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Vorratsdatenspeicherung - Ein vorprogrammierter Verfassungskonflikt (*)
Zeitschrift für Rechtspolitik vom 29.01.2007, S. 9 / Themen der Zeit
34 15 10 47 I. Einleitung Am 15. 3. 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2006/24/EG (1) erlassen. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten den Erlass von Rechtsvorschriften, mit denen die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste oder Kommunikationsnetze verpflichtet werden, die bei ihnen betriebsbedingt anfallenden Kommunikationsdaten über den betrieblich erforderlichen Zeitraum hinaus ab dem Zeitpunkt der Kommunikation mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre (auf Vorrat) zu speichern. Mit der Richtlinie sollen die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Pflichten von Anbietern öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste oder -netze im Zusammenhang mit der Vorratsspeicherung bestimmter Daten, die von ihnen erzeugt oder ...Metainformationen
Beitrag: | Vorratsdatenspeicherung - Ein vorprogrammierter Verfassungskonflikt (*) |
Quelle: | Zeitschrift für Rechtspolitik Online-Archiv |
Ressort: | Themen der Zeit |
Datum: | 29.01.2007 |
Wörter: | 4456 |
Preis: | 9,10 € |
Schlagwörter: | Datenschutz , EU-Richtlinie , Bundesrepublik Deutschland , Europäische Union |
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