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Strafbarkeit terroristischer Vorbereitungshandlungen (*) Erwiderung zu Deckers/Heusel, ZRP 2008, 169
Zeitschrift für Rechtspolitik vom 15.01.2009, S. 20 / Themen der Zeit
129a 129 129b 30 I. Einleitung Die Aufgabe des Staates, Sicherheit zu gewährleisten, besteht darin, möglichst rechtzeitig bevor ein Schaden entstanden ist Gefahren abzuwehren und gegebenenfalls mit Strafverfolgungsmaßnahmen zu reagieren. Gerade zur Abwehr terroristischer Anschläge des islamistischen Fundamentalismus ist in erster Linie auf die präventiv-polizeiliche Arbeit und die nachrichtendienstliche Aufklärung zu setzen. Informationen sind dabei das wichtigste Instrument im viel zitierten Kampf gegen den Terrorismus. Was den Bereich der polizeilichen Prävention anbelangt, so wird das Bundeskriminalamt (BKA) mit dem jüngst vom Deutschen Bundestag verabschiedeten BKA-Gesetz neue Aufgaben und Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus erhalten (1). Aber auch dem Strafrecht ...Metainformationen
Beitrag: | Strafbarkeit terroristischer Vorbereitungshandlungen (*) Erwiderung zu Deckers/Heusel, ZRP 2008, 169 |
Quelle: | Zeitschrift für Rechtspolitik Online-Archiv |
Ressort: | Themen der Zeit |
Datum: | 15.01.2009 |
Wörter: | 1760 |
Preis: | 9,10 € |
Schlagwörter: | Innere Sicherheit , Kriminalität , Bundesrepublik Deutschland |
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