In guten Zeiten haben Unternehmen die Möglichkeit für schwierige Zeiten vorzusorgen. Nicht alle Unternehmen haben diese Chance genutzt. In mancher GuV und Bilanz schlummern daher latente Risiken, die sich im Fall eines konjunkturellen Abschwungs rasch in konkrete Bedrohungen verwandeln. Wie schnell das passieren kann, zeigt die aktuelle Corona-Krise. Unternehmen sind von heute auf morgen mit Absatzeinbrüchen, rückläufigen Umsätzen, fehlenden Produktionskapazitäten aufgrund ausfallender Mitarbeiter oder Leerkosten infolge absatzbedingter Unterauslastung der Produktion konfrontiert. Gegen diese Entwicklung ist bei einem Abschwung kein Unternehmen gefeit. Und anders als bei hausgemachten Problemen sind alle Unternehmen davon betroffen. Hierbei stellt sich "nur" die Frage, wie ...681
Mit den bereits erfolgten und noch zu erwartenden Abwehrmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie folgt insb. durch die Konsum- und Produktionsminderung eine unmittelbare Krise der (Real-)Wirtschaft. Nach dem Institut für Weltwirtschaft[1] in Kiel ist damit zu rechnen, dass das deutsche BIP zwischen 4,5% und 9% einbrechen könnte, abhängig davon, wie lange die aktuellen Einschränkungen aufrechterhalten werden. Für Wirtschaft und Unternehmen ist in der Krise die Liquiditätssicherung der erste und wichtigste Schritt. Bevor die erweiterten Maßnahmen der Kurzarbeiterregelungen oder KfW-Kredithilfen und Zuschüsse über Hausbanken und Finanzinstitute die Betroffenen erreichen, kann über das Steuerrecht die Liquidität verbessert werden. Dazu hat das ...687
Veräußerungsgewinn i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG ist gem. Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Anschaffungskosten sind gem. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 Satz 2 HGB). Zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung führten nach der tradierten Rspr. von BFH[1] sowie Verwaltungspraxis[2] neben ...690
Streitjahr 2010 Der Kläger war Gebrauchtwagenhändler. Er besteuerte seine Umsätze als Wiederverkäufer nach der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG. Da die vereinnahmten Entgelte über der Anwendungsgrenze der Kleinunternehmerregelung lagen, setzte das FA USt fest. Das FG gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Es war der Auffassung, dass bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung bei einem Wiederverkäufer nur auf die Differenzumsätze (Handelsspanne) und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen sei. Der BFH hat mit Beschluss vom 07.02.2018 - XI R 7/16 (DB 2018 S. 1446) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung des Art. 288 Satz ...697
Durch Art. 12 Nr. 9 i.V.m. Art. 39 Abs. 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019 S. 2451) wurde § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG zum 01.01.2020 neu gefasst. Die bestehende Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ausgeweitet. Die Änderung hat zur Folge, dass bei nach dem 31.12.2019 ausgeführten Übertragungen von Gas- und Elektrizitätszertifikaten an Unternehmer der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. Abs. 5 ...699
Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr (2014) zur ESt zusammen veranlagt wurden. Die Klägerin erlitt am 28.02.2013 auf dem Weg von ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte (bis Vz. 2013, ab Vz. 2014 erste Tätigkeitsstätte; im Folgenden: erste Tätigkeitsstätte) zu ihrer Wohnung einen Autounfall. Hierdurch kam es u.a. zu schweren Verletzungen an Gesicht und Nase. Wenige Tage nach dem Unfall erfolgte eine Nasenbeinreposition. Ende März 2014 wurde bei einer klinischen Untersuchung der Klägerin sodann u.a. ein asymmetrisches, verbreitertes Nasenbein, ein sehr unebener knöcherner Nasenrücken und eine Absenkung des knorpeligen Nasenkomplexes diagnostiziert. Die Klägerin unterzog sich daraufhin ...701
1. GD Im Fall der Beteiligung des Insolvenzschuldners an einer PersGes. ist es zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ausreichend, wenn die Beteiligung im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehörte und die Einkünfte hieraus nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt wurden. Im Fall der Beteiligung des Insolvenzschuldners an einer PersGes. ist es zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ausreichend, wenn die Beteiligung im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehörte und die Einkünfte hieraus nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt wurden. 2. GD Diese Rechtsgrundsätze gelten im Fall einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung des Insolvenzschuldners an einer PersGes. entsprechend, wenn die auf die Treuhand-Gesellschafter ...703
