A. Einleitung von Dr. Andreas RichterHerr Dr. Andreas Richter begrüßte zunächst die Gäste des 82. Berliner Steuergesprächs. Danach führte er in das Thema "Blockchain-basierte Zahlungsmittel im Ertragsteuerrecht" ein. Dabei thematisierte er zunächst allgemeine Aspekte von Kryptowährungen und skizzierte die letzten rechtspolitischen Entwicklungen, vor allem ging er auf den Entwurf des BMF-Schreibens mit dem Titel "Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token" vom 17.6.2021 ein. Zum Abschluss seiner Einleitung stellte er die beiden Redner Mag. Georg Brameshuber und Prof. Heribert M. Anzinger sowie die Podiumsgäste Thomas Redert, Malte Büschen, Dr. Helder Schnittker und Dr. David Hötzel ...585
I. Aufbau und InhaltDas BMF-Schreiben setzt den bewährten Ansatz des Entwurfs fort, die Sachverhalte vor ihrer ertragsteuerrechtlichen Einordnung technisch zu erklären. Neben dem An- und Verkauf werden die Blockerstellung, Staking, Lending, Hardforks und Aidrops behandelt. Daneben beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit den Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token, die einem Arbeitnehmer zufließen. In Betracht kommen Einkünfte aus §§ 15, 19, 20, 22 Nr. 3 und 23 EStG. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei virtuellen Währungen wie Bitcoin nach der - durch erste Urteile von Finanzgerichten bestätigten - Auffassung der Finanzverwaltung um Wirtschaftsgüter handelt.Von besonderer Bedeutung sind ...591
I. Besteuerungspraktische Bedeutung von Sperrfristen bei § 6 Abs. 5 EStGSperrfristregelungen im Zusammenhang mit buchwertverknüpften Transaktionen im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 EStG bei Mitunternehmerschaften mit der Rechtsfolge rückwirkender Teilwertaufstockung spielen in der Praxis eine große Rolle. Betroffen sind - vereinfacht gesagt - Buchwertübertragungen an Einzelwirtschaftsgütern mit Rechtsträgerwechsel zwischen Betriebsvermögen/Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers und "seiner" Mitunternehmerschaft sowie zwischen SBV verschiedener Mitunternehmer bei derselben Mitunternehmerschaft. Ob eine Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zulässig ist, bedarf noch immer der Klärung und ist offen. Die buchwertverknüpfte Rechtsübertragung muss unentgeltlich oder gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten erfolgen. Bei unmittelbarer/mittelbarer Übertragung des Einzelwirtschaftsguts auf Körperschaften ist insoweit stets der ...593
Es dürfte selten sein, dass man beim Lesen einer Entscheidung des BFH (hier dem Urteil v. 1.9.2021 - II R 8/20, BFH/NV 2022, 662) an einen Besuch in Paris erinnert wird, bekanntlich die Stadt der Liebe. Cato ging es aber so.Der Blick zurück streifte über den Friedhof Père-Lachaise, die mit einer Fläche von 44 Hektar größte endgültige Ruhestätte der französi-S. 598schen Metropole. Dort sind in 69.000 Grabstätten bisher etwa eine Million Verstorbene beigesetzt. Unter ihnen etwa die Regisseure Max Ophüls und Claude Chabrol. Oder auch die Sänger Edith Piaf, Georges Moustaki und Jim Morrisson von den ...597
Sachverhalt:1Der Kläger betreibt ein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen. Er ermittelt den Gewinn für das landwirtschaftliche Normalwirtschaftsjahr vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres. Mit notariellem Vertrag vom xx.10.2001 verkaufte der Kläger Grundstücke aus dem Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens. Die Besitzübergabe sollte mit Bezahlung des Kaufpreises erfolgen. Am Tag der Besitzübergabe sollten Gefahr, Nutzen, öffentliche Lasten, Steuern und Abgaben sowie die Verkehrssicherungspflichten auf die Käuferin übergehen. Die Käuferin sollte nach dem Kaufvertrag mit Besitzübergabe in die Rechte und Pflichten des Klägers aus der Vermietung und Verpachtung der Grundstücksflächen eintreten. Am 14.11.2001 erhielt der Kläger den ...598
Sachverhalt:1Streitig ist, ob die Klägerin einer Steuerabzugspflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG in der für das Streitjahr (2007) geltenden Fassung (EStG) unterlag und hierfür haftet.2Die Klägerin, eine GmbH mit Sitz im Inland, schloss am 27.7.2007 mit der P Kft. (P), einer der deutschen GmbH vergleichbaren Kapitalgesellschaft ungarischen Rechts mit Sitz in Ungarn, einen "Vertrag über den exklusiven Transfer eines Verfahrens zur Herstellung eines Wirkstoffs X verbunden mit dem Transfer des ′know hows′ und aller Prozessdokumentationen sowie der Vorführung des Verfahrens und der Lieferung von X und Zwischenstufen" (Technologietransfervertrag). In dessen Präambel gingen die ...605
Sachverhalt:17Schneider Electric, Axa, Engie und Orange (im Folgenden zusammen: Schneider Electric u.a.) sowie BNP Paribas und L"Air Liquide erhoben beim Conseil d"État (Staatsrat, Frankreich) Klage auf Nichtigerklärung der Verwaltungskommentare zu Art. 223e CGI, die am 1.11.1995 im Hintergrundmaterial unter S. 610den Aktenzeichen 4 J 1321 und 4 J 1322 veröffentlicht wurden, sowie der in der Anweisung 4 J-1-01 vom 21.3.2001 enthaltenen Verwaltungskommentare, die am 30.3.2001 im Bulletin officiel des impôts Nr. 62 veröffentlicht wurden. Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens sind der Ansicht, dass die angefochtenen Kommentare die Bestimmungen zur Einführung des Steuervorabzugs ...609
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die ertragsteuerrechtliche Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token Folgendes:I. Erläuterungen1. Virtuelle Währungen1In Anlehnung an die Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30.5.2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/948 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (Amtsblatt der Europäischen Union L 156 vom 19.6.2018, S. 43 bis 74) sind virtuelle Währungen im Sinne dieses Schreibens digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder ...616