicht gegeben oder lückenhaft ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist das bürgerliche Recht, das ...1082
I. EinleitungIn der öffentlichen Verwaltung stellt sich die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz beim Betanken von Dienstfahrzeugen. Es lassen sich verschiedene Szenarien bilden, bei denen Dienstfahrzeuge betankt werden: zum einen der Betankungsvorgang durch einen angestellten Fahrer, zum anderen der Betankungsvorgang durch einen Beschäftigten auf einer Dienstreise oder auf dem Heimweg nach einer Außendiensttätigkeit.Die Regelungen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz sind detailliert und komplex. Die Tatsache, dass es sich um ein Dienstfahrzeug handelt, führt nicht zwingend dazu, dass damit verrichtete Tätigkeiten unter dem Unfallversicherungsschutz stehen. Vielmehr ist nach dem Anlass der Fahrt zu differenzieren. Zudem ist danach zu unterscheiden, ob es sich um ...1095