Der neue Entwurf zum Deutschen Corporate Governance Kodex sieht vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite für nicht mehr als drei Jahre (laut Gesetz maximal fünf) bestellt werden sollen, um der internationalen Best Practice zu entsprechen. Inwieweit dient diese Empfehlung dem Ziel einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung? Lediglich der Hinweis auf internationale Best Practice ist kein durchschlagendes Argument. Zu den Schlüsselaufgaben des Aufsichtsrats gehören die Entscheidungen über die Verantwortungsträger im Vorstand sowie über den Vorschlag für die Besetzung des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, hängen doch die Geschicke des Unternehmens letztlich von den handelnden Personen ab. Mit der Vorbereitung der Vorschläge für ...17
Das Ziel einer höheren Relevanz und Investorenakzeptanz des Kodex ist unterstützenswert. Der Erfolg sollte unseres Erachtens allerdings an echten inhaltlichen Neuerungen und der - bereits erkennbaren - Emittenten- und Investorenreaktion bemessen werden. Die vorgeschlagene vollständige Neukonzeptionierung der Darstellung mit zwingend zu kommentierenden, zum Teil sehr allgemeinen Grundsätzen erreicht das gesteckte Ziel nicht. Die bewährte Gliederung anhand der Organe der Aktiengesellschaft soll zugunsten einer funktionalen Darstellung (Leitung und Überwachung, Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Besetzung des Vorstands, Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat) aufgegeben werden. Dabei ist die vorgeschlagene Neugestaltung sehr aufsichtsrats- und vor allem vergütungslastig. Hauptversammlungsbezogene Ausführungen finden sich im Entwurf fast ...18
Schon immer mussten Unternehmen auf geopolitische Verwerfungen, technische und politische Paradigmenwechsel, Naturkatastrophen, Finanzkrisen und vieles mehr reagieren. In jüngster Zeit ist die Digitalisierung hinzugekommen, deren Potenzial sich zunächst langsam, inzwischen aber mit voller Wucht entfaltet. Durch den beschleunigten Wandel verschwindet eine steigende Zahl von Unternehmen vom Markt, unabhängig von Branche oder Größe. Etablierte trifft es ebenso wie Start-ups. In Diskussionen mit namhaften Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden hat Spencer Stuart Wege ausgelotet, diesen immensen Wandel zu meistern. Herausforderung für den Vorstand ist die intelligente Kombination aus alter und neuer Welt. Der Aufsichtsrat muss die Gewichte in seiner Arbeit verschieben. Etablierte ...20
"Aus einer Position der Stärke heraus hat das Unternehmen einen tief greifenden Veränderungsprozess initiiert" (Aufsichtsratsbericht Daimler 2017). Werbung ist eine Form persuasiver Kommunikation. Sie soll u.a. das Vertrauen von Kunden in ein Produkt oder eine Dienstleistung stärken. Die zitierte Aussage stammt nicht aus einer Werbeanzeige, sondern aus einem Aufsichtsratsbericht. Dennoch hat auch sie die Intention, Zielgruppen positiv zu beeinflussen, etwa vorhandene Investoren zu halten und weitere zu gewinnen. Denn auch Anlageentscheidungen setzen ein Mindestmaß an Vertrauen voraus. Können Aussagen wie die eingangs zitierte tatsächlich dazu beitragen, die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens zu stärken? Um diese Frage zu beantworten, wurden ...22
Worin bestehen aus Ihrer Sicht die besonderen Herausforderungen für Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Gesellschaften? Die Herausforderung besteht vor allem darin, das Spannungsfeld zwischen den politischen Anforderungen, die man aufgrund seines Wahlamtes zu vertreten hat, und dem Unternehmensinteresse, dem man in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied verpflichtet ist, sorgfältig auszubalancieren. Gibt es besondere fachliche Qualifikationen, die ein Kandidat für einen kommunalen Aufsichtsrat mitbringen muss und wenn ja, welche sind das? Wir haben in den letzten Jahren auch als Folge der Finanzkrise eine zunehmende Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit erlebt. Das betrifft insbesondere auch die kommunalen Unternehmen. Es beginnt damit, dass geeignete ...25
Die Haftung von Vorständen, aber auch von anderen Organmitgliedern wie Geschäftsführern und Aufsichtsräten spielt praktisch eine große Rolle. Deshalb stellt sich auch immer wieder die Frage nach der geeignetsten Form der Durchsetzung einer solchen Haftung. Hiermit muss sich der Aufsichtsrat befassen, wenn er Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand verfolgen will (§ 112 AktG). Der übliche Weg liegt darin, bei dem zuständigen staatlichen Gericht Klage einzureichen. Gelegentlich wird aber auch die Frage aufgeworfen, ob nicht eine Anspruchsverfolgung vor Schiedsgerichten geeigneter wäre. Hierbei handelt es sich um private Gerichte, die für den einzelnen Streitfall gebildet werden und auch nur dann zuständig sind, wenn ...26
Der Antragsgegner ist ein von der Gemeinde entsandtes Mitglied des AR einer AG. Diese hat beim Registergericht beantragt, den Antragsgegner als AR-Mitglied abzuberufen. Das Registergericht hat den Antrag abgelehnt, das OLG hat die Beschwerde der AG - mittlerweile rechtskräftig - zurückgewiesen. Nach § 103 Abs. 3 AktG ist ein AR-Mitglied abzuberufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Beschluss, einen entsprechenden Antrag bei Gericht zu stellen, genügt eine einfache Mehrheit - im Gegensatz zur Abberufung durch die HV, wofür nach § 103 Abs. 1 AktG eine 3/4-Mehrheit erforderlich ist. Dieser Unterschied beruht u.a. darauf, dass die HV ...27
Die Beklagte (B), ein nicht tarifgebundenes Unternehmen, erwartete im Rahmen von Verhandlungen über einen Haustarifvertrag einen Streik. Um die Auswirkungen gering zu halten, teilte B durch Aushang im Betrieb mit, dass sie jedem Arbeitnehmer, der einem etwaigen Streikaufruf der Gewerkschaft nicht folge und trotz des Streiks seiner regulären Tätigkeit nachgehe, eine Prämie i.H.v. 200 Euro pro Tag zahlen werde. Der Kläger (K), der in dem Unternehmen als einköpfiger Betriebsrat tätig war und an dem ersten Streiktag an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung teilgenommen hat, verlangt von dem Unternehmen für den ersten, aber auch für alle Folgetage des Streiks ebenfalls ...28
Den Ergebnissen einer Analyse der Struktur der Vorstände der 160 im DAX, MDAX und SDAX gelisteten Unternehmen durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY zufolge berufen Deutschlands börsennotierte Unternehmen immer mehr Frauen ins Topmanagement: Der Anteil von Frauen in den Vorstandsetagen der DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen sei im vergangenen Jahr erneut gestiegen und liege jetzt bei 8,6%. In den 160 Konzernen hätten zum Stichtag 01.01.2019 insgesamt 61 Frauen in den Vorstandsgremien gearbeitet - elf mehr als ein Jahr zuvor und sechs mehr als zur Jahresmitte 2018. Im vergangenen Jahr sei allerdings auch die Zahl der männlichen Vorstände gestiegen: u ...30
Hohenstatt/Seibt, ZIP 2019, S. 11-20. Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag den von der Regierungskommission vorgelegten Entwurf im Hinblick auf die Vorstandsvergütung. Insbesondere würdigen sie die die Vorstandsvergütung betreffenden neuen Grundsätze 23 bis 28 und die hierauf bezogenen Empfehlungen in Abschnitt D (D.1-D.18). Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Ziele der Regierungskommission, die diese mit der grundlegenden Überarbeitung des DCGK verfolgt, zwar grundsätzlich breite Unterstützung verdienten. Der neue Grundsatz "apply and explain" berge aber das Risiko eines "Berichts(un)wesens". Die entscheidende Schwäche des Entwurfs liege zudem darin, dass er bestimmte Strukturen bzw. Gestaltungen zur Best Practice ...32