Die stetig steigende Datenmenge, besonders in kapitalmarktorientierten, internationalen Konzernen, die als big data bezeichnet wird, verändert die Anforderungen an das Reporting zunehmend. Die zeitnahe Aufbereitung der Daten und eine starke Verflechtung zwischen Accounting, Controlling und Finanzen erfordert eine hohe Effizienz sowie Transparenz des digitalen Reportings. [X1] Den Reporting-Funktionen eines Unternehmens steht eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung, die in kürzester Zeit aufbereitet und analysiert werden, da (Investitions-)Entscheidungen aufgrund der sich stetig verändernden Umwelt meist schnell und zugleich fundiert zu treffen sind. [X2] Für das Top Management ist und wird es zunehmend schwieriger, führungsrelevante Daten aus der Masse an Informationen ...265
Im Oktober 2018 hat der International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen an der Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" veröffentlicht [X1] und damit ein Teilprojekt seines breit angelegten Arbeitsauftrags zur Verbesserung der Unternehmensberichterstattung (Better Communication in Financial Reporting) zum Abschluss gebracht. Wesentlichkeitsbeurteilungen sind bei der Erstellung eines IFRS-Abschlusses allgegenwärtig. Sie betreffen sowohl Entscheidungen bezüglich Ansatz und Bewertung als auch Ausweis und Angaben, da die IFRS-Vorschriften nur insoweit zu beachten sind, wie die damit verbundenen Auswirkungen wesentlich für den Abschluss einschließlich Anhang sind. Aus diesem Grund finden ...268
Unternehmen, die Jahresabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellen, müssen für Geschäftsjahre, die ab oder nach dem 01.01.2019 beginnen, Leasingverhältnisse nach dem IFRS 16 bilanzieren. Die Regelungen des IFRS 16 zur Leasingnehmer-Bilanzierung beruhen auf dem Right-of-Use-Modell und sehen grds. die Bilanzierung aller Leasingverhältnisse vor (IFRS 16.3). Künftig muss der Leasingnehmer das Nutzungsrecht an dem geleasten Vermögenswert aktivieren und den Barwert der Leasingverpflichtungen passivieren. In der Bilanzierungsforschung wird von einem Paradigmenwechsel gesprochen. [X1] Mit den neuen Bilanzierungsvorschriften sollen Transparenz und Vergleichbarkeit in den Jahresabschlüssen erhöht sowie vorhandene Ermessens- und Auslegungsspielräume reduziert werden. [X2] Dennoch bietet auch der IFRS ...274
Für Geschäftsjahre, die nach dem 16.06.2016 begonnen haben, ist der Bestätigungsvermerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse unter Beachtung der Regelungen der "IDW PS 400er"- Reihe zu erstellen. Dies bedeutet eine deutliche Ausweitung der Berichterstattung des Abschlussprüfers gegenüber den externen Abschlussadressaten. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Verpflichtung zur Angabe besonders wichtiger Prüfungssachverhalte. Die vorliegende Studie betrachtet sämtliche neuen Bestätigungsvermerke der Indices DAX, MDAX, TecDAX und SDAX für das Geschäftsjahr 2017. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten zum Jahres- und Konzernabschluss. Darüber hinaus wird für Unternehmen, deren Bestätigungsvermerke bereits im Geschäftsjahr 2016 ...284
In der Literatur finden sich durchaus Zweifel, ob die konkreten Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-VO) über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) vom April 2014 tatsächlich geeignet sind, zur Verbesserung der Abschlussprüfungsqualität beizutragen. [X85] Vor diesem Hintergrund erfolgt in dieser Studie für eine Stichprobe von Fällen mit tendenziell niedriger Prüfungsqualität eine deskriptive Auswertung dahingehend, inwieweit die durch die EU-VO vorgesehenen Beschränkungen hinsichtlich Art und/oder Umfang von Nichtprüfungsleistungen (NPL) bei diesen Fällen überhaupt zum Tragen gekommen wären, wenn sie im Untersuchungszeitraum bereits zu beachten gewesen wären. Die Ausübung bzw. Nichtausübung in der EU-VO ...290
Die vorliegende Reihe führt fragengeleitet in die Rechnungslegung im privaten und staatlichen Sektor ein. Dieser Teil beendet die Betrachtungen zum Bilanzierungsfeld Finanzinstrumente (FI). Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf der Folgebewertung. Die in diesem Teil zu beantwortenden Fragen enthält Tab. 1. HGB- und SsD-Anwender haben bei der Folgebewertung von nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen (VG) nachstehende Prinzipien zu beachten: Nicht abnutzbare VG dürfen nicht planmäßig, sondern müssen nur außerplanmäßig abgeschrieben werden. Dabei ist nach VG des Umlaufvermögens (UV) und VG des Anlagevermögens (AV) zu differenzieren. Außerplanmäßige Abschreibungen müssen im UV nach Maßgabe der Verhältnisse am Bilanzstichtag gebucht werden, d ...298
Soziale Plattformen dürfen in Deutschland lediglich im Zusammenhang mit einer freiwilligen Offenlegung eingesetzt werden, da sie nicht alle Voraussetzungen gem. Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV) erfüllen. In den USA veranlasste der Netflix-Fall die SEC, sich näher mit der Kapitalmarktkommunikation über soziale Medien auseinanderzusetzen. So stieg nach einem optimistischen Beitrag auf Facebook und einer Gewinnbekanntgabe im Jahr 2012 der Aktienkurs von Netflix um ca. 15%. In ihrem am 02.04.2013 veröffentlichten Bericht stimmte die SEC - auch als Reaktion auf den Netflix-Fall - der Nutzung sozialer Medien für Pflichtpublikationen unter bestimmten Bedingungen zu (Salazar (2013)). Ihre Entscheidung begründete die SEC u.a. d ...308