Wenn man das Motorradfahren mit dem eigenen Nachwuchs angehen möchte, spricht grundsätzlich nichts dagegen. Auch der Gesetzgeber schreibt kein Mindestalter für Kinder als Beifahrer auf dem Zweirad vor. Dennoch gibt es einige Vorschriften und Dinge, die beachtet werden müssen. Darauf weisen die Experten der ARAG hin.Klar ist: Das Motorrad muss mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein, der eine Möglichkeit zum Festhalten bietet und Fußstützen hat. Bei Kindern unter sieben Jahren reicht es auch aus, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliche Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht ...