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Recht auf Rückkehr in Vollzeit?
Zeitschrift für Rechtspolitik vom 19.01.2018, S. 26 / Pro & Contra
Prof. Dr. Jens M. Schubert, Berlin Teilzeitarbeit muss nicht prekär sein. Und doch ist Teilzeit, vor allem für Frauen, ein Risiko. Ein Risiko, nach Verringerung der Arbeitszeit nicht mehr eine (frühere) Vollzeitstelle zurückzuerhalten - § 8 TzBfG sieht keinen Anspruch auf befristete Teilzeit vor. Ein Risiko aber auch aus Teilzeit Vollzeit generell nicht erreichen zu können (sog. Teilzeitfalle); beides keine Randprobleme. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass 2016 mehr als 10,5 Mio. Menschen, davon 8,5 Mio. Frauen, in Teilzeit beschäftigt waren (von ca. 37 Mio. Erwerbstätigen); unter den weiblichen Beschäftigten ist Teilzeit ein Massenphänomen. Sicher, nicht ...Metainformationen
Beitrag: | Recht auf Rückkehr in Vollzeit? |
Quelle: | Zeitschrift für Rechtspolitik Online-Archiv |
Ressort: | Pro & Contra |
Datum: | 19.01.2018 |
Wörter: | 426 |
Preis: | 9,10 € |
Schlagwörter: | Arbeitszeitflexibilisierung , Teilzeitarbeit , Bundesrepublik Deutschland |
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