1. GD Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. 2. GD Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gem. § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das FA nicht analog anwendbar. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gem. § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das FA nicht analog anwendbar. 3. GD Mangels gesetzlicher Regelung in der AO kann das ...706
1. GD Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gem. § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten. Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gem. § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten. 2. GD Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt u.a. gegenüber allen Insolvenzgläubigern gem. § 178 Abs. 3 InsO für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil. Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt u.a. gegenüber allen Insolvenzgläubigern gem. § 178 Abs. 3 InsO für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil. Streitig ...709
Das Corona-Virus legt das öffentliche Leben lahm. Diese Erstarrung erfasst, wie wir alle gerade erleben, auch und vor allem weite Bereiche der Wirtschaft. Hotels, Restaurants, Kosmetikerinnen und Friseure, aber auch Maschinenbauer und Luftfahrtkonzerne stellen - hoffentlich nur vorübergehend - ihre Tätigkeit ein. Wer nicht arbeiten und produzieren kann, erzielt, man denke nur an Einzelunternehmer, die buchstäblich vor dem Nichts stehen, keine Erlöse. Deshalb ist es wichtig, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Fortbestand von gesunden Betrieben und Unternehmen zu sichern. Fast noch wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Unternehmen bis zur Gewährung von Fördermitteln ...713
Kaum ein Wirtschaftsbereich, der nicht massiv negativ von COVID-19 betroffen ist. In einigen Branchen, wie z.B. der Luftfahrt und dem Hotelgewerbe, ist die Auslastung bereits bis zu 90% gefallen. In anderen Branchen wird der Effekt möglicherweise verzögert eintreten, aber unweigerlich kommen. Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel geht in seinen aktuellen Konjunkturberechnungen davon aus, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um 4,5% fällt, sofern die derzeitige Stresssituation bis Ende April andauert. Setzt die Erholung erst drei Monate später im August ein, würde das deutsche BIP um 8,7% fallen. Das entspräche einem Verlust an ...725
Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn ist ab 2015 erstmals in Deutschland mit dem MiLoG geschaffen worden.[1] Dieser bildet nach § 1 Abs. 3 MiLoG die untere Grenze einer zulässigen Arbeitsvergütung. Nicht erfasst von diesem Gesetz wird nach § 22 Abs. 3 MiLoG die Vergütung, die an Personen gezahlt werden muss, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Auszubildende haben demnach keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.[2] Bisher konnte die Vergütung für diese Personengruppe daher einzelvertraglich oder tarifvertraglich geregelt werden. Einzelvertragliche Regelungen mussten lediglich angemessen i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG a.F. sein. Dies war ...727
Der Arbeitnehmer war auf Grundlage eines Arbeitsvertrags als "Geschäftsführer/Leiter der Geschäftsstelle" beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sah eine Befristung bis zum 31.12.2012 sowie einen jährlichen Urlaubsanspruch von 34 Arbeitstagen ohne vorherige Genehmigungspflicht vor. Einer vom Arbeitnehmer im Jahr 2013 erhobenen Befristungskontrollklage wurde im Jahr 2015 rechtskräftig stattgegeben. Das Arbeitsverhältnis endete durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers mit Ablauf des 31.07.2016, seit dem 01.01.2014 war der Arbeitnehmer aber bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis tätig. Der Arbeitnehmer erhob Klage auf Abgeltung von 75 Urlaubstagen aus den Jahren 2011 bis 2013. Der Arbeitnehmer vertrat die Auffassung, sein Urlaub aus den ...734