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Suche in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
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Inhaltsverzeichnis NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Ausgabe vom 15.10.2007
17 Dokumente
Landesnachbarrecht in den neuen Bundesländern - Teil 1
Bis auf Mecklenburg-Vorpommern haben die neuen Bundesländer eigene Nachbarrechtsgesetze erlassen. Der Beitrag stellt sie im Vergleich dar.
Das Nachbarrecht[1] unterfällt der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Landesrecht kann das BGB (insbesondere im Hinblick auf dessen Vorgaben zum Inhalt des Eigentums nach den §§ 903 ff.) zwar nicht ändern, aber z.B. das Eigentum bzw. das Miteigentum[2] weiteren Beschränkungen unterwerfen.[3] Der Gesetzgeber hat die Beschränkungen des Eigentums in den nachbarrechtlichen Vorschriften der §§ 903 ff. bewusst lückenhaft gehalten: Geregelt wurde "nur ein solches Maß an Eigentumsbeschränkung, das für alle lokalen Verhältnisse passt".[4] Die besonderen lokalen Verhältnisse sollen nach der ...
S. 341
Vollmachten zur Handelsregister-Anmeldung bei Personenhandelsgesellschaften
Die Vertretung bei Handelsregister-Anmeldungen der OHG und KG und ihr Nachweis sind ein nicht versiegender Quell von Zwischenverfügungen nach § 26 HRV und damit ein ständiges Ärgernis für Notare. Der Beitrag beschreibt aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema. Neben den allgemeinen Fragen zur Zulässigkeit und den Grenzen der Vertretung sowie zur Auslegungsfähigkeit von Vollmachten wird der Umgang mit Vollmachten im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) dargestellt.
I. Ausgangslage
§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB in der Fassung vor dem EHUG[1] sah vor, dass Vollmachten zur Anmeldung beim Registergericht der öffentlich beglaubigten Form bedürfen. Das EHUG hat diese Reglung zum 1.1.2007 wortgleich ...
S. 350
Aus der Praxis der Ländernotarkasse
I. Sachverhalt
Nach wie vor herrscht in der Praxis Unsicherheit, inwieweit eine gesonderte Gebühr zu erheben ist, wenn der Notar im Rahmen von Registeranmeldungen die Zusammenstellung von Begleitdaten - insbesondere einschließlich eines Vorschlags für den Text der Eintragung - und die Erstellung der sog. XML-Strukturdatei vornimmt.
II. Anmerkung
1. Ausgangspunkt
Für die Datenaufbereitung und Erstellung der XML-Strukturdatei ist nach dem Stand der Literatur im Grundsatz eine Gebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO zu erheben. Etwas anderes gilt ausgehend von § 53 BeurkG; § 147 Abs. 4 KostO aber dann, wenn der Notar nach landesrechtlichen Bestimmungen zu nicht weniger als der Erstellung genau ...
S. 356
Neue Grundlage für Haftung der Gesellschafter bei Existenzvernichtung ihrer GmbH
Aus den Gründen
II. 3. Der Senat lässt nunmehr das bisherige, im Wege der Rechtsfortbildung entwickelte Modell der Existenzvernichtungshaftung als selbständiges Rechtsinstitut im Sinne einer eigenen Anspruchsgrundlage mit der beschriebenen eigenständigen Rechtsfolgenseite fallen und ordnet den existenzvernichtenden Eingriff freilich ebenfalls durch richterrechtlichen Gestaltungsakt jetzt dogmatisch allein als besondere Fallgruppe im Rahmen der allgemeinen deliktischen Anspruchsnorm des § 826 BGB ein, und zwar im Gleichlauf mit den gesellschaftsrechtlichen Schutznormen der §§ 30, 31 GmbHG als Innenhaftung des Gesellschafters ggü. der Gesellschaft selbst.
a) Ausgangspunkt für das Erfordernis einer Verantwortlichkeit des Gesellschafters im Falle kompensationsloser, zur Insolvenz führender oder diese vertiefender Eingriffe in ...
