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Nebenklage gegen Jugendliche und Heranwachsende

Zeitschrift für Rechtspolitik vom 15.01.2009, S. 15 / Themen der Zeit

80 221 239 239a I. Einführung Das Jugendstrafverfahren hat durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (1) eine bemerkenswerte Veränderung erfahren: Nebenklagen gegen Jugendliche sind nun gem. § 80 III JGG unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Gesetzesfassung überrascht, denn noch im letzten vorbereitenden Entwurf im Oktober 2006 distanzierte der Gesetzgeber sich von der Einführung der Nebenklage ausdrücklich (2). Dass er stattdessen den Mittelweg beschreitet und versucht, das rechte Maß mit Hilfe von Einschränkungsmechanismen zu finden, ist sein gutes Recht; allerdings muss er sich auf Unausgewogenheiten in der Konzeption und handwerkliche Unsauberkeiten im Gesetzestext hinweisen lassen. II. Nebenklage gegen Jugendliche 1. Nebenklagebefugnis des Verletzten a) Verbrechen gegen das ...

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Nebenklage gegen Jugendliche und Heranwachsende erschienen in Zeitschrift für Rechtspolitik am 15.01.2009, Länge 2176 Wörter


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Preis (brutto): 9,10 €

Metainformationen

Beitrag: Nebenklage gegen Jugendliche und Heranwachsende
Quelle: Zeitschrift für Rechtspolitik Online-Archiv
Ressort: Themen der Zeit
Datum: 15.01.2009
Wörter: 2176
Preis: 9,10 €
Schlagwörter: Kriminalität , Bundesrepublik Deutschland
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