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Nebenklage gegen Jugendliche und Heranwachsende
Zeitschrift für Rechtspolitik vom 15.01.2009, S. 15 / Themen der Zeit
80 221 239 239a I. Einführung Das Jugendstrafverfahren hat durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (1) eine bemerkenswerte Veränderung erfahren: Nebenklagen gegen Jugendliche sind nun gem. § 80 III JGG unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Gesetzesfassung überrascht, denn noch im letzten vorbereitenden Entwurf im Oktober 2006 distanzierte der Gesetzgeber sich von der Einführung der Nebenklage ausdrücklich (2). Dass er stattdessen den Mittelweg beschreitet und versucht, das rechte Maß mit Hilfe von Einschränkungsmechanismen zu finden, ist sein gutes Recht; allerdings muss er sich auf Unausgewogenheiten in der Konzeption und handwerkliche Unsauberkeiten im Gesetzestext hinweisen lassen. II. Nebenklage gegen Jugendliche 1. Nebenklagebefugnis des Verletzten a) Verbrechen gegen das ...Metainformationen
Beitrag: | Nebenklage gegen Jugendliche und Heranwachsende |
Quelle: | Zeitschrift für Rechtspolitik Online-Archiv |
Ressort: | Themen der Zeit |
Datum: | 15.01.2009 |
Wörter: | 2176 |
Preis: | 9,10 € |
Schlagwörter: | Kriminalität , Bundesrepublik Deutschland |
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