S. 357
Bindungsfristen bei einer Rückverkaufsverpflichtung
Tatbestand
Der Bekl. und ihrem verstorbenen, von der Bekl. allein beerbten Ehemann gehörte ein Wohnhaus auf einem volkseigenen Grundstück im Ostteil von Berlin, an dem ihnen ein Nutzungsrecht verliehen worden war. Laut notariellem Vertrag vom 7.6.1990 kauften sie vom Magistrat von Berlin für 1638 Mark/DDR das Grundstück auf der Grundlage des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7.3.1990 (GBl. I S. 157, Verkaufsgesetz, VerkaufsG) hinzu. Der Vertrag enthält u.a. folgende Bestimmung: "Die Erwerber verpflichten sich, das Grundstück nicht zu veräußern. Im Verkaufsfall muss das Grundstück dem Magistrat von Berlin zum Rückkauf angeboten werden, zu den ...
S. 359
Schriftform des Verschmelzungsberichts
Aus den Gründen
II. A. Das Berufungsgericht hat den Anspruch der Klägerinnen zu 1 und 4 auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) hinsichtlich ihrer Anfechtungsklagen gegen die Zustimmung zur Verschmelzung (TOP 1) in entscheidungserheblicher Weise verletzt. Es hat umfangreichen, dezidierten und unter Sachverständigenbeweis gestellten Vortrag der Klägerinnen zu 1 und 4 zu dem - von ihnen als Aktionären des übernehmenden Rechtsträgers in zulässiger Weise erhobenen (vgl. arg. e contrario § 14 Abs. 2 UmwG; vgl. BGH v. 2.7.1990 - II ZB 1/90, BGHZ 112, 9 [19]
S. 361
Anwendung des BGB auf eine im Geltungsbereich des ZGB-DDR nicht mehr vollzogene Schenkung
Tatbestand
Der Kl. verlangt als Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht die Rückgewähr einer Schenkung wegen Notbedarfs des Schenkers gem. §§ 528, 812 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB, § 90 BSHG.
Am 22.3.1990 schlossen die Bekl. und ihre Mutter im damaligen Ostberlin einen als Überlassungsvertrag bezeichneten notariellen Vertrag über das dort gelegene, mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück der Mutter, nach dem das Eigentum auf die Bekl. übergehen, diese die Hypotheken übernehmen und die Mutter ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht haben solle. Ein Entgelt wurde nicht vereinbart. Am 27.4.1990 ging beim Magistrat von Berlin, Liegenschaftsamt (Außenstelle Marzahn), ein Schreiben des ...
S. 363
Berücksichtigung eines Wohnrechts im Zugewinnausgleich
Tatbestand
Der Antragsgegner hat im Rahmen des Verbundverfahrens von der Antragstellerin die Zahlung von Zugewinnausgleich begehrt. ... Bei der Eheschließung verfügte die Antragstellerin nicht über Vermögen. Aufgrund eines notariell beurkundeten Kaufvertrages vom 2.12.1975 erwarb sie von ihrer Mutter ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Q. § 2 dieses Vertrages enthält zum Kaufpreis folgende Regelung: "1. Der Käufer verpflichtet sich, an Frau E eine Leibrente von 400 DM ... monatlich zu zahlen. Dieser Betrag erhöht sich um monatlich 100 DM mit Beginn des Monats, der auf den Tod der Frau H.G. als Berechtigter des zur Zeit ...
S. 365
Unwirksamer Ausschluss der Wandlung bei Verkauf mit umfassender Sanierungsverpflichtung
Tatbestand
Der Kl. fordert von der Bekl. Rückabwicklung eines Erwerbervertrages über eine Eigentumswohnung, Schadensersatz
[Seite 370]
sowie Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftigen Schaden.
Mitte Dezember 1996 erwarb der Kl. von der Bekl. eine von mehreren Eigentumswohnungen in einem bereits weitgehend sanierten Altbau zum Preis von 289.000 DM. Die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen waren in einer dem notariellen Vertrag beigefügten Baubeschreibung aufgeführt. Die Bekl. hatte den ihr gehörenden Altbau in fünf Wohneinheiten geteilt und sich in der Baubeschreibung u.a. verpflichtet, Rohbau-, Dachdecker-, Zimmerer- und Außenputzarbeiten vorzunehmen, sämtliche Fenster sowie die Sanitär- und Elektroleitungen zu erneuern und die Heizungsanlage auszuwechseln. Die Gewährleistung ist in Abschnitt ...
S. 369
Beurkundungspflicht bei Nebenabrede
Aus den Gründen
II. Der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch der Bekl. aus dem notariellen Kaufvertrag vom 29.11.1996 des
[Seite 371]
Notars ... auf Verschaffung des Eigentums an dem Grundstück besteht nicht. ...
Der Kaufvertrag ist formnichtig gem. §§ 125 Satz 1, 313 Satz 1 BGB a.F., weil eine nach dem Parteiwillen mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehende Nebenabrede nicht notariell beurkundet worden ist.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH unterliegt auch eine im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag getroffene Vereinbarung mit einem Dritten dem Erfordernis notarieller Beurkundung gem. § 313 Satz 1 BGB a.F., wenn sie zwar ...
S. 370
Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft
Aus den Gründen
I. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 19.10.2006 hat die Rechtspflegerin des FamG Ergänzungspflegschaft für das am ... 999 geborene Kind angeordnet. Der Wirkungskreis umfasst "die Wahrnehmung und Vertretung des Kindes bei der Erbauseinandersetzung in der Nachlassangelegenheit nach dem verstorbenen Kindesvater A (geboren am ...1951/verstorben am ... 2006), insbesondere bei der Veräußerung vorhandenen Grundbesitzes (Erbnachweis: Erbschein vom 9.8.2006 des Nachlassgerichts I., Az: ...)." ...Unter dem 20.11.2006 hat die Kindesmutter gegen den Beschluss vom 19.10.2006 beim FamG "Beschwerde" eingelegt. Diese ging am 21.1 ...
S. 371
Nachtragsliquidation der im Heimatland gelöschten Limited
Tatbestand
I. Die am 21.11.2001 gegründete WT Stiftung für Fertilisation Ltd. - künftig: Limited - mit Sitz in London war in das dem deutschen Handelsregister vergleichbare Gesellschaftsregister des Companies House Cardiff eingetragen. Nachdem die Limited es versäumt hatte, von einem englischen Steuerberater attestierte Jahresabschlüsse zum Register einzureichen, wurde sie am 29.8.2006 von Amts wegen aus dem Gesellschaftsregister des Companies House Cardiff gelöscht.
Als letzter director und alleiniger Gesellschafter der Limited war der Bet. zu 2) im Gesellschaftsregister registriert. Die Limited verfügte über keine in Deutschland eingetragene Zweigniederlassung. Das in Deutschland gelegene Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen ...
S. 372
Zahlung auf die Reallast
Tatbestand
Das LG hat ... festgestellt, dass die Widerkläger die vereinbarten Raten zum Restkaufpreis ... zahlten ... Es hat daher der Widerklage auf Bewilligung der Löschung der Reallast stattgegeben, weil die Reallast nur der Sicherung des festgelegten Kaufpreises gedient habe und diese Verpflichtung "unstreitig" erfüllt worden sei. ... Im Kaufvertrag sei zwar eine durch ... Vormerkung gesicherte Anpassungsoption enthalten gewesen, diese sei aber ... nicht realisiert worden ...
Aus den Gründen
1. Eine Reallast (§§ 1105, 1111 BGB), wie sie hier vorliegt, ist nicht von Gesetzes wegen auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt; sie ist ...
S. 374
Genehmigungsfähigkeit einer Überlassung an Minderjährige unter Anrechnung auf den Pflichtteil
Tatbestand
Die minderjährigen Bet. (geb. 1993 bzw. 1995), jeweils vertreten durch eine Ergänzungspflegerin, schlossen am 9.2.2006 mit ihrem Vater (geb. 1955) einen Überlassungsvertrag, nach dem sie jeweils einen 3/10-Anteil an einem mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstück in L. übertragen erhalten. Den restlichen 4/10-Anteil überließ der Übergeber in demselben Vertrag an seine Ehefrau, die Mutter der Beteiligten; insoweit ist die Eintragung im Grundbuch erfolgt. Das Grundstück ist belastet mit zwei Grundschulden ohne Brief zu 100.000 DM und 600.000 DM, die mit rund 173.000 ? valutiert sind. Die monatlichen Mieteinnahmen aus dem Objekt betragen rund 5.5 ...
S. 375
Unwirksamkeit eines formnichtigen Testamentsnachtrags
Tatbestand
In zweiter Ehe war der Erblasser mit der am 27.2.2005 nachverstorbenen Frau IM, geborene L, verheiratet. Am 17.8.1986 errichtete der Erblasser mit seiner zweiten Ehefrau IM ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament mit folgendem Inhalt: "Testament: Die Eheleute KM,
[Seite 378]
geb. ..., und dessen Ehefrau IM. Geb. ..., bestimmen für ihr gemeinsames Eigentum und Vermögen Folgendes: Im Falle des Todes eines Ehepartners ist der zuletzt lebende Ehepartner alleiniger Erbe unseres gemeinsamen Eigentums und Vermögens.Q., den 17.8.1986
Unterzeichnet KM; IM, geb. L."
Unterhalb der Unterschriftenzeile der beiden Eheleute war der von dem Erblasser handschriftlich ...
S. 377
Formerfordernis einer unentgeltlichen Zuwendung aus Anlass der Scheidung
Aus den Gründen
In Abgrenzung zum Schenkungsversprechen liegt nicht das Versprechen einer ehebezogenen Zuwendung vor. Insofern bedarf es nicht der abschließenden Klärung der offensichtlich umstrittenen Frage, ob das Versprechen einer ehebezogenen Zuwendung formbedürftig ist oder nicht. Einer Entscheidung des OLG Bremen zufolge (OLG Bremen v. 6.5.1999 - 5 U 35/98, FamRZ 2000, 671) unterliegt das Versprechen einer ehebedingten Zuwendung nicht dem Formzwang des § 518 BGB. Eine Begründung für diese Rechtsauffassung ist den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen. Demgegenüber geht in der Literatur Sandweg (Sandweg, NJW 1989, 1965) davon aus, dass das Formerfordernis nach § 518 Abs. 1 BGB auch ...
S. 379
Stefan Hügel/Jochen Scheel. Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 2. Aufl. 2007, 630 S. + CD-Rom, 88 ?. ISBN...
Stefan Hügel/Jochen Scheel. Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 2. Aufl. 2007, 630 S. + CD-Rom, 88 ?. ISBN 978-3-89655-259-4.
Die zweite Auflage des vor knapp fünf Jahren zum ersten Mal vorgelegten Werkes bringt es auf den Stand der zum 1.7.2007 in Kraft getretenen WEG-Novelle. Zu Recht bemerken die Herausgeber im Vorwort, dass die vor dieser Zeit erschienenen Werke in der Praxis nur noch mit Vorsicht zum Einsatz kommen sollten; denn es handelt sich um die mit Abstand bedeutsamste Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes seit seiner Verkündung im Jahre 1951.
Der Kreis der Autoren wurde im Vergleich zur Vorauflage etwas erweitert. Das durch ...
S. 380
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> 15.10.2007
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